…dieser Veranstaltung Werbezwecke verbunden sind. Wirken an solchen Veranstaltungen ausländische Models auf Werkvertragsbasis mit, dann hat der österreichische Veranstalter die hiefür gezahlten Vergütungen der inländischen Abzugsbesteuerung zu unterziehen; Models sind "Mitwirkende an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" im Sinn von § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG. Sofern…
Schließt ein in Österreich ansässiger Künstler mit einer deutschen Fernsehanstalt einen Vertrag über seine Mitwirkung an einer deutschen Unterhaltungsshow ab, so unterliegen die Vergütungen, die er für die Abhaltung dieser Show erzielt, der deutschen Besteuerung und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Die Rechtsgrundlage…
Schließt eine österreichisch Kultur-GmbH mit einem in den USA ansässigen Künstler einen Vertrag über die Abhaltung einer inländischen Performance, dann unterliegt das Gesamtentgelt an diesen US-Künstler dem inländischen Steuerabzug, wenn der Grenzbetrag des Art. 17 Abs. 1 DBA-USA von 20.000 US…
…dem Erkenntnis ist zu schließen, dass der Begriff des "Mitwirkenden" sich daher auf natürliche und juristische Personen beschränkt, die an der inhaltlichen Gestaltung der Unterhaltungsdarbietung "beteiligt" sind. Dies ist nach Ansicht des Gerichtshofes bei einer Theaterkapitalgesellschaft sowie bei einer juristischen Person, die ein Orchester betreibt…
Gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG löst die "Mitwirkung an Unterhaltungsdarbietungen" inländische Steuerpflicht aus, die im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Diese Steuerpflicht erfasst nicht nur die an der Darbietung mitwirkenden Künstler, sondern gilt auch für Mitwirkende, die auf gewerblicher Basis tätig sind (zB Techniker, Models…
…Verpflichtung, die gezahlten Vergütungen dem 20-prozentigen Steuerabzug zu unterwerfen. Diese Verpflichtung wird durch das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen nicht aufgehoben, da nach Artikel 17 des Abkommens die Einkünfte von Unterhaltungskünstlern in jenem Staat zu besteuern sind, in dem die Darbietungen erbracht werden. Der Umstand, dass…
…Denn nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG unterliegt jeder Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen der Besteuerung. Der Begriff der Unterhaltungsdarbietung ist nicht einschränkend zu interpretieren; er umfasst nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen jedenfalls auch Filme jeglicher Art, einschließlich Werbespots. Denn der Sinn und Zweck…
…ordnungsgemäße Durchführung des Auf- und Abbaus des technischen Equipments bzw. der Betreuung der sonstigen technischen Anlagen verantwortlich sind, besteht infolge dieser "Mitwirkung an inländischen Unterhaltungsdarbietungen" gemäß § 99 EStG Steuerabzugspflicht. Sind allerdings diese Techniker in Staaten ansässig, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen worden ist, erwächst idR…
Wirken ausländische Künstleragenturen, Produzenten oder andere Unternehmer in der Weise an inländischen Unterhaltungsdarbietungen mit, dass sie sich im eigenen Namen vertraglich gegenüber österreichischen Konzertveranstaltern verpflichten, dafür zu sorgen, dass bestimmte Künstler in Österreich Gastspiele absolvieren, unterliegen die von den inländischen Konzertveranstaltern an das ausländische Unternehmen…
Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen unterliegen mit den hiefür bezogenen Vergütungen der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. Wirken daher ausländische Theater mit Aufführungen an inländischen Festspielveranstaltungen mit, dann sind die hierfür dem ausländischen Theater (genauer: der hinter dem Theater stehenden Rechtsperson zB…
Ausländische Discjockeys, die an inländischen Unterhaltungsdarbietungen mitwirken, unterliegen als beschränkt Steuerpflichtige gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG im Abzugsweg der inländischen Einkommensbesteuerung. Durch die meisten Doppelbesteuerungsabkommen, nämlich jene, die dem Artikel 17 Abs. 1 des OECD-Musterabkommens nachgebildete Bestimmungen enthalten, wird dieser österreichische…
… 99 EStG. Denn die Honorare werden offenkundig für eine künstlerische Tätigkeit, zumindest aber für die "Mitwirkung an inländischen Unterhaltungsdarbietungen" gezahlt, sodass die Voraussetzungen des innerstaatlichen Steuerrechts für die Vornahme des Steuerabzuges erfüllt sind. Zu beachten ist jedoch, dass sich auf Grund des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens…
…an wen die Auszahlung nun vorgenommen wird) ein Zufluss von Einnahmen an eine in Österreich beschränkt steuerpflichtige Person (den internationalen Skiverband) statt, der diesen gemäß § 98 Z. 3 EStG (Mitwirkung an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung) der inländischen beschränkten Steuerpflicht unterwirft. Die Steuer ist gemäß § 99 Z…
…verpflichtet, von ihm unter Vertrag genommene Künstler zu einem Konzertauftritt nach Österreich zu entsenden und zusätzlich umfangreiche Leistungen zu erbringen (Bereitstellung von Licht, Ton, Technik usw.), dann unterliegen die an ihn für diese Mitwirkung an der inländischen Unterhaltungsveranstaltung gezahlten Vergütungen dem Steuerabzug gem. § 99 Abs…
Eine österreichische Kapitalgesellschaft, die Veranstalter klassischer Musikdarbietungen ist und ihre Verträge nicht mit den mitwirkenden Künstlern, sondern mit einer kanadischen Produktionsfirma abschließt, kann bei Auszahlung des als Produzentenhonorar bezeichneten Betrages die Einbehaltung des Steuerabzuges nach § 99 EStG nur dann unterlassen, wenn sie in der…
…der im Deutschen mit "Künstler" übersetzt wurde, bezieht sich nämlich auf alle persönlich Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen (EAS 3098), mithin auch auf die Moderatoren von im Fernsehen ausgestrahlten Quizsendungen. Engagiert daher eine österreichische Produktionsgesellschaft in der Schweiz und in Deutschland ansässige Moderatoren für mehrstündige Quizsendungen in…
…Dezember 2003, 2000/14/0165). Als "Mitwirkende" sind demzufolge alle Unternehmen zu werten, die an der Unterhaltungsdarbietung "beteiligt" sind und die daher auf die inhaltliche Gestaltung einer Unterhaltungsdarbietung unmittelbaren Einfluss nehmen (Z 36 des DBA-Durchführungserlasses, AÖF Nr. 127/2006). Daher fallen auch die Rechtsträger…
…110/2008 und AÖF Nr. 85/2011) aus Vereinfachungsgründen von der Abzugsbesteuerung Abstand genommen werden kann. Dieser Erlass gilt auch für Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen, denen keine "Künstlereigenschaft" zukommt. Allerdings wird zu beachten sein, dass durch die von Österreich nach OECD-Standards abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen die inländische…
…Rechtsträgers des Orchesters gründet sich auf den Umstand, dass er als Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung anzusehen ist (EStR 2000 Rz 7942). Mit der Erhebung der Abzugssteuer von den Vergütungen des Orchesters erlischt die Steuerpflicht der Orchestermusiker. Denn wird ein Bruttosteuerabzug von der an das…
…Mitwirkende an österreichischen Unterhaltungsdarbietungen mit den hierfür bezogenen Vergütungen der österreichischen Einkommen-(Körperschaft-)steuerpflicht. Die Steuer ist vom Zahler der Einkünfte (dem Veranstalter) im Steuerabzugsweg einzubehalten und an die Finanzverwaltung abzuführen. Dies gilt auch, wenn der Veranstalter im Ausland ansässig ist. "Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen" sind…