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EAS 2634Auflösung eines Liechtenstein-Konstrukts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0572-IV/4/200531.08.2005

…daher das Kapital der liechtensteinischen Anstalt überwiegend dazu, die Beteiligung an der österreichischen GmbH 2 zu halten, wäre der Umstand, dass ein Zehntel dieses Kapitals in Bank- und Depotguthaben angelegt ist, der Steuerbefreiung nicht abträglich. Dies selbst dann, wenn die daraus abreifenden Zinsen die einzigen…

EAS 1990Erbübergang von italienischem Liegenschaftsbesitz und Aktien und Anleihen im Depot einer italienischen Bank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 145/1-IV/4/0214.02.2002

…1999, 98/16/0228). Das (seit 1986) im Entwurf vorliegende und insoweit mit den OECD-Grundregeln übereinstimmende Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien sieht vor, dass bei Erblassern mit Mittelpunkt der Lebensinteressen in Italien Österreich weder Besteuerungsrechte an italienischem Liegenschaftsbesitz noch an beweglichem Kapitalvermögen wahrnehmen darf. 14. Februar…

EAS 2411KESt-Haftung einer depotführenden Bank einer inländischen Investmentpersonengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 253/1-IV/4/0403.02.2004

…Kurs- und Zinslage) vorzunehmen, die auch bei jedem anderen gewissenhaften Vermögensverwalter zur Vermögensumschichtung Anlass gibt, spricht für den bloß vermögensverwaltenden Charakter der Personengesellschaft. Ist aber keine beschränkte Steuerpflicht gegeben (bei in- und ausländischen Zinsen sowie bei ausländischen Dividendenwerten) entfällt damit auch die Kapitalertragsteuerabzugspflicht der depotführenden…

EAS 2824Britische Remittance-Basis-Besteuerung und österreichische Zweitwohnsitzverordnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0092-IV/4/200705.03.2007

Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger im Jahr 2003 seinen Wohnsitz nach Großbritannien verlegt und unterliegt er dort nur mit den nach Großbritannien überwiesenen Einkünften der Besteuerung (Besteuerung auf Remittance Basis) dann ist zwar kraft Ansässigkeit in Großbritannien das österreichisch-britische DBA anwendbar, jedoch entzieht…

EAS 2492Quellensteuerentlastung zugunsten japanischer Pensions- und Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2602/1-IV/4/0419.07.2004

…in Japan "ansässig" sind. Ob im Falle japanischer Pensionsfonds und Investmentfonds diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss primär von der japanischen Steuerverwaltung entschieden werden. Möchte eine in Luxemburg ansässige Bank, die als Depotbank für die japanischen Pensions- und Investmentfonds agiert, die Kapitalertragsteuerrückerstattung für ihre japanischen Kunden…

EAS 1452Wahlrecht zwischen Dividendenausschüttung und Zuteilung von Gratisanteilen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/16-IV/4/9910.05.1999

…vorliegen und welche Nachweise hiefür für die österreichische Finanzverwaltung zu erbringen sind, dann läßt sich im EAS-Verfahren keine ausreichende Fallabklärung erzielen. Denn Nachweisfragen müssen im allgemeinen mit dem zuständigen Finanzamt abgesprochen werden; es kann jedenfalls nicht im EAS-Verfahren ein Informationsschreiben der depotführenden Bank…

EAS 1745Nutzung des amerikanischen ADR-Programmes für die Kapitalbeschaffung im Inland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/16-IV/4/0027.10.2000

…15% jedenfalls nicht von der US-Depotbank in ihrem eigenen Namen, sondern nur von den ADR-Inhabern in Anspruch genommen werden. Da zurzeit keine Durchführungsregelung zum DBA-USA besteht, kann die österreichische Kapitalgesellschaft das Abkommen unmittelbar anwenden und daher auch eine Steuerentlastung unmittelbar anlässlich der…

EAS 3345KESt-Rückerstattungsberechtigung bei unvorhergesehenem Aktienübergang erst nach dem "ex-Tag"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0748-VI/8/201421.11.2014

…der Dividendenerträge und die Rückerstattungsberechtigung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen zu bestimmen. Zur Vermeidung von grenzüberschreitenden Zurechnungskonflikten sieht EAS 707 für Belange der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen vor, dass dann, wenn der Aktienerwerb vor dem "ex-Tag", die Übertragung der Aktien (die Einlieferung in das Depot) aber…

EAS 3276Ansässigkeitsbescheinigung des Zweitwohnsitzstaates im Fall von Remittance-Klauseln
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0264-IV/4/201220.04.2012

Bezieht eine im Ausland ansässige natürliche Person Dividenden- und Zinseneinkünfte aus Drittstaaten (zB Schweiz), sind diese Kapitaleinkünfte auch dann von der inländischen Besteuerung zu entlasten, wenn die Kapitalanlagen auf dem Depot einer inländischen Bank gehalten werden. Bei den nach OECD-Standards abgeschlossenen DBA gilt dies…

EAS 741Nutzung des amerikanischen ADR-Programmes für die Kapitalbeschaffung im Inland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/77/1-IV/4/9530.10.1995

…können, die österreichischen Dividenden von der Depotbank in US-Dollar umzuwechseln und in dieser Währung an die ADR-Inhaber auszuzahlen sind, ohne dass es hiezu eines weiteren Beschlusses bedarf, sind gewichtige Indizien, die erkennen lassen, dass an die US-Depotbank überwiesene Gewinnausschüttungen anteilig den ADR…

EAS 1495Zuzug nach Österreich mit Auslandskapitalanlagen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 515/1-IV/4/9912.07.1999

…kuponauszahlende Stelle" fungiert, dann ist mit der von dieser Bank einzubehaltenden 25%igen Kapitalertragsteuer die Einkommensteuerpflicht (und eine künftige Erbschaftssteuerpflicht) abgegolten. Eine andere Rechtslage gilt, wenn die Papiere weiterhin im Depot einer schweizerischen Bank gehalten werden und keine österreichische "kuponauszahlende Stelle" vorliegt. Die schweizerische Bank…

EAS 3293Besteuerung anteiliger Anleihezinsen bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0440-IV/4/201224.08.2012

…Abs. 1 Z 1 AVOG 2010 beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart zu stellen. Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 wurde allerdings das Wesen der Stückzinsen verändert. Waren sie bisher "Zinsen" und stellten sie sonach "Früchte" der zugrundeliegenden Wertpapiere dar, werden sie nunmehr als Teil des Veräußerungserlöses, also…

EAS 2480Besteuerung anteiliger Anleihezinsen bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/35-IV/4/0415.07.2004

…Zuflussprinzip und kein Kausalitätsprinzip). Deutschland ist daher in Zuzugsfällen im Recht, wenn es auf der Grundlage von Artikel 11 DBA-Deutschland steuerlich auch auf jene - nach Zuzug gezahlten - Zinsen zugreift, die auf vor dem Zuzug liegende Zeiträume entfallen. Wurde daher von der österreichischen Depotbank aus…

EAS 2908Deutsche Wertpapierzinsen einer österreichischen KG mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1823-IV/4/200712.11.2007

…die im Depot einer deutschen Bank gehalten werden, funktional dem Betriebsvermögen einer österreichischen KG mit österreichischen Betriebstätten zuzurechnen sind, dann unterliegen die aus diesen Wertpapieren fließenden Zinsen auch dann der österreichischen Besteuerung, wenn sämtliche Gesellschafter der KG in Deutschland ansässig sind und die Zinsen der…

EAS 2945Aktienverkauf cum Dividende am Tag vor dem Gewinnausschüttungsbeschluss
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0478-IV/4/200822.02.2008

…und die Aktien bereits am 27. Juni auf dem Depot des Käufers eingebucht waren, sodass die Gewinnausschüttung direkt an die Käufergesellschaft erfolgt ist, oder ob die Transaktion als over-the-counter-Geschäft mit Depotbuchungen am 30. Juni erfolgt ist (mit Dividendenzahlung an den Verkäufer und…

EAS 1401Unterjährige Verlegung des Wohnsitzes in die USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 531/1-IV/4/9911.02.1999

…bezogenen Gehälter der US-Besteuerung zu unterziehen. Denn die USA hatten bis zur Wohnsitzverlegung bloß die Qualifikation des "Nichtansässigkeitsstaates" und gemäß Artikel 15 des DBA-USA (1996) dürfen Einkünfte aus unselbständiger Arbeit nur dann im Nichtansässigkeitsstaat besteuert werden, wenn die Arbeit dort ausgeübt worden ist…

EAS 446Ausländische Investmentbetriebstätten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3320/3/1-IV/4/9408.06.1994

…ausländischen Gesellschaften) und werden diese Aktivitäten tatsächlich durch Mitarbeiter der ausländischen Niederlassung auf dem Gebiet des ausländischen Staates eigenständig ausgeübt, so werden die zum Funktionsbereich der Betriebstätte gehörigen Wertpapiere auch dann zum Betriebsvermögen der ausländischen Betriebstätte zu rechnen sein, wenn sie im Depot österreichischer Banken…

EAS 1778Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 438/1-IV/4/0005.01.2001

…mehr der Kapitalertragsteuer. Ähnliche Rechtsfolgen gelten für seinerzeit sonderausgabenbegünstigt angeschaffte Genussscheine oder junge Aktien. Die Sonderausgabenbegünstigung geht mit dem Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht nicht verloren, wenn die seinerzeit eingegangenen Verpflichtungen (10jährige Depothinterlegung) weiterhin eingehalten werden. Auch bleibt die Steuerbefreiung nach Maßgabe des § 27 Abs…

EAS 2449KESt-Entlastung auf Grund des DBA-Argentinien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/20-IV/4/0420.04.2004

…von denen aber die österreichische depotführende Bank gemäß VO BGBl. II Nr. 43/1998 bzw. BGBl. II Nr. 393/2003, 25% KESt in Abzug gebracht hat, dann besteht für die DBA-konforme Steuerentlastung einerseits die Möglichkeit einer Antragsveranlagung beim Wohnsitzfinanzamt und andererseits die Möglichkeit eines…