…der Sonderverwaltungsregion Hongkong befindet und man dessen Körperschaftsteuersubjektivität und die Zurechnung der Einkünfte an ihn bejaht, käme als Anknüpfungsmerkmal für eine unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich lediglich das Merkmal der inländischen Geschäftsleitung (§ 27 Abs. 2 BAO) in Betracht. Als Ort der Geschäftsleitung ist der Ort anzunehmen…
…nachzuweisen vermögen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass derartige Sitz-GesmbHs nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind; denn gemäß § 1 Abs. 2 KStG reicht ein inländischer Gesellschaftssitz bereits aus, um den Eintritt der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht nach sich zu ziehen. 30. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…§ 24 BAO ist dieses Vermögen dem Treugeber (der österreichischen Muttergesellschaft) zuzurechnen; oder die luxemburgische Tochtergesellschaft fällt gemäß § 42 Abs. 2 Z. 1 InvFG unter den Begriff "ausländischer Kapitalanlagefonds", weil das ihr übertragene Kapitalvermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung angelegt ist (EAS.984); die thesaurierten Erträge…
…österreichische Muttergesellschaft vor, so kann - trotz inländischer unbeschränkter Steuerpflicht der ausschüttenden Gesellschaft - hiefür nicht die Beteiligungsertragsbefreiung gemäß § 10 Abs. 1 KStG in Anspruch genommen werden, weil diese nur für Gewinnausschüttungen "inländischer" Körperschaften vorgesehen ist. Die internationale Schachtelbefreiung des § 10 Abs. 2 KStG, die für Gewinnausschüttungen…
…Nichts an dem Fortbestand der unbeschränkten Steuerpflicht der nach österreichischem Recht gegründeten GmbH, wenn deren statutarischer Sitz weiterhin in Österreich verbleibt. Aus diesem Grund wurde auch im Hinblick auf den von § 6 Z. 6 EStG erfassten "Steuerentstrickungstatbestand" die in § 20 KStG 1966 enthaltene Verpflichtung zur…
…Italien ansässig; da die Holdinggesellschaft aber infolge ihres inländischen Sitzes gemäß § 1 KStG 1988 in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist, gehen hiedurch die Voraussetzungen für die inländische Ansässigkeit im Sinn von Artikel 4 Abs. 1 des zwischen Österreich und Malta bestehenden Abkommens nicht verloren. Der Umstand…
…Holding-Gesellschaft gemäß § 1 KStG der österreichischen Steuerpflicht; ob die Gesellschaft berechtigt ist, die Vorteile des DBA-Kanada in Anspruch zu nehmen, hängt vom Ausgang eines zu diesem Zweck gemäß Art. 4 Abs. 3 DBA-Kanada zu führenden Verständigungsverfahrens ab. Trotz unbeschränkter Steuerpflicht zählt die…
…Betriebstätte fließenden Gewinnausschüttungen als auch ein allfälliger künftiger ungarischer Veräußerungsgewinn sind gemäß Artikel 4 DBA-Ö/D in Deutschland und gemäß dem österreichischen inländischen Recht auch in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Die Steuerfreistellung in Österreich gründet sich auf § 21 Abs. 2 lit. a KStG…
…Recht gefüllt werden darf. Nimmt aber Deutschland solcherart in Übereinstimmung mit dem Abkommen ein Besteuerungsrecht in Anspruch, dann verpflichtet dies Österreich gemäß Artikel 23 Abs. 2 des Abkommens zur Steuerfreistellung (siehe zB auch EAS 1441 oder EAS 2062). 10. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr…
…befindet und sonach unbeschränkte Steuerpflicht gegeben ist, so dass aus diesem Grund bereits die Verlustvortragsmöglichkeit vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein und demzufolge bloß beschränkte Steuerpflicht bestehen, so wird mangels ausländischen Einkommens aber ebenfalls die Verlustvortragsmöglichkeit gemäß § 102 Abs. 2 Z 2 EStG gewahrt…
…Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 15 des DBA-Ö/Deutschland unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freistellen. Wenn in Österreich kein Wohnsitz im Sinn von § 26 Abs. 1 BAO begründet wird, dann erscheint zweifelhaft, dass auf der Grundlage von § 26 Abs. 2 BAO unbeschränkte Steuerpflicht…
…die Aufenthalte des deutschen Geschäftsführers in Österreich unter Umständen erfolgen, die im Sinn von § 26 Abs. 2 BAO erkennen lassen, dass er hierbei in Österreich nicht nur vorübergehend verweilt. Damit ist für ihn aber unbeschränkte Steuerpflicht gegeben, die einer Anwendung des § 70 EStG entgegensteht. 29…
…geht es demgegenüber um die Berücksichtigung von Aufwendungen, deren Berücksichtigung nach den nationalen Rechten jener EU-Staaten, die auch im Körperschaftsteuerbereich eine unbeschränkte Steuerpflicht kennen, sehr wohl auch in der Steuerrechtsordnung der Ansässigkeitsstaaten vorgesehen ist. Ungeachtet des Umstandes, dass Artikel 52 des EWG-Vertrages derzeit…
…denen in Österreich gearbeitet worden ist. Allerdings besteht diese Freistellungsverpflichtung gemäß Art. 12 DBA-Irland nur unter dem Vorbehalt der "Remittance-Klausel" des Artikels 2 Abs. 2 des Abkommens: nach dieser Klausel ist Österreich dann nicht zur Steuerfreistellung verpflichtet, wenn Irland lediglich die nach Irland…
…entrichtete Bundeseinkommensteuer ist gemäß Artikel 22 Abs. 3 lit. a des Abkommens - im Veranlagungsweg - in Österreich anrechenbar. Sollte für die Dauer der Auslandsentsendung nachweislich der inländische Wohnsitz mit steuerlicher Wirkung aufgegeben werden, würde sich hiedurch die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht auf eine bloß "beschränkte Steuerpflicht" herabmindern…
…in Österreich sowie (als Tagespendler) in Liechtenstein und in der Schweiz eingesetzt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des derzeit noch anzuwendenden DBA-Deutschland aus dem Jahr 1954 das Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen Österreich insoweit zu, als die Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübt wird…
…Wirkung wird dem DBA gemäß dem im Einvernehmen mit den USA ausgearbeiteten Durchführungserlass (AÖF Nr. 61/1961; Abschn. 24 Abs. 1) auch dann zugemessen, wenn infolge einer inländischen Verwertung der in den USA ausgeübten Tätigkeit gemäß § 98 Z 4 EStG beschränkte Steuerpflicht in Österreich eintreten…
…29 Abs. 5 des mit den USA seinerzeit abgestimmten Durchführungserlasses zum DBA-USA, AÖF Nr. 61/1961, eine Stütze. US-Stipendien unterliegen daher in solchen Fällen - sofern sie nicht in einer primären Einkunftsart Steuerpflicht auslösen - als wiederkehrender Bezug gemäß § 29 EStG der inländischen Besteuerung. 2…
…so tritt er damit in die "unbeschränkte Steuerpflicht" in Österreich ein, die jedoch nach den Bestimmungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-D) nur auf bestimmte inländische Einkünfte eingeschränkt ist. Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-D sind in einem solchen Fall inländische Anleihezinsen von der…
…Dienstverhältnisses vorübergehend für die Zeit vom 1. November 1993 bis Ende Mai 1994 nach Österreich entsandt, so tritt er hiedurch wegen Überschreitung der 6 Monatsfrist des § 26 Abs. 2 BAO in die inländische unbeschränkte Steuerpflicht ein. Dies führt gemäß Artikel XV des DBA-USA dazu…