…der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht (Unbeschränkte Steuerpflicht einer Kapitalgesellschaft, deren Ort der Geschäftsleitung sich in Österreich befindet, gemäß § 1 Abs. 2 KStG 1988). Klagenfurt am Wörthersee, am 21. Mai 2014
…gemäß Art. XV § 7 des Konkordates Rechtspersönlichkeit als Körperschaft des öffentlichen Rechtes (siehe KStR 2001 Rz 44). Sie ist daher als solche beschränkt steuerpflichtig gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988, unbeschränkt steuerpflichtig sind Betriebe gewerblicher Art solcher Stiftungen gemäß § 2 KStG 1988 (KStR…
… 2 Abs. 3 UStG 1994 grundsätzlich nicht unter den Unternehmensbegriff des UStG 1994. Betriebe gewerblicher Art, die von anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaften unterhalten werden, trifft als abgabenrechtlich eigenständige RechtssubjekteSteuersubjekte die unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 in iVm Verbindung mit § 2 KStG 1988…
…ImmoESt-Selbstberechnung gemäß § 30c Abs. 2 EStG 1988 vorzunehmen (§ 24 Abs. 3 Z 4 KStG 1988); diese Einkünfte sind somit ausschließlich im Rahmen der Veranlagung zu erfassen. Zur Aufwertung von Grundstücken bei Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht nach Maßgabe des § 18 Abs. 2 KStG 1988…
…gewähren ist. Gemäß § 1 Abs. 2 KStG 1988 in der Fassung des BGBl. Nr. 21/1995 sind Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben, unbeschränkt steuerpflichtig. Als Körperschaften gelten demnach: 1. Juristische Personen des privaten Rechts. 2. Betriebe gewerblicher…
…Geschäftsleitung in Österreich (= unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 KStG 1988) und einer Beteiligung an einer Körperschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem anderen EU-Staat - wie im gegenständlichen Fall in der Slowakei - (= beschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 KStG 1988) im Hinblick…
…1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988). Für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften gilt: Gemäß § 24 Abs. 4 Z 1 KStG 1988 (in der für das berufungsgegenständliche Jahr geltenden Fassung BGBl. I 180/2004 ab Veranlagung 2005) ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht…
…öffentlichen Rechts (§ 2 KStG 1988). 3. Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (§ 3 KStG 1988). Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte im Sinne des § 2 des Einkommensteuergesetzes 1988. 4. Gemäß § 27 Abs. 1 BAO haben Körperschaften, Personenvereinigungen sowie Vermögensmassen…
…auf eine tatsächliche Steuerschuld verrechnet werden könne. Somit sei die Bf gemäß § 1 Abs. 2 KStG 1988 als unbeschränkt steuerpflichtig einzustufen und, da dieses Besteuerungsrecht auch nicht durch das DBA Österreich – Großbritannien eingeschränkt sei, bestehe in Österreich Mindestkörperschaftsteuerpflicht gemäß § 24 Abs. 4 KStG 1988. 7…
…2008 der Konkurs eröffnet und Rechtsanwalt ***11*** zum Masseverwalter bestellt worden. Aufgrund des nunmehr inländischen Ortes der Geschäftsleitung sei die inländische unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 KStG 1988 begründet worden. Die Abgabepflichtige habe im Zeitpunkt der Konkurseröffnung über ein Bankguthaben in Österreich von ca…
…KStG, § 5, Rz. 105). § 24 Abs. 4 knüpft an die unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 an (VwGH 15.11.1995, 95/13/0101; 27.2.2001, 2001/13/0030; 31.3.2005, 2002/15/0032). Nur unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften können mindeststeuerpflichtig sein. Gemäß § 1…
…Zinserträge, der auf die verpfändeten Wertpapiere und Investmentfondzertifikate entfallen sei und somit dem hoheitlichen Bereich zuzurechnen sei, unterliege der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988. Für diesen Teil der Zinserträge sei die Festsetzung von KESt - auch im Sinne des oa. Erlasses…
…8 Abs. 2 KStG 1988 qualifiziert. (Verdeckte) Gewinnausschüttungen an eine in einer Steueroase ansässige natürliche Person unterliegen in Österreich gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 der beschränkten Steuerpflicht und der Schuldner der Kapitalerträge ist zum KESt-Abzug nach § 27a Abs. 1…
…Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 KStG 1988 an (vgl auch VwGH 15.11.1995, 95/13/0101; 27.2.2001, 2001/13/0030; 31.3.2005, 2002/15/0032; 22.11.2012, 2012/15/0138). Mindeststeuerpflicht besteht für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten…
…die Mindestkörperschaftsteuerpflicht "unbeschränkte Steuerpflicht" in Österreich gegeben sein. Die unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 KStG 1988 knüpft daran an, dass sich im Inland die Geschäftsleitung oder der Sitz befindet. Unstrittig ist der Sitz der Bw. im Sinne des § 27 Abs. 1 BAO nicht in…
…Auslegungsbehelf" zum KStG 1988 in keiner Weise gebunden ist, in diesem Punkt nicht mehr "aktuell". Neben der Vergleichbarkeit mit einer inländischen Kapitalgesellschaft muss als zweite Voraussetzung für die Mindestkörperschaftsteuerpflicht "unbeschränkte Steuerpflicht" in Österreich gegeben sein. Die unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 KStG 1988 knüpft…
…einer Nutzfläche von jeweils mehr als 150 m2 infolge des "geringfügigen Umfanges" dieser Tätigkeit zum steuerbefreiten Geschäftskreis gemäß § 7 Abs. 1 bis 3 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes 1979 gehöre. In eventu beantragte sie, die unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 6a Abs. 2 KStG 1988 bescheidmäßig auf dieses Geschäft einzuschränken…
…1 KStG 1988 zum Zeitpunkt des Endes der Steuerpflicht den Buchwert der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens dem gemeinen Wert dieser Wirtschaftsgüter gegenüberzustellen und den Unterschiedsbetrag der Besteuerung zugrunde zu legen. Wird eine von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreite Körperschaft unbeschränkt steuerpflichtig, hat sie gemäß § 18 Abs 2…
…I UmgrStG, kommt es bei der übertragenden Körperschaft hinsichtlich ihres Inlandsvermögens zu einer Besteuerung im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 21 Abs. 1 KStG 1988 in Verbindung mit § 98 EStG 1988 (siehe KStR 2013 Rz 1475 ff). Auf Ebene der in Österreich steueransässigen Anteilsinhaber stellt…
…einer Einnahme von 2.000 Euro im Zusammenhang mit der eigentlichen Vereinstätigkeit (Herstellung eines Flugzeugmodells, Forschungstätigkeit) resultieren. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich gemäß § 1 Abs. 2 KStG 1988 auf alle in- und ausländischen Einkünfte im Sinne des § 2 EStG 1988. Von den in § 2 Abs…