…Allerdings liegt für den österreichischen Veranstalter dann ein tauschähnlicher Umsatz vor [der sonstigen Leistung der Beherberung und Verköstigung steht die (anteilige) sonstige Leistung der Stelligmachung des US-Künstlers gegenüber], sodaß im Ergebnis das inländische Umsatzsteueraufkommen nicht um die in den Aufenthaltskosten enthaltene Umsatzsteuer geschmälert wird…
…Steueroasengesellschaft, der Umsatz des britischen Consultingunternehmens beträgt laut der beim britischen Firmenbuch eingereichten Buchabschlüsse nur 10% der von Österreich angeblich bezogenen Consultingvergütungen, fehlender Personalaufwand und Domizilierung bei einem Steuerberatungsunternehmen deuten auf Briefkasteneigenschaft hin, dann wird der gegenständliche Consultingaufwand nur dann als Betriebsausgabe anerkannt werden können…
Betreibt eine Wiener Kommanditgesellschaft den Handel mit elektronischen Bauteilen, wobei etwa 60% des Umsatzes mit tschechischen Abnehmern getätigt wird, und wird zur besseren Betreuung der tschechischen Kunden in Pilsen ein Repräsentanzbüro eröffnet, dem von den Steuerverwaltungen der beiden Staaten bloß der Charakter einer Hilfseinrichtung…
…Verhältnis des Umsatzes zuzuordnen; dies ergibt (wenn 210.000 in den Freistellungsländern erzielt werden) eine indirekte Produktionskostenzuordnung zu den freizustellenden Aufführungseinkünften von 84% (210.000 : 250.000 x 100 = 84%); die allgemeinen Produktionskosten sind sonach mit 126.000 Euro den freizustellenden Einkünften zuzurechnen: Betriebseinnahmen…
…muss, doch stehen einer solchen steuerlichen Erfassung die österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen entgegen, die dem Artikel 14 des OECD-Musterabkommens vergleichbare Bestimmungen enthalten. In umsatzsteuerlicher Hinsicht liegen nichtsteuerbare Umsätze der ausländischen Wissenschaftler in Österreich vor, wenn deren Tätigkeit zum wesentlichen Teil in ihren Heimatländern erbracht wird. Vorsorglich…
…die im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht mit ausreichender Intensität angestellt werden können. Hiebei wird auch der Frage nachzugehen sein, ob möglicherweise mit diesem Vertrag eine steuerliche Mitunternehmerschaft begründet wird. Zutreffendenfalls wären die Betriebstätten dieser Mitunternehmerschaft auch inländische Betriebstätten des ausländischen Partners mit der Folge…
…B) entschlossen, ein Geschäftsfeld unter einer gemeinsamen Holdinggesellschaft gemeinsam zu betreiben, und führt diese Umstrukturierung dazu, dass die Landesgesellschaften des Konzerns A ihr bisheriges Geschäftsmodell (dezentrale Führung mit eigener Unternehmensverantwortung) an jenes des Konzerns B (zentrale Führung mit bloßer Dienstleistungsfunktion der Landesgesellschaften) anzupassen haben, dann…
…Umsätze des liechtensteinischen Unternehmens auf österreichischem Staatsgebiet unterstützt werden (Art. 5 Abs. 5 und 6 DBA-Liechtenstein). Vorsorglich wird mitgeteilt, dass im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens nicht unter Hinwegsetzung über die den Abgabenbehörden erster und zweiter Instanz übertragene Sachverhaltsermittlungspflicht der Nichtbestand einer inländischen Betriebstätte…
…für den Arbeitgeber (das portugiesische Unternehmen) eine inländische Betriebstätte begründen. Liegt eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO vor, dann wird diese vermutlich auch eine solche gemäß Art. 5 des österreichisch-portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) darstellen. Die Umsätze unterliegen bei Bestand einer inländischen Betriebstätte gemäß …
…diese Betriebstätte in der Folge aufgelöst, dann sind nach Auffassung des BM für Finanzen die Verrechnungspreisforderung und die auf deutscher Seite korrespondierend gebuchten Verrechnungspreisverbindlichkeiten gewinnneutral auszubuchen. Denn anders als zwischen verbundenen selbständigen Unternehmen führt im vorliegenden Fall die Bereitstellung erforderlicher Barmittel an die Betriebstätte zu…
…in der Regel keine deutsche Betriebstätte (VPR 2010 Rz 170), und zwar weder nach inländischem Recht noch nach DBA-Recht. Die aus der Sicherheitsprüfung erzielten Gewinne unterliegen daher der österreichischen Besteuerung und Mitarbeiter, die nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres in Deutschland…
Im Bereich der Verrechnungspreisgestaltung bildet die Frage der Tragung des Währungsrisikos einen eigenen Problemkreis, zu dem bisher keine allgemeingültigen Detailaussagen vorliegen. Aus Z 1.41 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze ist aber eine Bestätigung der in der Literatur zu findenden Auffassung erkennbar, dass Parteienvereinbarungen im Grunde steuerlich…
…jedenfalls dann Betriebstättencharakter zuzumessen sein, wenn sie länger als 6 Monate von dem ausländischen Veranstalter genutzt werden), ist das ausländische Unternehmen gemäß Artikel 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens hinsichtlich der dabei erzielten Gewinne von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Die in Österreich erzielten Umsätze unterliegen jedoch…
…vertreibt, in Prag eine Verkaufsniederlassung eröffnet, so ist der auf diese Prager Betriebstätte entfallende und folglich von der österreichischen Körperschaftsbesteuerung freizustellende Gewinn unter Beachtung des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu ermitteln. Es ist sonach jener Gewinn aus der österreichischen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage auszuscheiden, den die Prager Niederlassung erzielt hätte, wenn…
…Vermittlungstätigkeit, sondern unter dem Titel "Gebietsschutz" für Umsätze anderer Vertriebspartner der österreichischen GmbH gezahlt werden, deutet darauf hin, dass in dieser Hinsicht noch eine sorgfältige Sachverhaltsanalyse und -beurteilung erforderlich ist, die aber auf seiten der Finanzverwaltung nicht im Rahmen des ministeriellen Auskunftsdienstes vorgenommen werden kann…
…dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte gemäß Artikel 6 des österreichisch-griechischen Doppelbesteuerungsabkommens von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Die Umsätze unterliegen allerdings grundsätzlich der österreichischen Umsatzsteuer; für die Umsatzsteuerhebung ist gemäß § 63 Bundesabgabenordnung jenes österreichische Finanzamt zuständig, "in dessen Bereich der Unternehmer sein Unternehmen im Inland betreibt"…
…an die Moskauer Betriebstätte ist deren funktioneller Beitrag zur Gesamtgewinnerzielung maßgebend. Wenn die Russland-Kunden tatsächlich vom Moskauer Büro (1-Mann-Büro) und die Kasachstan-Kunden von Wien aus (ebenfalls 1-Mann-Büro) betreut werden und wenn sich auch die zeitliche Inanspruchnahme des Unternehmers im…
…der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 auf die Inlandsumsätze des deutschen Seminarleiters erscheint deshalb nicht möglich, weil der schweizerische Abnehmer seiner Leistungen (die schweizerische Genossenschaft) offenkundig die Steuerfreiheit ihrer Umsätze - zumindest teilweise - in Anspruch nehmen wird und damit die Voraussetzung des § 1 Abs. 1 Z…
…Freibetragsgrenze mehr zur Verfügung steht, so dass die von den Artisten gegenüber der BV 1 erbrachten Umsätze in Österreich der Umsatzbesteuerung unterliegen. Bei jenen Artisten, die in EU-Staaten ansässig sind, wird auf Grund des EG-Vollstreckungsamtshilfegesetzes die Möglichkeit bestehen, diese Umsatzsteuerbeträge erforderlichenfalls im Amtshilfeweg…
…weil die niederländische Gesellschaft über keine inländische Betriebstätte verfügt. Wie immer daher Artikel 13 des DBA-Ö/Nl im vorliegenden Fall auch interpretiert werden mag, die von der deutschen Vertriebstochtergesellschaft auf der Grundlage ihrer Österreich-Umsätze gezahlten Markenlizenzgebühren müssen in Österreich von der Besteuerung freigestellt…