Veräußert eine inländische Kapitalgesellschaft ihre mit 100 zu Buch stehende Beteiligung an einer inländischen Tochtergesellschaft zum Marktwert von 250, dann unterliegt der hierbei anfallende Veräußerungsgewinn von 150 der Körperschaftsbesteuerung. Wird diese Steuerpflicht durch eine Verkettung von Rechtsgeschäften umgangen, die für sich selbst betrachtet keinen anderen…
Bei ausländischen vermögensverwaltenden Holdinggesellschaften ist zur Herbeiführung einer DBA-konformen Quellensteuerentlastung zwingend das Rückzahlungsverfahren anzuwenden (§ 3 DBA-EVO, BGBl. III Nr. 92/2005 und Z 19 AÖF Nr. 127/2006). Wurde allerdings einer ausländischen Holdinggesellschaft von der Abgabenbehörde die Quellensteuer abkommenskonform rückgezahlt, dann kann der…
…der ihm die Abstattung des Kaufpreises ermöglicht, dann stellt sich eine solche Transaktion im Ergebnis als eine Umgehung der mit einer schenkungsweisen Anteilsübertragung sonst eintretenden inländischen Schenkungssteuerpflicht dar. Aus Sicht des BM für Finanzen kann eine insgesamt als Anteilsschenkung zu wertende einheitliche Transaktion nicht künstlich…
…abkommensberechtigt. Aber selbst wenn die Abkommensberechtigung dem Grunde nach gegeben sein sollte, kann die Frage nicht ohne weiteres in positivem Sinn beantwortet werden, wenn hiedurch eine Umgehungsmöglichkeit eröffnet würde, nämlich jene, dass die das inländische Stiftungsvermögen kontrollierenden Personen hiedurch die sie sonst treffende Kapitalertragsteuerpflicht vermeiden…
Erzielt eine in einem Oststaat errichtete Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft aus ihrem dort ausgeübten operativen Geschäft Gewinne und werden diese Gewinne an die österreichische Muttergesellschaft ausgeschüttet, dann steht für diesen Beteiligungsertrag die Steuerfreiheit gemäß § 10 KStG zu. Wird nun in einem derartigen Fall wegen…
…ist, oder Rechtsmissbrauch vorliegt, weil diese Umwegkonstruktion nur deshalb gewählt wurde, um die bei Direktausschüttung nach Liechtenstein anfallende KESt zu umgehen. Der Umstand, dass es sich bei der luxemburgischen Gesellschaft um eine "Briefkastenfirma"(ein Unternehmen, das keinen geschäftlichen Betrieb und deswegen keine Leistung erbringen kann…
Begründet eine in Japan ansässige natürliche Person, deren Lebensmittelpunkt in Japan bleibt, in Österreich temporär einen Wohnsitz und baut sie hier als unselbständig tätiger, nicht beteiligter Geschäftsführer den Betrieb einer österreichischen GmbH auf, während sie weiterhin als nicht beteiligter Managing Director eines in Japan ansässigen…
Bezieht ein japanischer Pensionsfonds, der nach der allgemeinen Definition des Art. 4 Abs. 1 DBA-Japan ansässig ist, Dividenden von österreichischen Kapitalgesellschaften, stellt sich die Frage, ob aufgrund des DBA-Japan eine KESt-Entlastung zusteht, und wenn ja, in welcher Höhe. Die Abkommensberechtigung ist…
Unterhält eine in Österreich ansässige GmbH eine Betriebsstätte in Japan, so wurde allein mit dem Wirksamkeitsbeginn des neuen DBA-Japan (BGBl. III Nr. 167/2018) am 1.1.2019 und dem damit verbundenen Wechsel seitens Österreichs von der Anrechnungs- zur Befreiungsmethode im Hinblick auf Gewinne…
Mit Argentinien wurde am 6. Dezember 2019 in Buenos Aires ein neues Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung unterzeichnet (355 d.B. XXVII. GP). Während die parlamentarische Beschlussfassung in…
…Mauritius-Holdinggesellschaft (M-Holding) zahlreiche operative Gesellschaften in verschiedenen afrikanischen Staaten errichtet, dann kann in einer solchen Konstruktion jedenfalls keine Umgehung österreichischer Steuern gesehen werden und es kann folglich kein Rechtsmissbrauch im Sinn des § 22 BAO vorliegen. Ob ein schädlicher Unternehmensschwerpunkt der niedrig besteuerten M…
…sind Techniken, von denen international bekannt ist, dass sie für Steuerumgehungszwecke eingesetzt werden. Die Umgehung wird im allgemeinen dadurch bewirkt, dass durch verschiedenste Transaktionen eine Zahlung der Wertpapiererträge an andere Personen als den wirtschaftlich Nutzungsberechtigten konstruiert wird, um auf diese Weise für den Wertpapierertrag DBA…
…und EStR 2000 Rz 8020), sondern dass die Erträge auch tatsächlich dem luxemburgischen Fonds steuerlich zuzurechnen sind und keine Umgehung österreichischer Steuern zu besorgen ist. Hat die luxemburgische Gesellschaft einen von einer österreichischen Gesellschaft ausgegebenen Genussschein gezeichnet, der ein obligatorisches Genussrecht (EStR 2000 Rz 6139…
…wobei sich die Holdinggesellschaft ihrerseits die erforderlichen Finanzmitteln durch Emission einer Anleihe besorgt (20% Eigenkapital, 80% Anleihefremdkapital), dann kann in einem solchen Sachverhaltsbild allein kein Verdacht auf Umgehung österreichischer Steuern und damit kein Verdacht auf Rechtsmissbrauch im Sinn des § 22 BAO aufkommen. Auch dann nicht…
…dem Zweck missbraucht werden, Dividenden und Zinsen unter Umgehung einer sonst tatsächlich oder potentiell zu entrichtenden Quellensteuer mit einer bloß 5-prozentigen Abzugssteuer aus dem Quellenstaat abzusaugen. Nach Auffassung des BM für Finanzen kann aber dem Wortlaut des Abkommens nicht entnommen werden, dass der Anwendungsbereich…
…an einer in einem anderen DBA-Partnerstaat gegründeten weiteren Gesellschaft (Enkelgesellschaft) besteht, so lässt eine derartige Konstruktion für sich alleine betrachtet noch keinen Verdacht auf eine rechtsmissbräuchliche Umgehung österreichischer Steuern aufkommen. Und solange die durch die österreichische Zwischengesellschaft geschleusten Auslandseinkünfte nicht in Österreich ansässigen natürlichen…
…auf ministerieller Ebene angestellt werden. Vermögenswerte, die für den Betrieb des Unternehmens in jeder Hinsicht unnötig sind und die lediglich zur Umgehung deutscher Steuern in die KG transferiert werden, könnten jedenfalls nicht mehr als (steuerliches) Betriebsvermögen der KG gewertet werden. 27. Februar 1995 Für den…
…Besteuerung unterliegen; denn in derartigen Fällen ist nicht zu erwarten, dass durch die Einschaltung von Basisgesellschaften ein Missbrauch im Sinn von § 22 BAO, nämlich eine missbräuchliche Umgehung österreichischer Steuern, begangen werden könnte. 26. Juni 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Beträge hingegen überhöht sind. Die Gestaltung kann aber auch eine Gewinnverlagerung zu Lasten beider Staaten (Österreichs und des Staates des Pharmaunternehmens) bewirken. Bei der Untersuchung, ob eine Umgehung österreichischer Steuern vorliegt, wird eine Funktionsanalyse der liechtensteinischen und der deutschen Gesellschaft abzuverlangen sein. Sollte die liechtensteinische…
…Teilwertabschreibung in Höhe von 1 Md. ATS vor, dann deutet dies auf eine Umgehung österreichischer Steuern hin. Denn die österreichische Muttergesellschaft hat hierdurch die Besteuerungsgrundlage in Österreich um 1 Md ATS verringert und damit Körperschaftsteuer in der Größenordnung von ATS 300 Mio. sowie Gewerbesteuer eingespart…