…DBA-Ö/UdSSR der ausschließlichen Besteuerung in der Ukraine. Nur dann, wenn die Inlandstätigkeiten insgesamt 183 Tage überschreiten sollten, dann ist jener Teil der Übersetzerhonorare, der aliquot auf die Inlandstätigkeit entfällt, in Österreich der Besteuerung zu unterziehen und in der Ukraine von der Besteuerung freizustellen…
…dem ehemaligen Staatsgebiet der UdSSR weiter angewendet. Dies betrifft auch die im "Orchestererlass" (AÖF Nr. 230/1986 idF 139/1987) zugunsten sowjetischer Orchester getroffenen Regelungen. Ein philharmonisches Orchester der Ukraine, das im Juni 1992 in Österreich zwei Benefizkonzerte gibt, unterliegt daher nach Absatz 5 des…
Schließt ein österreichischer Veranstalter mit einer deutschen Künstleragentur-GmbH einen Vertrag über ein Inlandsgastspiel eines ukrainischen Staatstheaters ab und verpflichtet daraufhin die deutsche GmbH dieses Theater entsprechend zu diesem Österreich-Gastspiel, dann darf auf Grund des Artikels 17 Abs. 2 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens die…
…sonach im vorliegenden Fall der Ukraine, zuweist. Allerdings wird zu beachten sein, dass der die Auslandsbetriebstätte betreffende Lohnaufwand bei der Ermittlung des der ukrainischen Repräsentanz zuzuweisenden Gewinnanteiles dem ukrainischen Betriebsstättenergebnis und nicht dem Ergebnis der österreichischen Zentrale anzulasten sein wird. 28. Jänner 1994 Für den…
…im Rahmen eines internationalen Wettbewerbes Preisgelder für besondere Verdienste um wissenschaftliche Arbeiten an Preisträger in der Ukraine, dann sind diese Stiftungszuwendungen gemäß Artikel 21 des DBA-Ukraine in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Entscheidend ist, dass von der ukrainischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigungen der Preisträger vorliegen…
…teilweise vom österreichischen Arbeitgeber weiter gezahlten Bezüge im Wege der Konzernverrechnung an die ukrainische Konzerngesellschaft weiter belastet werden, so ist zunächst zu prüfen, ob durch diese Auslandstätigkeit eine Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen im Sinn des Art. 4 Abs. 2 lit. a DBA-Ukraine eintritt…
…Bauprojekt, doch setzt auch diese eine Anwesenheit am Baugelände voraus (EAS 3042). Wird das Engineering für die zu montierenden Anlagenteile einem ukrainischen Subauftragnehmer übertragen, dann zählen seine Anwesenheitszeiten an dem Baugelände allerdings als Anwesenheitszeiten des Hauptauftragnehmers (Z 19 vorletzter Satz des OECD-Kommentars zu Art…
Hat die inländische X-Muttergesellschaft des in zahlreichen Oststaaten vertretenen X-Konzerns gegen eine Einmalzahlung für den Gesamtkonzern ein immaterielles Wirtschaftsgut (ein Computerprogramm) erworben, das vom Veräußerer in der Folge entgeltlich gewartet wird (technischer Support und Zurverfügungstellung von Weiterentwicklungen) dann könnte dieses Sachverhaltsbild darauf hindeuten…
Wird eine österreichische Kapitalgesellschaft, die Waren aus Russland und der Ukraine in Europa vertreiben möchte, verpflichtet, hierfür ein Entgelt an eine in einem Drittland ansässige Gesellschaft dafür zu leisten, dass ihr diese Drittlandsgesellschaft Vertriebsrechte gewährt, dann ist vorweg zu klären, ob dieses Drittland ein DBA…
Wird ein österreichischer Staatsbürger von einem österreichischen Luftverkehrsunternehmen, das internationale Flüge durchführt, für die Dauer von drei Jahren in dessen ukrainische Repräsentanz entsandt, so sind die hiefür gezahlten Bezüge in der Ukraine gemäß Artikel 11 Abs. 4 lit. e des mit der Sowjetunion abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens…
…österreichische Unternehmen auf Großbaustellen in Tschechien, der Slowakei, in Polen und in der Ukraine im Baunebengewerbe tätig und überschreiten sie die in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) mit diesen Staaten vorgesehenen Baustellenfristen, sodass für diese Unternehmen "DBA-Betriebstätten" in diesen Staaten entstehen, dann sind die diesen Betriebstätten…
…für Finanzen, die sich an der Haltung der deutschen Steuerverwaltung orientiert (Hinweis auf BStBl. I 1992, S 114), wird von einer Weitergeltung des Abkommens gegenüber der Russischen Föderation, der Ukraine, der Republik Weißrussland (Belarus), der Republik Armenien, der Republik Aserbaidschan, der Republik Kasachstan, Turkmenistan, der…
…Schweiz übertragen, die ihrerseits direkt oder indirekt Beteiligungen an operativ tätigen Gesellschaften in Australien, Niederlande, Ungarn, Polen, Ukraine, Deutschland Schweiz halten, und kann aufgezeigt werden, dass die Körperschaftsteuervorbelastung in den Händen der operativ tätigen Untergesellschaften die 15% Grenze des § 3 Z. 3 VO BGBl. Nr…