Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2459
Wissenschaftspreisvergabe durch eine Privatstiftung in die Ukraine
geltende FassungEAS-AuskunftC 165/1-IV/4/04vom 17.05.2004
Wortlaut laut Findok
Vergibt eine österreichische
Privatstiftung im Rahmen eines internationalen Wettbewerbes Preisgelder für
besondere Verdienste um wissenschaftliche Arbeiten an Preisträger in der
Ukraine, dann sind diese Stiftungszuwendungen gemäß Artikel 21 des
DBA-Ukraine in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Entscheidend
ist, dass von der ukrainischen Steuerverwaltung ausgestellte
Ansässigkeitsbescheinigungen der Preisträger vorliegen. Es ist
unerheblich, ob der Preisträger eine Einzelperson, eine Universität
oder ein Verein ist.
17. Mai 2004 Für
den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 21 DBA UA (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Ukraine (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 113/1999
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- C 165/1-IV/4/04
- Stammnummer
- 10233
- Gültig
- 17.05.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF