…L 345 vom 29.12.2011 S. 8 erfüllen, gelten zwar in der Regel als Körperschaftsteuersubjekte, ein Typenvergleich, ob eine Körperschaft vorliegt, ist allerdings vorzunehmen (siehe KStR 2013 Rz 133 und Rz 1204). Ergibt sich dabei eine weitgehende Übereinstimmung mit dem Aufbau und der wirtschaftlichen…
Nimmt eine in Bahrain gegründete Gesellschaft, die operativ tätig ist und zufolge eines abgabenbehördlich anerkannten Typenvergleiches einer österreichischen Kapitalgesellschaft entspricht, eine Gewinnausschüttung an ihre zu 49% beteiligte österreichische Gesellschafterin (eine inländische Bau-Kapitalgesellschaft) vor, so stellt dies keinen Anlassfall für einen "Methodenwechsel" nach § 10 Abs…
Die steuerliche Behandlung ausländischer Gesellschaften erfolgt in Österreich auf der Grundlage eines Typenvergleiches. Die Frage, ob eine ausländische Gesellschaft als Steuersubjekt (als Körperschaft) oder als transparent (im Fall einer Personengesellschaft) anzusehen ist, richtet sich daher nicht nach der steuerlichen Behandlung im ausländischen Recht, sondern ist…
Die steuerliche Behandlung ausländischer Gesellschaften erfolgt in Österreich auf der Grundlage eines Typenvergleiches. Die Frage, ob eine ausländische Gesellschaft als Steuersubjekt (als Körperschaft) oder als transparent (im Fall einer Personengesellschaft) anzusehen ist, richtet sich daher nicht nach der steuerlichen Behandlung im ausländischen Recht, sondern ist…
Die steuerliche Behandlung ausländischer Gesellschaften erfolgt in Österreich auf der Grundlage eines Typenvergleiches. Die Frage, ob eine ausländische Gesellschaft als Steuersubjekt (als Körperschaft) oder als transparent (im Fall einer Personengesellschaft) anzusehen ist, richtet sich daher nicht nach der steuerlichen Behandlung im ausländischen Recht, sondern ist…
Die steuerliche Behandlung ausländischer Gesellschaften erfolgt in Österreich auf der Grundlage eines Typenvergleiches. Die Frage, ob eine ausländische Gesellschaft als Steuersubjekt (als Körperschaft) oder als transparent (im Fall einer Personengesellschaft) anzusehen ist, richtet sich daher nicht nach der steuerlichen Behandlung im ausländischen Recht, sondern ist…
Beteiligt sich eine österreichische Konzerngesellschaft eines weltweit operierenden Konzerns zu 100% an einem operativ tätigen chinesischen "Foreign-Invested Commercial Enterprise" (FICE), dann sind die in der chinesischen Gesellschaft erwirtschafteten und an die österreichische Muttergesellschaft ausgeschütteten Gewinne jedenfalls von der österreichischen Besteuerung befreit. Es spricht vieles…
…Recht die wesentlichen Strukturmerkmale einer Körperschaft ausmachen (hierbei werden auch die deutschen Beurteilungen zu den in den USA gegründeten LLCs mitzuberücksichtigen sein: BStBl I 2004, 411). Sollte dieser Typenvergleich eine Vergleichbarkeit mit einer österreichischen GmbH ergeben, dann wäre die Gewinnausschüttung gemäß Artikel 10 DBA-UAE…
…Hongkong-Trusts haben könnte, zunächst aus der Sicht des innerstaatlichen Rechts anhand eines Typenvergleichs die Einordnung des ausländischen Trusts in das System der österreichischen Ertragsteuern zu prüfen. Die Kriterien des Typenvergleichs sind in den KStR 2013 Rz 133 f ausführlich dargelegt. Dabei sprechen überzeugende Argumente…
…Analyse der hier als maßgebend einzustufenden und zu vergleichenden Strukturmerkmale. Ein solches Typenvergleichsgutachten kann indessen in dem auf Expressauskünfte ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahren nicht ausgearbeitet werden. Nach dem verfügbaren Informationsmaterial sind aber zumindest Zweifel an einer ausreichenden Vergleichbarkeit zu vermerken. Von einem Trust spricht man…
…dass neben den Vergleichbarkeitsvoraussetzungen der KStR 2001 Rz 551 auch die von der deutschen Verwaltungspraxis in BStBl I 2004, 413 (betreffend den Typenvergleich bei einer ausländischen LLC) entwickelten Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Gelangt daher eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutächtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen…
…zu § 10 KStG und zB EAS 2205): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, zentralisierte Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Bei diesem Typenvergleich werden aber nunmehr auch die deutschen Beurteilungen zu den in den USA gegründeten LLCs mitzuberücksichtigen sein (siehe BStBl. I 2004…
…Rechtspersönlichkeit nach ausländischem Recht, starres, ergebnisunabhängiges im Eigentum der Gesellschaft stehendes Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Bei diesem Typenvergleich werden aber nunmehr auch die deutschen Beurteilungen zu den in den USA gegründeten LLCs (Limited Liability Companies) mitzuberücksichtigen sein (siehe BStBl…
In den allgemein zugänglichen Veröffentlichungen über das liechtensteinische Gesellschaftsrecht wird die liechtensteinische Anstalt als eine nach liechtensteinischem Recht gegründete Verbandsperson sui generis bezeichnet. Sie ist ein rechtlich verselbständigtes und organisiertes, dauernden wirtschaftlichen oder anderen Zwecken gewidmetes Unternehmen. Ihre Haftung ist beschränkt, da Gläubiger lediglich auf…
Die steuerliche Behandlung ausländischer Gesellschaften erfolgt in Österreich auf der Grundlage eines Typenvergleiches. Die Frage, ob eine ausländische Gesellschaft als Steuersubjekt (als Körperschaft) oder als transparent (im Fall einer Personengesellschaft) anzusehen ist, ist darnach zu entscheiden, wie dieses ausländische Rechtsgebilde nach inländischem Steuerrecht einzustufen…
Im Fall einer "offenen" Commanditaire Vennootschap (C.V.) des niederländischen Rechts erfolgt eine unterschiedliche Behandlung der beschränkt haftenden und der unbeschränkt haftenden Gesellschafter. Der unbeschränkt haftende Gesellschafter wird wie ein Personengesellschafter mit seinem Gewinnanteil unmittelbar besteuert und zwar ohne Rücksicht darauf, ob eine Gewinnausschüttung…
Beteiligungen österreichischer Kapitalgesellschaften an französischen Investment-Gesellschaften (Sociétés d'Investissements à Capital variable - SICAV) erfüllen regelmäßig nicht die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit gemäß § 10 Z 5 KStG und § 63 BewG. Da die SICAV nach Ihrer Darstellung hauptsächlich Staatsanleihen und Wandelschuldverschreibungen in ihrem Anlagevermögen…
…Personen- oder als Kapitalgesellschaft einzustufen ist, kann daher ebenfalls nur auf Grund des vorerwähnten Typenvergleiches beantwortet werden (EAS 925). Ein solcher Typenvergleich müsste im Zweifel im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen in erster Linie durch ein fundiertes Gutachten (z.B. einer Wirtschaftstreuhandkanzlei) von Parteienseite…
…EAS 1159). In Bezug auf deutsche Kommanditgesellschaften auf Aktien ist hinsichtlich des Typenvergleiches in einem als Entwurf paraphierten Anwendungsschreiben zum österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens Folgendes festgehalten: "Bei diesem Vergleich wird auf österreichischer Seite allerdings eine einheitliche Betrachtung angestellt und ein ausländischer Gesellschaftstyp nicht gleichzeitig zwei verschiedenen…
…die nach dem Typenvergleich einer österreichischen Personengesellschaft entsprechen, steuerlich auch dann als transparente Personengesellschaften zu werten sind, wenn sie im ausländischen Staat als Kapitalgesellschaft besteuert werden. Gewinnverteilungen an den österreichischen Kommanditisten sind im Fall aller drei KGs als Entnahmen zu werten und sind keiner Einkommensbesteuerung…