…liegt die Vermutung nahe, dass der D-GmbH lediglich die Position eines Treuhänders zukommt und dass die Beteiligung an der Investmentfonds-GmbH steuerlich unmittelbar der inländischen Ö-GmbH wirtschaftlich zuzurechnen ist. 11. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft über einen Treuhänder eine Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft gehalten und ist folglich gemäß § 24 Abs. 1 lit. b und c BAO diese Beteiligung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise (unmittelbar) dem Treugeber (der inländischen Kapitalgesellschaft) zuzurechnen, tritt nach Maßgabe des § 7 Abs…
…diesen beiden Fällen liegen auch nach dem im innerstaatlichen Recht entwickelten Verständnis bloße mittelbare Beteiligungen vor (siehe zB KStR 2001 Rz 385). Nach inländischem Recht wird aber eine Beteiligung, die über einen Treuhänder gehalten wird, als unmittelbare Beteiligung des Treugebers eingestuft (KStR 2001 Rz 558)…
Gehört zum Nachlass eines in Deutschland ansässig gewesenen Erblassers ein Quotenanteil an einer inländischen Liegenschaft, den dieser als Treugeber über einen im österreichischen Grundbuch als Alleineigentümer eingetragenen österreichischen Treuhänder gehalten hat, dann ist der erbrechtliche Übergang dieser Vermögenswerte gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland (Erb…
…verfügbaren Informationsmaterial sind aber zumindest Zweifel an einer ausreichenden Vergleichbarkeit zu vermerken. Von einem Trust spricht man, wenn eine Person, der "Treuhänder", zwar rechtlicher Eigentümer von Vermögenswerten ist, aber unter einer rechtlich durchsetzbaren Verpflichtung steht, sie zum Vorteil einer anderen Person oder Personengruppe (dem oder…
…an einer österreichischen Kapitalgesellschaft nur treuhändig für die US-Gesellschaft hält, dann ist die Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft steuerlich nicht dem niederländischen Treuhänder, sondern dem amerikanischen Treugeber (der US-Gesellschaft) zuzurechnen. Nach inländischem Recht wird im Fall der offengelegten Treuhandschaft nach Maßgabe der KStR…
…Deutschland von der Besteuerung freigestellt werden. Gleiches muss aber nach Auffassung des BM für Finanzen gelten, wenn anstelle des deutschen Treuhänders eine deutsche Kommanditgesellschaft an der österreichischen Personengesellschaft beteiligt ist. Denn in beiden Fällen werden die inländischen Immobilien im Durchgriffsweg dem deutschen Gesellschafter (Erblasser) zugerechnet…
…dass die Miteigentumsanteile von einer spanischen Gesellschaft treuhändig für eine schweizerische Gesellschaft gehalten werden, die ihrerseits wieder als Treuhänder der österreichischen Investoren auftritt, führt zu keiner anderen rechtlichen Auswirkung des DBA-Spanien, wenn diese doppelte Treuhandschaft von allen betroffenen Steuerverwaltungen (Spanien-Schweiz-Österreich) anerkannt wird…
…dieses DBA-Besteuerungsanspruches ist durch § 6 Abs 1 Z. 2 ErbStG. gewährleistet. Denn die Zurechnungsvorschrift des § 24 Abs. 1 BAO, derzufolge Wirtschaftsgüter nicht dem Treuhänder, sondern dem Treugeber zuzurechnen sind, entfaltet Rechtswirkungen auch im Bereich des Erbschaftssteuerrechtes (vgl. Dorazil, Erbschaftsteuerkommentar, Manz, 1990, S 22). Da…
Im Rahmen einer 1985 ergangenen Einzelerledigung ist festgestellt worden, dass die österreichischen Urheberrechtsverwertungsgesellschaften eine bloße Treuhandfunktion ausüben (B 2230/2-IV/4/85 v. 23.12.85). Die von den Verwertungsgesellschaften bezogenen Einkünfte sind daher nicht ihnen, sondern den einzelnen Urhebern zuzurechnen. Im damaligen Fall…
…könnte Umsatzsteuerfreiheit in Anspruch genommen werden. Es muss ernstlich bezweifelt werden, dass der britischen Gesellschaft angesichts der gewählten zivilrechtlichen Gestaltung (Erwerb der Mietrechte an einer inländischen Liegenschaft mit anschließender Untervermietung) die Rechtsposition eines bloßen Treuhänders der inländischen GesmbH zugemessen werden kann; dies vor allem deshalb…
…Tochtergesellschaft) verwaltet, und wird von der österreichischen Tochtergesellschaft eine Gewinnausschüttung nach Luxemburg vorgenommen, so ist zunächst festzustellen, ob bei dieser Gestaltung die Position der luxemburgischen Gesellschaft lediglich die eines Treuhänders ist, dem die Gewinnausschüttung aus diesem Grund nicht zuzurechnen ist, oder Rechtsmissbrauch vorliegt, weil diese…
…sondern wird dies in der Form bewerkstelligt, dass eine japanische TREUHANDBANK die Fondsmittel als Treuhänderin des Pensionsfonds einer in Delaware gegründeten Limited Partnership überträgt und nun diese amerikanische Partnership die österreichischen Aktien erwirbt, so kann hiedurch nicht die Anwendbarkeit des DBA-USA/Österreich erwirkt werden…
…sondern wird dies in der Form bewerkstelligt, dass eine japanische TREUHANDBANK die Fondsmittel als Treuhänderin des Pensionsfonds einer in Delaware gegründeten Limited Partnership überträgt und nun diese amerikanische Partnership die österreichischen Aktien erwirbt, so kann hiedurch nicht die Anwendbarkeit des DBA-USA/Österreich erwirkt werden…
…BAO) zuzurechnen ist; die Madeira-Gesellschaft darf daher hinsichtlich der Beteiligung nicht bloß eine Funktion ausüben, die jener eines bloßen Treuhänders entspricht. Die abgabenbehördliche Nachprüfung wird in Fällen der vorliegenden Art umso intensiver zu gestalten sein, je größer die Wahrscheinlichkeit ist, dass österreichische Steuern umgangen…
…geschäftliche Einrichtung und keine wirtschaftliche Funktion erfüllt) spricht dafür, ihre Funktion als die eines bloßen formalen Treuhänders zu werten. Sollte die österreichische Gesellschaft als wirtschaftlicher Eigentümer der Beteiligung an der tschechischen Gesellschaft zu werten sein, dann steht die Steuerbefreiung für die von der tschechischen Gesellschaft…
…der Fall, wenn die Position der maltesischen Gesellschaft in wirtschaftlicher Hinsicht jener eines bloßen Treuhänders gleichkommt und sonach der wirtschaftliche Eigentümer des Vermögens nach wie vor die österreichische Muttergesellschaft ist und wenn weiters auch die Erwirtschaftung des Kapitalertrages funktionell der österreichischen Gesellschaft zuzurechnen ist, weil…
…Unternehmen sowie Handel mit Waren aller Art umfasst, zu 100% an einer schweizerischen Gesellschaft beteiligt, die in Zug bei einem Treuhandbüro domiziliert ist und die weder eigenes Personal noch eigene Räumlichkeiten besitzt, dann spricht die Vermutung dafür, dass die in den Büchern der schweizerischen Briefkastengesellschaft…
…12.1997, 93/13/0185, angestellten Erwägungen oder wegen Beurteilung der maltesischen Gesellschaft als bloße Treuhänderin bei der Kreditvergabe an die der österreichischen AG nahestehenden Kreditnehmer) wäre für eine steuerliche Erfassung der dann bloß buchmäßig als Gewinnausschüttung aus Malta dargestellten Transaktion kein Raum. 4. Februar…
…ausreichend angesehen werden kann. Daher würde auch im Fall einer (offengelegten) Treuhandschaft die Steuerbefreiung dem Treugeber und nicht dem bloß formal gesellschaftsrechtlich beteiligten Treunehmer zu stehen. Die in Belgien ansässigen natürlichen Personen sind als "Begünstigte" der niederländischen Stiftung an dieser allerdings nicht "beteiligt"; damit ist…