Findok · EAS-Auskünfte
EAS 790
Japanische Treuhandkonstruktion über eine Delaware-Limited-Partnership
geltende FassungEAS-AuskunftG 1/1-IV/4/96vom 05.01.1996
Wortlaut laut Findok
Werden Finanzmittel eines in Japan
ansässigen öffentlichen Pensionsfonds u.a. auch in
österreichischen Aktien veranlagt, so ist der nach Japan fließende
Dividendenertrag gemäß Art. IX DBA-Japan/Österreich von der
Quellenbesteuerung zu entlasten. Allerdings beträgt diese Entlastung nur
2%.
Erfolgt die Veranlagung in Österreich nicht
unmittelbar, sondern wird dies in der Form bewerkstelligt, dass eine japanische
TREUHANDBANK die Fondsmittel als Treuhänderin des Pensionsfonds einer in
Delaware gegründeten Limited Partnership überträgt und nun diese
amerikanische Partnership die österreichischen Aktien erwirbt, so kann
hiedurch nicht die Anwendbarkeit des DBA-USA/Österreich erwirkt werden, da
viel dafür spricht, dass die US-Partnership einer österreichischen
Personengesellschaft vergleichbar ist, so dass die österreichischen
Dividendeneinkünfte nicht der Partnership, sondern dem dahinter stehenden
Investor (d.i. dem japanischen Pensionsfonds) zugerechnet werden müssten.
Unter diesen Gegebenheiten kann daher nach dem DBA-USA/Österreich keine
Herabsetzung der österreichischen Kapitalertragsteuer auf 11%
herbeigeführt werden.
5.
Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA J (E), Doppelbesteuerungsabkommen Japan (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 127/1963
SteuerentlastungQuellensteuerDividendensteuerliche ZurechnungZurechnungKapitalerträgeKapitalertragsteuerabzugvergleichbare inländische GesellschaftsformPartnership
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 1/1-IV/4/96
- Stammnummer
- 16641
- Gültig
- 05.01.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF