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EAS 1351Beteiligung von Steuerausländern als atypisch stille Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/95-IV/4/9808.10.1998

…Zwecke des Progressionsvorbehaltes oder im Rahmen des Anrechnungsverfahrens). Für die österreichische Finanzverwaltung könnte sich allerdings im Rahmen eines vom ausländischen Staat eingeleiteten individuellen Amtshilfeverfahrens das Erfordernis für eine Bekanntgabe der österreichischen Gewinnteile der ausländischen atypischen stillen Gesellschafter ergeben. 8. Oktober 1998 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 1218Französischer stiller Gesellschafter einer österreichischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/1-IV/4/9826.01.1998

…erzielten Gewinnanteilen von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Der Fall wäre nur dann anders zu beurteilen, wenn nach inländischem Recht der Bestand einer unechten stillen Gesellschaft gegeben wäre, da in diesem Fall die Gewinnanteile auf der Grundlage von Art. 7 DBA-Frankreich in Österreich zu besteuern…

EAS 2705Beteiligung an deutschen Private Equity Fonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0055-IV/4/200612.05.2006

Weitet eine deutsche GmbH & Still ihre Geschäftstätigkeit auf Österreich aus und werden Anteile (zwecks Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter) in Österreich vertrieben, dann hängt die Frage, ob die österreichischen Investoren mit den von der GmbH & Still erzielten Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen von der österreichischen Besteuerung…

EAS 2919Profit distributions to the Dutch silent partner of an Austrian asset management company
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0079-IV/4/200811.01.2008

According to Article 12 para. 1 of the Austro-Dutch Double Taxation Convention the taxation right with respect to profit distributions to a Dutch resident under a silent partnership agreement concluded with an Austrian "enterprise" (an enterprise whose place of management is situated in Austria…

EAS 1434Stille Beteiligung nach spanischem Recht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/6-IV/4/9912.04.1999

…unechten stillen Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichbar, sodaß eine gewerblich tätige Mitunternehmerschaft als gegeben anzunehmen ist, dann findet aus österreichischer Sicht auf diese Gestaltungen Artikel 7 des DBA-Spanien Anwendung. Die in Artikel 7 Abs. 7 des Abkommens vorgesehene Beschränkung, derzufolge nur stille Gesellschaften des…

EAS 3153Atypisch stille Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft der VAE
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1332-IV/4/201026.05.2010

…Vereinigten Arabischen Emiraten besteuert werden dürfen. Dies würde nur zutreffen, wenn auch die VAE bei Qualifizierung nach ihrem Recht den Vertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft als Errichtung einer Personengesellschaft werten, sodass sie durch das Abkommen das Recht erlangen, die daraus abreifenden Einkünfte …

EAS 3380Gewinnanteile eines echten stillen Gesellschafters nach dem DBA Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0092-VI/8/201701.06.2017

Erhält ein in Russland ansässiger Steuerpflichtiger Gewinnanteile aus der Beteiligung als echter stiller Gesellschafter an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, so sind die Einkünfte aufgrund von § 98 Abs. 1 Z 5 lit. c iVm § 27 Abs. 2 Z 4 EStG 1988 - somit als Einkünfte aus Kapitalvermögen - im…

EAS 2195Aufwertung von Anteilen deutscher Gesellschaften an österreichischen Immobiliengesellschaften ab 1. Jänner 2003
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/22-IV/4/0207.01.2003

…Deutschland-2000 ergibt sich, dass eine deutsche Kapitalgesellschaft, die zu fast 100% an einer österreichischen Immobiliengesellschaft beteiligt ist, hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinne von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich eintritt". Wird die Beteiligung daher…

EAS 1956Wohnsitzverlegung aus Deutschland nach Österreich und in der weiteren Folge nach Malta
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 146/1-IV/4/0126.11.2001

…15 Jahren pensionsbedingt seinen Wohnsitz nach Malta, dann ist dies mit dem Eintritt der Wegzugsbesteuerung hinsichtlich der während der Österreich-Ansässigkeit in den ausländischen Gesellschaften gebildeten stillen Reserven verbunden. Anmerkung : Die EAS geht bewusst nicht auf die Frage ein, ob bei Zuzug eines deutschen Industriellen…

EAS 1728Atypisch stille Beteiligung eines Österreichers an einer deutschen vermögensverwaltenden GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/17-IV/4/0005.10.2000

…österreichischer Staatsbürger Gesellschafter einer deutschen vermögensverwaltenden GMBH, deren Aufgabe im Halten und Verwalten einer Beteiligung an einer weiteren deutschen AG besteht, und hat sich der Österreicher gleichzeitig an der deutschen GMBH unter steuerlich anerkannten vertraglichen Bedingungen beteiligt, wie diese im Fall unechter stiller Gesellschaften üblich…

EAS 3402Keine Wegzugsbesteuerung aufgrund des Abschlusses des neuen DBA Japan
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0050-IV/8/201808.06.2018

…natürliche Person zu 100% an einer österreichischen Kapitalgesellschaft (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich) beteiligt, deren Aktiva zu weniger als 50% aus österreichischem Immobilienbesitz oder Beteiligungen an Gesellschaften mit österreichischem Immobilienbesitz bestehen, so wird durch das Inkrafttreten des neuen DBA Japan keine Wegzugsbesteuerung gemäß …

EAS 3388Grenzüberschreitende Verschmelzung nach Liechtenstein iZm einer österreichischen Immobiliengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0334-IV/8/201720.07.2017

…der Ö-GmbH - und somit an den stillen Reserven am unbeweglichen Vermögen - aufgrund von Art. 13 Abs. 3 DBA Liechtenstein verloren geht. Während nämlich im Anwendungsbereich des DBA Deutschland durch Art. 13 Abs. 2 DBA Deutschland das Besteuerungsrecht Österreichs an den stillen Reserven gewahrt bleibt…

EAS 2381Beteiligung einer österreichischen Privatstiftung an einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 646/1-IV/4/0309.12.2003

Ist eine österreichische Privatstiftung an einer deutschen GmbH beteiligt, dann unterliegt sie nach inländischem Recht mit Gewinnausschüttungen der deutschen Gesellschaft der Körperschaftsbesteuerung, wenn sie auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens eine abkommensrechtliche Herabsetzung der deutschen Kapitalertragsteuer in Anspruch nimmt (§ 13 Abs. 2 KStG). Die Ratio dieser Bestimmung…

EAS 2537Liquidation einer schweizerischen Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0268-IV/4/200406.12.2004

…werden und dass daher die Fremdüblichkeit der Verrechnungspreisgestaltung besonders zu dokumentieren sein wird; denn die gewählten Gestaltungen dürfen nicht dazu dienen, stille Reserven der österreichischen Gesellschaften steuerneutral "in Bargeld" zu verwandeln. 6. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…

EAS 2256Keine Veranlagungspflicht für echte stille Gesellschafter nach dem DBA-Deutschland 1954
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 717/1-IV/4/0324.03.2003

…Gesellschafters nach Artikel 11 DBA-Deutschland der österreichischen Abzugsbesteuerung unterzogen werden. Die Abkommensbestimmung wird so ausgelegt, dass dadurch das Veranlagungsgebot des § 102 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 nicht zum Nachteil des deutschen stillen Gesellschafters angewendet werden darf. Eine Veranlagung des oder der deutschen still…

EAS 2490Verkauf eines inländischen E-Werkes durch deutsche Mitunternehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 86/1-IV/4/9019.07.2004

…der Gesellschaftsanteile" erscheint im beschriebenen Sachverhaltsbild nicht verständlich. Denn Verkäufer kann - wenn das vorstehende Sachverhaltsbild im konkreten Fall der Realität entspricht - nur der Unternehmer und Eigentümer des E-Werkes sein, wobei er den Veräußerungsgewinn mit seinen (nach außen nicht in Erscheinung tretenden und daher "stillen…

EAS 2062Beteiligung an einer deutschen vermögensverwaltenden atypischen GmbH+Still
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/8-IV/4/0222.05.2002

Nach österreichischem Recht ist eine Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter an einer nur Vermögensverwaltung betreibenden Kapitalgesellschaft nicht möglich, weil eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit keinen "Betrieb" bildet. Auch im Fall einer GmbH+Still vermag die GmbH den gemeinschaftlich erzielten Einkünften keinen gewerblichen Charakter zu verleihen (ESt…

EAS 1043Inländische AG+Still mit deutschen Kapitalanlegern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/2-IV/4/9724.03.1997

…sich deutsche Investoren als unechte stille Gesellschafter beteiligen, und legt diese AG die investierten Mittel in österreichischen endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen an, dann ist aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zunächst festzustellen, dass zwischen der AG einerseits und den stillen Gesellschaftern andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet wurde…

EAS 934Warteverlustbestimmung und negativer Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/5-IV/4/9621.08.1996

…erfassten Auslandsverlusten die Möglichkeit einer Verwertung im Rahmen des negativen Progressionsvorbehaltes. Im Fall von Beteiligungsmodellen, in denen österreichische Anleger dafür gewonnen werden sollen, als atypische stille Gesellschafter einer deutschen Filmverwertungsgesellschaft beizutreten, können daher nicht mit dem Argument beworben werden, die ausländische Verlustzuweisung sei ungeachtet des …

EAS 1352Steuerentlastungsmethode bei den österreichischen Abzugssteuern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 242/1-IV/4/9808.10.1998

…echter stiller Gesellschafter an einem österreichischen Unternehmen beteiligt ist, KESt-frei gestellt werden können; denn nach Artikel 7 Abs. 8 DBA-USA (neu) sind die Einkünfte stiller Gesellschafter österreichischer Unternehmen der Besteuerung in Österreich vorbehalten; dies gilt sowohl für unechte wie für echte stille Gesellschafter…