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3 228 Treffer424 msnur geltende Fassungen
EAS 8Liechtensteinische Stiftungen gelten als "Gesellschaften"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 424/2/1-IV/4/9103.06.1991

…der Ausdruck "Gesellschaft" jede juristische Person (sowie andere Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden). Eine in Liechtenstein steuerfreie Stiftung kann daher nicht die Abkommensvorteile mit der Begründung in Anspruch nehmen, sie sei keine "Gesellschaft". 3. Juni 1991 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 850Zuwendungen einer niederländischen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/4-IV/4/9628.03.1996

…zum EStG. 1988) aufgelistet sein. Dies ist bei einer niederländischen Stiftung nicht der Fall, so dass allein schon aus diesem Grund weitere Untersuchungen über die rechtlichen Strukturen einer niederländische Stiftung entbehrlich sind. 28. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1184Stiftungszuwendungen nach Pensionierung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/18-IV/4/9701.12.1997

  Fließen einem liechtensteinischen Staatsbürger, der nach Eintritt in den Ruhestand seinen inländischen Wohnsitz aufgibt und nach Liechtenstein zurückkehrt, Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung zu, dann fallen diese Zuwendungen unter Artikel 21 DBA-Liechtenstein und sind folglich in Österreich von der Besteuerung zu entlasten (EAS…

EAS 1181Stiftungsbürgschaft und Zuwendungsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 156/2-IV/4/9701.12.1997

Übernimmt eine österreichische Privatstiftung die Haftung für ein Darlehen, das ein im Ausland lebender Begünstigter dieser Stiftung von einem ausländischen Darlehensgeber erhält, dann wird in einer solchen Gestaltung in gleicher Weise eine Stiftungszuwendung an den Begünstigten zu sehen sein, wie in analogen Fällen, in denen…

EAS 3435Die Stiftungseingangssteuer als Steuer iSd Art. 2 DBA(Erb)-CH bei Vermögensübergang von Todes wegen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.899.19402.02.2022

…Erbschaftsteuern, die künftig […] an deren Stelle erhoben werden". Um vom Anwendungsbereich des DBA(Erb)-CH erfasst zu sein, muss es sich bei der Stiftungseingangssteuer somit um eine Steuer handeln, die an Stelle der "Erbschaft- und Schenkungsteuer, soweit ihr die Erwerbe von Todes wegen unterliegen"…

EAS 3091Stiftungszuwendungen an den nach Tschechien verzogenen einzigen Begünstigten und Stifter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2422-IV/4/200921.09.2009

…Eine andere Betrachtung könnte aber geboten sein, wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde von deutscher Seite bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom 01.06…

EAS 3428Die Stiftungseingangssteuer als Steuer iSd Art 2 DBA(Erb)-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2020-0.624.68114.12.2020

…einem der Vertragsstaaten erhoben werden. Um vom Anwendungsbereich des DBA(Erb)-USA erfasst zu sein, muss es sich bei der Stiftungseingangssteuer somit um eine gleiche oder im wesentlichen ähnliche Steuer wie die Erbschafts- und Schenkungssteuer handeln. Entscheidend für die Vergleichbarkeit ist, dass beide Abgaben einen…

EAS 1519Stiftungszuwendungen an amerikanische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 534/1-IV/4/9913.09.1999

…und nicht der in Österreich lebenden Stifterin zuzurechnen sind. Liegen unter diesen Gegebenheiten amerikanische Ansässigkeitsbescheinigungen der Stiftungsbegünstigten vor (diese erteilt nach den hier vorliegenden Informationen das Philadelphia Service Center des US-Internal Revenue Service auf "Form 6166"), dann kann nach der derzeit geltenden Rechtslage (d…

EAS 1684Mit-Stiftung durch Österreicherin mit Wohnsitz in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 224/2-IV/4/0010.07.2000

…abgegeben, dass es in allen anderen Fällen, in denen österreichisches Vermögen von österreichischen Familien in österreichische Stiftungen eingebracht wird, ohne weiteres bereit ist, auf eine steuerliche Erfassung von Stiftungseinkünften in den Händen von in Deutschland lebenden Familienangehörigen zu verzichten. Rechtsicherheit wird daher in solchen Fällen…

EAS 1644Widmung von Gesellschaftsanteilen an eine liechtensteinische Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 152/1-IV/4/0025.04.2000

…ansässige natürliche Person Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften einer liechtensteinischen Stiftung (ohne inländischer Geschäftsleitung), so stellt dies eine Maßnahme dar, durch die im Veräußerungsfall das Besteuerungsrecht Österreichs gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Liechtenstein verloren geht (es sei denn, dass die liechtensteinische Stiftung nicht berechtigt ist…

EAS 1942US-Stiftungszuwendungen an eine österreichischen KÖR
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 330/2-IV/4/0115.10.2001

…die ausschließlich kirchliche Zwecke verfolgt und die sonach keinen Betrieb gewerblicher Art unterhält, von einer US-Stiftung laufende Zuwendungen, dann unterliegen diese nach inländischem Recht nicht der Steuerpflicht, da die inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts im Allgemeinen nur mit inländischen steuerabzugspflichtigen Einkünften zur Steuerleistung herangezogen…

EAS 1925Deutscher Stiftungsvorstand einer österreichischen Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 20/2-IV/4/0104.09.2001

Einkünfte eines Stiftungsvorstandes stellen im Regelfall Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit gem. § 22 Z. 2 EStG dar (LSt-RL 1999, RZ 982); sie fallen damit aus österreichischer Sicht unter Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland. Bezieht daher ein in Deutschland ansässiges Mitglied des Vorstandes einer…

EAS 35Gemeinnützige deutsche Stiftungen mit Inlandsverlusten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 459/3/1-IV/4/9111.10.1991

…inländischen Betriebstätte eingetretener Verlust nur dann in Österreich vortragsfähig ist, wenn keine den Inlandsverlust übersteigenden Auslandseinkünfte vorliegen. Werden die Auslandseinkünfte im Heimatstaat der Stiftung nicht besteuert und bleibt folglich ein Verlustausgleich im Heimatstaat ohne steuerliche Wirkung, so lässt dies nach dem Wortlaut des § 102 Abs…

EAS 1076Auslandsdividendenbezug durch eine inländische Tochtergesellschaft einer niederländischen Stiftung mit belgischen Begünstigten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/11-IV/4/9726.05.1997

Hat eine niederländische Stiftung ("Stichting") in Österreich eine 100-prozentige Holding-Tochtergesellschaft errichtet, die von Auslands-Basisgesellschaften Gewinnausschüttungen bezieht, die im Sinn der VO BGBl. Nr. 57/1995 aus im Ausland nicht ausreichend steuerlich vorbelasteten Passiveinkünften besteht, dann würde die Steuerbefreiung nach § 10 KStG für…

EAS 1073Niederländische Pensionsfonds-Stiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/11-IV/4/9726.05.1997

…ob ein niederländischer Pensionsfonds, der als Stiftung (Stichting) errichtet ist, nach dem DBA-Niederlande Anrecht auf Entlastung von der österreichischen Quellenbesteuerung auf Dividenden besitzt, hängt davon ab, ob diese Stiftung nach niederländischem Recht als "Steuerpflichtiger" anzusehen ist, oder ob in Anwendung der "Transparenzmethode" steuerlich auf…

EAS 2436Quellensteuerentlastung für Stiftungszuwendungen an schweizerische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/1-IV/4/0415.03.2004

…EAS 1352, 1358, 1440, 1745, 1876). Unterlässt die österreichische Stiftung unter Berufung auf die Regelungen des DBA-Schweiz die Vornahme des Kapitalertragsteuerabzuges, dann trifft sie aber die Verpflichtung darlegen zu können, dass die Abkommensvoraussetzungen für diese Steuerfreistellung erfüllt sind (erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen gemäß § 138…

EAS 1591Wohnsitzverlegung einer Stiftungsbegünstigten nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 779/1-IV/4/9924.01.2000

…österreichischen Stiftung nicht fiktiv als Einkünfte der Stiftungsbegünstigten erfaßt werden. Sollte im Anschluß an die Verehelichung der Hauptwohnsitz nach Deutschland verlegt werden, dann steht Deutschland allerdings sowohl nach dem derzeitigen wie auch nach dem künftigen Doppelbesteuerungsabkommen das unangefochtene Recht zu, den tatsächlich Zufluß der Stiftungszuwendungen…

EAS 1527Hinzurechnungsbesteuerung österreichischer Stiftungseinkünfte in den USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 141/1-IV/4/9927.09.1999

…herbeigeführt werden (EAS 1519). Der Umstand, dass nach US-Recht die Rechtspersönlichkeit der österreichischen Privatstiftung für US-steuerliche Belange negiert und die in die Stiftung einfließenden Einkünfte unmittelbar dem US-Begünstigten als dessen Einkünfte zugerechnet werden, kann solange nicht als Verletzung des österreichisch-amerikanischen Abkommens…

EAS 1744Ungarische Beteiligungserträge einer österreichischen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 764/1-IV/4/0030.10.2000

Bezieht eine österreichische Privatstiftung Beteiligungserträge von einer ungarischen Kapitalgesellschaft, dann sind diese gemäß § 13 Abs. 2 Z. 3 KStG nur dann in Österreich körperschaftsteuerfrei, wenn keine Steuerentlastung auf Grund des österreichisch-ungarischen Doppelbesteuerungsabkommens erfolgt. Wird daher die ungarische Dividendensteuer unter Berufung auf das DBA-Ungarn…

EAS 1931Fiktivsteueranrechnung auf die Stiftungs-Zwischensteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 60/4-IV/4/0121.09.2001

…Fiktivsteuern ("matching-credit") vorsieht. Das Volumen der Zwischensteuer, die nach Maßgabe des § 24 Abs. 5 KStG im Falle von kapitalertragsteuerpflichtigen Zuwendungen der Stiftung wieder gutzuschreiben ist, wird durch die Auslandssteueranrechnung gekürzt. 21. September 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: