Erhält die in Österreich ansässige geschiedene Gattin von ihrem in Deutschland ansässigen und gesetzlich zum Unterhalt verpflichteten ehemaligen Ehegatten einen monatlichen nachehelichen Unterhalt von 4.000 Euro, dann unterliegen diese wiederkehrenden Bezüge keiner österreichischen Einkommensbesteuerung. Wird auf deutscher Seite nach Pensionierung des geschiedenen Ehegatten eine…
…zulässig ist (BFH 22.07.2008, VIII R 101/02). Persönliche Verhältnisse eines Steuerpflichtigen sind grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat zu berücksichtigen (EuGH 12.12.2002, C-385/00, De Groot); jedoch ist eine Berücksichtigung im Quellenstaat der Einkünfte erforderlich, wenn dort sämtliche oder fast sämtliche Jahreseinkünfte…
Werden Dienstnehmer von US-Konzernen vorübergehend zu österreichischen Konzernunternehmen versetzt und verlagert sich für diese Zeit der Lebensmittelpunkt nach Österreich, so werden im allgemeinen Kosten, die für die in den USA verbleibende Wohnung anfallen (z.B. Grundsteuer, Zinsen für noch aushaftende Wohnungskredite, Wertminderung der…
…für eine doppelte Haushaltsführung zumutbar ist, kann nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraumes abhängig gemacht werden, vielmehr sind die Verhältnisse des Einzelfalles zu berücksichtigen. Die Lohnsteuerrichtlinien tragen zur vereinfachten Handhabung dieser Grundsätze dadurch bei, dass sie bei verheirateten Steuerpflichtigen…
…Art. 7 OECD-MA). Für die steuerliche Berücksichtigung von Zinsertrag und Zinsaufwand aus Kreditgeschäften zwischen dem deutschen Stammhaus und der inländischen Zweigniederlassung gilt nicht die sonst für die interne Zinsenverrechnung vorgesehene steuerliche Unbeachtlichkeit, sondern der Fremdverhaltensgrundsatz (Z 19 des OECD-Kommentars 1994 zu Art. 7…
…Steuerpflicht gelangen die einschränkenden Regelungen des § 102 EStG 1988 hinsichtlich der Berücksichtigung von Inlandsverlusten nicht zur Anwendung. Verluste, die in den Jahren 1999 und 2000 in einer zu 50% von dem deutschen Staatsbürger gehaltenen inländischen GmbH angefallen sind, behalten daher nach Maßgabe des inländischen Steuerrechts…
Wird eine deutsche Tochtergesellschaft von ihrer österreichischen Muttergesellschaft durch Gesellschafterdarlehen finanziert und werden die hiefür von der deutschen Tochtergesellschaft als Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen Beträge auf deutscher Seite wegen Unterkapitalisierungsvorschriften von einem Abzugsverbot erfasst, dann konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit…
…die dieser maßgebenden Steuerzuteilungsregel des DBA zuzuordnen sind. Dies gilt nicht für Wertminderungen der Einkunftsquelle. Denn weder ein Wertzuwachs noch auch ein Wertverlust einer Kapitalanlage ist von Artikel 11 des OECD Musterabkommens erfasst. Durch Wertberichtigungen eines Auslandskredites verursachte Betriebsausgaben kürzen daher nicht die durch Anrechnung…
… allerdings nur soweit, als dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist. Eine steuerliche Nichtberücksichtigung der verlusterzeugenden Aufwendungen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich hätte hiebei die Wirkung einer solchen Doppelbesteuerung. 7. Juni 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…dieses Dienstvertrags ausschließlich in Argentinien beruflich tätig. Im Zuge eines Pensionierungsprogramms kommt es zu einem einvernehmlichen Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen in die Pension gegen eine befristete Weiterzahlung von 60% des letzten monatlichen Bruttogehalts (unter Berücksichtigung von Sonderzahlungen, Urlaubszahlungen und variablen Gehaltsbestandteilen des letzten…
…auch die hiedurch finanzierten späteren Einkünfte besteuern) nötigt daher nicht zur Zulassung eines Sonderausgabenabzuges für die nach Österreich entsandten niederländischen Dienstnehmer. Eine steuerliche Berücksichtigung der Beitragsleistungen in Österreich wäre unter diesen Gegebenheiten nur dann sachlich vertretbar, wenn die Niederlande zur Leistung von Reziprozität bereit sind…
…auch für die steuerliche Erfassung in Rumänien offengelegt worden sind. Wie bereits in EAS 3331 ausgeführt wurde gilt bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen)…
…4/17). Für die Anwendung der Kostenaufschlagsmethode wird im gegebenen Zusammenhang jedenfalls kein Anwendungsgebiet gesehen. Hinsichtlich der im Rahmenvertrag vorgesehenen "Managementumlage" müsste der in VPR 2010 Rz 82 für Konzernumlagen geforderten Offenlegung entsprochen werden, um ihre steuerliche Berücksichtigung zu ermöglichen. Zur Frage, ob es ausreicht…
…Wie bereits in EAS 667 ausgeführt, wäre eine steuerliche Berücksichtigung der Beitragsleistungen in Österreich unter diesen Gegebenheiten nur dann sachlich vertretbar, wenn die Niederlande zur Leistung von Reziprozität bereit sind. Eine derartige Reziprozitätsregelung könnte durchaus - allerdings über niederländischen Wunsch - im Wege einer Abkommensrevision in das…
…zu Artikel 52 (soweit diese zugunsten der Steuerpflichtigen ausgefallen sind) um die Anwendung von steuerlichen Vorschriften, die begrifflich nur vom Betriebstättenstaat und nicht vom Ansässigkeitsstaat in angewendet werden können (Gewährung des "avoir fiscal" im "avoir-fiscal"-Urteil, Leistung von Rückzahlungszinsen im Fall des Commerzbank-Urteils…
…zu Artikel 52 (soweit diese zugunsten der Steuerpflichtigen ausgefallen sind) um die Anwendung von steuerlichen Vorschriften, die begrifflich nur vom Betriebstättenstaat und nicht vom Ansässigkeitsstaat in angewendet werden können (Gewährung des "avoir fiscal" im "avoir-fiscal"-Urteil, Leistung von Rückzahlungszinsen im Fall des Commerzbank-Urteils…
…75% von 3.000.000 unter Berücksichtigung der Verlustvortragsgrenze) vorgetragen werden können (ohne bei diesen Beispielsangaben hierbei den Anrechnungshöchstbetrag für die belgische Quellensteuer des Jahres 2005 zu kürzen). Im Ergebnis belastet daher in dem beschriebenen Beispielsfall die österreichische Körperschaftsteuer des Jahres 2005 in Höhe von…
…störend, wenn sich die österreichische Betriebstätte für bestimmte Leistungen der Unterstützung des deutschen Stammhauses bedient (und hiefür eine fremdübliche Abgeltung mit steuermindernder Wirkung in Österreich leistet). Die Frage, ob die von der inländischen Niederlassung abgeschlossenen Versicherungsverträge solcherart der inländischen Betriebstätte zuzurechnen sind, ist eine Sachverhaltsfrage…
…auszuscheiden. Eine Berücksichtigung der deutschen Verluste durch Verlustvortrag im Wege des (negativen) Progressionsvorbehaltes wäre nur bei Auftreten von Härtefällen möglich (Abschn. 105 Abs. 7 ESt-RL 1984). Hiefür müssen vor allem drei Voraussetzungen erfüllt sein : 1. der Verlust muss im Ausland von der Verwertbarkeit ausgeschlossen…
…Diese Vortragsfähigkeit geht nicht dadurch verloren, dass der beschränkt Steuerpflichtige in der Folge in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht eintritt. Wird daher von der deutschen Steuerverwaltung bestätigt, dass die Verlustüberhänge der Jahre 1993 bis 1997 in Deutschland aus verfahrensrechtlichen (zB Eintritt der Festsetzungsverjährung) oder materiellrechtlichen (zB…