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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2645

Steuerliche Behandlung eines deutschen "schuldrechtlichen Versorgungsausgleiches"

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0528-IV/4/2005vom 16.08.2005

Wortlaut laut Findok

Erhält die in Österreich ansässige geschiedene Gattin von ihrem in Deutschland ansässigen und gesetzlich zum Unterhalt verpflichteten ehemaligen Ehegatten einen monatlichen nachehelichen Unterhalt von 4.000 Euro, dann unterliegen diese wiederkehrenden Bezüge keiner österreichischen Einkommensbesteuerung. Wird auf deutscher Seite nach Pensionierung des geschiedenen Ehegatten eine Regelung getroffen, dass diese Unterhaltsleistungen unmittelbar vom ehemaligen Arbeitgeber (mit schuldbefreiender Wirkung für den Unterhaltsverpflichteten) nach Österreich überwiesen werden, dann ändert dies nichts an der steuerlichen Qualifikation der Unterhaltsleistungen und führt nicht zum Entstehen einer österreichischen Steuerpflicht. Denn nach österreichischem Recht ist auch bei grenzüberschreitenden Unterhaltsleistungen ausschließlich entscheidend, ob der österreichische Empfänger der Zahlungen diese in Erfüllung eines ihm gesetzlich zustehenden Unterhaltsanspruches erhält; es ist unerheblich, welche steuerliche Behandlung den Zahlungen im ausländischen Staat zuteil wird; es ist daher auch unerheblich, ob sie im Ausland steuerneutral sind oder sich steuermindernd auswirken. 16. August 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Unterhaltsleistungenschuldrechtlicher Versorgungsausgleich

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0528-IV/4/2005
Stammnummer
24894
Gültig
16.08.2005 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF