Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2645
Steuerliche Behandlung eines deutschen "schuldrechtlichen Versorgungsausgleiches"
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0528-IV/4/2005vom 16.08.2005
Wortlaut laut Findok
Erhält die in Österreich
ansässige geschiedene Gattin von ihrem in Deutschland ansässigen und
gesetzlich zum Unterhalt verpflichteten ehemaligen Ehegatten einen monatlichen
nachehelichen Unterhalt von 4.000 Euro, dann unterliegen diese wiederkehrenden
Bezüge keiner österreichischen Einkommensbesteuerung.
Wird auf deutscher Seite nach Pensionierung des
geschiedenen Ehegatten eine Regelung getroffen, dass diese Unterhaltsleistungen
unmittelbar vom ehemaligen Arbeitgeber (mit schuldbefreiender Wirkung für
den Unterhaltsverpflichteten) nach Österreich überwiesen werden, dann
ändert dies nichts an der steuerlichen Qualifikation der
Unterhaltsleistungen und führt nicht zum Entstehen einer
österreichischen Steuerpflicht. Denn nach österreichischem Recht ist
auch bei grenzüberschreitenden Unterhaltsleistungen ausschließlich
entscheidend, ob der österreichische Empfänger der Zahlungen diese in
Erfüllung eines ihm gesetzlich zustehenden Unterhaltsanspruches
erhält; es ist unerheblich, welche steuerliche Behandlung den Zahlungen im
ausländischen Staat zuteil wird; es ist daher auch unerheblich, ob sie im
Ausland steuerneutral sind oder sich steuermindernd auswirken.
16. August
2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 29 Z 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0528-IV/4/2005
- Stammnummer
- 24894
- Gültig
- 16.08.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF