…x 49.740 : 100). Da im vorliegenden Fall unter DBA-Berücksichtigung ausschließlich anrechnungsbegünstigte Italieneinkünfte in Österreich besteuert werden dürfen, stellt dieser Steuerbetrag gleichzeitig den anrechenbaren Höchstbetrag für die italienische Abzugssteuer dar, sodass sich die österreichische Einkommensteuer auf Null reduziert. Die in EStR 2000 Rz 7583…
…für die Steuerfreistellung in Österreich erforderliche 15%-Grenze der ausländischen Steuerbelastung überschritten ist, dieser ausländische Steuerbetrag in ein Verhältnis zu den nach österreichischem Recht ermittelten Auslands-Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu setzen. Den Ausgangswert für die Einkünfteermittlung bildet der Bruttojahresbezug (ohne Ansatz der nichtsteuerbaren Taggelder…
…diesen (begrenzten) Entlastungsanspruch durch Antrag auf Steuerrückerstattung geltend zu machen. Rückerstattungsfähig ist jener britische Steuerbetrag, der 15% der um die ACT erhöhten Dividendenausschüttung übersteigt. Ist eine österreichische KG (Gesellschafter sind zwei inländische GmbHs zu 65% und 15% und eine natürliche Person zu 20%) an einer…
…so zu verstehen, dass es sich hierbei um eine endgültige Steuerzahlung im anderen Staat handeln muss. Besteht ein Steuerrückerstattungsanspruch oder liegen überhöhte Körperschaftsteuervorauszahlungen vor, dann sind jene Steuerbeträge, für die im anderen Staat eine Steuerentlastung erwirkt werden kann, für eine Anrechnung in Österreich ungeeignet; denn…
…verstößt dies gegen die Abkommensbestimmungen. Weigern sich die tschechischen Behörden, die einbehaltenen Steuerbeträge rückzuerstatten, müsste die Angelegenheit über Antrag des betroffenen österreichischen Unternehmens gemäß Artikel 25 DBA-CSSR im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens bereinigt werden. 4. Jänner 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…Das Abkommen sieht keine Rückerstattung jener Steuerbeträge in China vor, die wegen Überschreitens des Anrechnungshöchstbetrages in Österreich nicht angerechnet werden können. Sind die chinesischen Lizenzgebühren in dem mit 30.6.2006 endenden Wirtschaftsjahr zu erfassen und unterliegen sie damit bei der Veranlagung des Jahres 2006…
… der Umstand, dass hievon offenbar im Jahr 1996 noch Steuerbeträge nach Rumänien rückzuüberweisen sind, mindert genauso wenig das steuerliche Jahresendvermögen wie beispielsweise die in Folgejahren zu entrichtenden Körperschaftsteuerzahlungen für 1994 und 1995. Bei Ermittlung der Körperschaftsteuerrückstellungen für 1994 und 1995 wird daher aus der Sicht…
…ist der deutsche Künstler berechtigt, gemäß § 240 BAO die Rückerstattung des entgegen den DBA-Bestimmungen einbehaltenen Steuerbetrages zu beantragen. Eine sinngemäße Entlastungsverpflichtung besteht in reziproken Fällen auf deutscher Seite, wenn österreichische Künstler derartige Gestaltungsaufträge in deutschen Kapellen übernehmen. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr…
…dennoch vorgenommen (z.B. weil der inländische Veranstalter über die Ansässigkeit des Amerikaners im Sinn des DBA-USA im Unklaren belassen wurde), kann bei Vorliegen der DBA-Entlastungsvoraussetzungen die Rückerstattung des abgezogenen Steuerbetrages (formlos) beim Finanzamt Eisenstadt beantragt werden. 14. Februar 2000 Für den…
…Abzugssteuer (20% der an die Künstler gezahlten Beträge = "Künstleranteil") haftet. In solchen Fällen einer "Doppelhaftung" kann allerdings die deutsche Künstleragentur nicht mehr zur Haftung herangezogen werden, sobald der haftungsgegenständliche Steuerbetrag (20% des "Künstleranteils") bei der österreichischen Abgabenbehörde entrichtet wird. Bundesministerium für Finanzen, 26…
…Ansässigkeitsstaat nur dann zur Fiktivsteueranrechnung, wenn der Quellenstaat durch eine Sondermaßnahme auf die Steuererhebung verzichtet). Liegt ein Fall von "tax sparing" vor, dann ist die 15%ige israelische Fiktivsteuer aber nur auf jenen österreichischen Steuerbetrag anzurechnen, der auf die israelischen Einkünfte entfällt. Mit anderen Worten…
…könnte in Österreich nur der gekürzte US-Steuerteil angerechnet werden; denn anrechenbar ist stets nur die tatsächlich zu entrichtende ausländische Steuer. Bei der Steueraufteilung ist von dem vor Auslandssteueranrechnung ermittelten Steuerbetrag auszugehen. 15. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…qualifizierten Drittstaaten mit günstigerem Steuersatz ansässigen Anteilsinhaber nötig (unter Anschluss der erwähnten Ansässigkeitsbescheinigungen), wobei in dieser Liste die Differenzsteuerbeträge (also die zusätzlich zur Grundrückerstattung von 5%-Punkten anfallenden Steuerbeträge) zusammenzufassen wären. Die Summe dieser Differenzsteuerbeträge kann sodann dem Rückerstattungsbetrag an den japanischen Fonds zugeschlagen werden…
…Rückerstattungsanspruch errechenbar. Ob ausländische Verwaltungen es akzeptieren, dass der Rechenschaftsbericht lediglich die Höhe des rückzuerstattenden Steuerbetrages angibt, kann seitens des BM für Finanzen nicht beurteilt werden. Eine Besonderheit besteht im Verhältnis zur Schweiz. Gemäß einer mit der Schweiz im Jahr 1960 getroffenen Übereinkunft, kann der…
…im Fall von Reziprozitätszusicherung durch die deutsche Seite auf der Grundlage von § 48 BAO eine Stundungszinsenfreistellung im erforderlichen Ausmaß (dh. soweit die gestundeten Steuerbeträge in der korrespondierenden deutschen Steuerrückerstattung Deckung finden) herbeizuführen. 4. Jänner 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…steuerpflichtigen Empfänger zu verschleiern, so wird zu prüfen sein, ob hiedurch eine Beteiligung an einem Hinterziehungsdelikt erfolgt ist, wodurch beim Provisionszahler die Haftung für die der Republik Österreich vorenthaltenen Steuerbeträge gemäß § 11 BAO in Verbindung mit § 11 FinStrG ausgelöst würde. 9. Februar 1995 Für den…
…mit erheblichem zeitlichen Aufwand und gegebenenfalls mit Auslandsdienstreisekosten verbunden sein, die angesichts des Auftrages zur sparsamen Gestaltung der finanzbehördlichen Verwaltungstätigkeit von Amts wegen nur bei ausreichend hohen Steuerbeträgen zu suchen sein wird. Werden Gewinnkorrekturen seitens der österreichischen Abgabenbehörde unilateral, also ohne Abstimmung mit ausländischen Verwaltungen…
Ist eine in Österreich ansässige vermögensverwaltende GmbH (Ö-GmbH), an der eine in Österreich ansässige natürliche Person (A) zu 100% beteiligt ist, ihrerseits zu 93% an einer deutschen GmbH (D-GmbH) beteiligt und wird eine Gewinnausschüttung der D-GmbH an die Ö-GmbH in Höhe…
Hält eine in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person (Wohnsitz ausschließlich in Österreich) seit mehreren Jahren eine 33,33%ige Beteiligung an der X-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich) und verlegt sie zunächst 2018 unter Aufgabe ihres Wohnsitzes in Österreich den Wohnsitz in…
Hat eine österreichische Hotelmanagementgesellschaft die Lohnsteuer für ihre in einem Prager Hotel eingesetzten Dienstnehmer einbehalten und abgeführt und kommt nachträglich hervor, dass ein in der Zeit vom August 2000 bis Ende Jänner 2001 in Prag beschäftigter Dienstnehmer in den USA ansässig war, dann hat…