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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2117

Zur Frage der Anrechnung von US-Steuervorauszahlungen

geltende FassungEAS-AuskunftE 21/5-IV/4/02vom 16.09.2002

Wortlaut laut Findok

Wird in den österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung angewendet, dann ist die in den Abkommen enthaltene Wendung, es müsse jener Betrag angerechnet werden, "der der im anderen Staat gezahlten Steuer vom Einkommen entspricht" so zu verstehen, dass es sich hierbei um eine endgültige Steuerzahlung im anderen Staat handeln muss. Besteht ein Steuerrückerstattungsanspruch oder liegen überhöhte Körperschaftsteuervorauszahlungen vor, dann sind jene Steuerbeträge, für die im anderen Staat eine Steuerentlastung erwirkt werden kann, für eine Anrechnung in Österreich ungeeignet; denn sie erzeugen keine Doppelbesteuerung. Ist daher ein österreichischer Abgabepflichtiger an einer amerikanischen "Limited partnership" beteiligt und ergibt sich nach österreichischem Recht in einem bestimmten Jahr ein positiver zur Besteuerung in Österreich führender Gewinnanteil, wohingegen das Ergebnis der US-Personengesellschaft, nach US-Steuerrecht ermittelt, zu einem Verlustanteil führt, dann können die US-Körperschaftsteuervorauszahlungen dieses Jahres, soweit sie in späteren Jahren wegen Übersteigens der US-minimum tax refundiert werden, in Österreich nicht angerechnet werden. 16. September 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

AnrechnungsverfahrenSteuervorauszahlungenVorauszahlungenUS-minimum tax

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
E 21/5-IV/4/02
Stammnummer
33552
Gültig
16.09.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF