Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2117
Zur Frage der Anrechnung von US-Steuervorauszahlungen
geltende FassungEAS-AuskunftE 21/5-IV/4/02vom 16.09.2002
Wortlaut laut Findok
Wird in den österreichischen
Doppelbesteuerungsabkommen das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der
internationalen Doppelbesteuerung angewendet, dann ist die in den Abkommen
enthaltene Wendung, es müsse jener Betrag angerechnet werden, "der der im
anderen Staat gezahlten Steuer vom Einkommen entspricht" so zu verstehen, dass
es sich hierbei um eine endgültige Steuerzahlung im anderen Staat handeln
muss. Besteht ein Steuerrückerstattungsanspruch oder liegen
überhöhte Körperschaftsteuervorauszahlungen vor, dann sind jene
Steuerbeträge, für die im anderen Staat eine Steuerentlastung erwirkt
werden kann, für eine Anrechnung in Österreich ungeeignet; denn sie
erzeugen keine Doppelbesteuerung.
Ist daher ein österreichischer Abgabepflichtiger an
einer amerikanischen "Limited partnership" beteiligt und ergibt sich nach
österreichischem Recht in einem bestimmten Jahr ein positiver zur
Besteuerung in Österreich führender Gewinnanteil, wohingegen das
Ergebnis der US-Personengesellschaft, nach US-Steuerrecht ermittelt, zu einem
Verlustanteil führt, dann können die
US-Körperschaftsteuervorauszahlungen dieses Jahres, soweit sie in
späteren Jahren wegen Übersteigens der US-minimum tax refundiert
werden, in Österreich nicht angerechnet werden.
16.
September 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 22 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 21/5-IV/4/02
- Stammnummer
- 33552
- Gültig
- 16.09.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF