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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1177

Künstlerische Ausgestaltung einer Kapelle

geltende FassungEAS-AuskunftK 1/28-IV/4/97vom 01.12.1997

Wortlaut laut Findok

Übernimmt ein anerkannter deutscher Künstler den Auftrag, die künstlerische Innenbemalung einer österreichischen Kapelle durchzuführen und wird der Künstler hiebei zu 75% auf deutschem Staatsgebiet (Anfertigung der Entwürfe und Erstellung maßstabgetreuer Entwurfzeichnungen) und zu 25% auf österreichischem Staatsgebiet tätig (Umsetzung der Entwürfe in farbige Fresken), dann verpflichtet Artikel 8 Abs. 1 (i.V. mit dem letzten Satz des Absatzes 2) DBA-Deutschland dazu, dass Österreich jene Einkünfte von der Besteuerung freistellt, die auf die in Deutschland tatsächlich erbrachte künstlerische Arbeit entfallen. Wurde in einem solchen Fall von dem auftragerteilenden inländischen Kirchenerhalter der Steuerabzug nach § 99 EStG vom Gesamtentgelt vorgenommen, ist der deutsche Künstler berechtigt, gemäß § 240 BAO die Rückerstattung des entgegen den DBA-Bestimmungen einbehaltenen Steuerbetrages zu beantragen. Eine sinngemäße Entlastungsverpflichtung besteht in reziproken Fällen auf deutscher Seite, wenn österreichische Künstler derartige Gestaltungsaufträge in deutschen Kapellen übernehmen. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Künstlerische TätigkeitKünstlerKünstlerbesteuerungFreistellungAbzugsbesteuerungSteuerrückerstattungSteuerentlastung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 1/28-IV/4/97
Stammnummer
14570
Gültig
01.12.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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