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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1414

Montageleistungen in Tschechien

geltende FassungEAS-AuskunftK 61/1-IV/4/98vom 04.01.1999

Wortlaut laut Findok

Montageleistungen, die ohne Begründung einer abkommensrechtlichen Betriebstätte in Tschechien erbracht werden, dürfen gemäß Artikel 7 DBA-CSSR in Tschechien keiner Einkommensbesteuerung unterzogen werden. Wird in solchen Fällen dennoch seitens des tschechischen Kunden unter Berufung auf tschechisches innerstaatliches Recht ein 10%iger Steuereinbehalt vorgenommen, verstößt dies gegen die Abkommensbestimmungen. Weigern sich die tschechischen Behörden, die einbehaltenen Steuerbeträge rückzuerstatten, müsste die Angelegenheit über Antrag des betroffenen österreichischen Unternehmens gemäß Artikel 25 DBA-CSSR im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens bereinigt werden. 4. Jänner 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

unrechtmäßiger Steuereinbehalt

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 61/1-IV/4/98
Stammnummer
30138
Gültig
04.01.1999 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF