…III Nr. 99/1998, genießen Mitglieder von Ständigen Vertretungen, die bei den Vereinten Nationen beglaubigt sind, die gleichen Privilegien und Immunitäten, wie sie die Regierung den Mitgliedern vergleichbaren Ranges der in der Republik Österreich beglaubigten diplomatischen Vertretungsbehörden einräumt. Gemäß Art. 34 des Wiener Übereinkommens vom…
…der im Wesentlichen als Auslieferungslager dient, dann liegt jedenfalls eine inländische "Ständige Vertretung" im Sinn von Z 10 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 DBA-Deutschland 1954 vor, die als Betriebstätte im Sinn des Abkommens zu behandeln ist und folglich zur inländischen Steuerpflicht der dieser Betriebstätte…
…und bloße unternehmerische Hilfsstützpunkte nicht aus dem DBA-Betriebstättenbegriff ausnimmt. Die Aussage von Ziffer 10 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 des DBA-Deutschland, derzufolge "ständige Vertretungen" nur dann als Betriebstätten behandelt werden, "wenn ein Vertreter oder Angestellter eine allgemeine Vollmacht zu Vertragsverhandlungen und Vertragschlüssen ....besitzt ...."…
…Betriebstätte begründet. Der Umstand, dass der als Leiter dieser Vertretung tätige Angestellte des deutschen Unternehmens keine Abschlussvollmacht besitzt, ändert nichts daran, dass den angemieteten Büroräumlichkeiten die Eigenschaft einer "ständigen Geschäftseinrichtung" im Sinn von Z 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4 des DBA-Deutschland zukommt; diese…
…im gegebenen Zusammenhang nichts zu gewinnen; der dort enthaltene Hinweis, dass ständige Vertretungen nur dann zur Betriebstätte werden, wenn ein Vertreter oder Angestellter über eine allgemeine Vollmacht für Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse für das Unternehmen verfügt, bezieht sich nur auf Personen, nicht aber auf räumliche Unternehmenseinrichtungen…
Im diplomatischen Rang stehende Mitglieder ständiger Vertretungen bei den in Österreich errichteten internationalen Organisationen sind gemäß § 2 des Umsatzsteuervergütungsgesetzes, BGBl. Nr. 257/1976 idF 798/1996, berechtigt, eine Vergütung der von ihnen bezahlten Umsatzsteuer für den Ankauf von Kraftfahrzeugen in Anspruch zu nehmen, wenn diese…
…Zinsenendbesteuerung und bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt entfallen. Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst nicht nur im Diplomatenrang stehende Beamte der in Österreich errichteten Botschaften und ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen (Art…
…Zinsenendbesteuerung und bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt entfallen. Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst nicht nur im Diplomatenrang stehende Beamte der in Österreich errichteten Botschaften und ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen (Art…
…gestützten Auslegung für den diplomatisch bzw. berufskonsularisch privilegierten Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt. Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst nicht nur im Diplomatenrang stehende Beamte der in Österreich errichteten Botschaften, Berufskonsulate und ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen (Art. 34 der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl Nr…
…und sie hiebei bloß als Geschäftsvermittler tätig wird. Es ist zwar richtig, dass auch eine Tochtergesellschaft dann betriebstättenbegründend für ihre Muttergesellschaft wirken kann, wenn sie als "ständige Vertretung" der Muttergesellschaft auftritt; doch setzt dies voraus, dass sie Geschäftsabschlüsse - namens der Muttergesellschaft - zu tätigen berechtigt ist…
…Z.10 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland erfüllt sein, sodass diesfalls das österreichische Unternehmen eine "ständige Vertretung" und damit eine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland in Deutschland hätte (siehe auch EAS 633 in einem reziproken Fall). Die bloße Entgegennahme und Weiterleitung von Briefpost allein…
…Bestellungen an der österreichischen Adresse des Fulfilmenthauses entgegengenommen worden sind. Es war damit nach außen hin für die deutschen Kunden ersichtlich, dass in Österreich jedenfalls eine ständige Vertretung des Versandhandelshauses existiert. Wird auf dieser Grundlage ein Teil der wirtschaftlich von der schweizerischen X-S.A…
…erstgenannten deutschen Gesellschaft errichtet wird, so wird sorgfältig zu prüfen sein, ob diese deutschen Gesellschaften nicht möglicherweise als eine "ständige Vertretung" der österreichischen Gesellschaft (im Sinn von Z 10 lit. a oder c des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland) anzusehen sind. Diese Frage sollte daher vorsorglich…
…der üblichen Geschäftstätigkeit einer Spedition hinausgeht, so dass diesfalls die deutsche Gesellschaft gemäß Z 10 lit. c des Schlussprotokolls zu Artikel 4 DBA-Deutschland über eine ständige Vertretung mit Betriebstättencharakter in Österreich verfügt. 14. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…dann dürften die Voraussetzungen der Z10 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland erfüllt sein, so dass diesfalls das deutsche Unternehmen eine "ständige Vertretung" und damit eine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland hätte. Diese Frage wird allerdings im Gleichklang mit der Beurteilung auf deutscher Seite zu…
…für die deutsche Gesellschaft Geschäftsabschlüsse zu tätigen, so unterhält die deutsche Gesellschaft damit einen inländischen "ständigen Vertreter" im Sinn von § 98 Z 3 EStG und gleichzeitig eine "Betriebstätte" (personenbezogene Betriebstätte) im Sinn von Artikel 4 des DBA-Deutschland. Stehen dem Dienstnehmer besondere Räumlichkeiten für die…
…österreichischen Kunden durch einen in Österreich tätigen Mitarbeiter gewinnt, der als "ständiger Vertreter" des deutschen Unternehmens im Sinn von § 98 Z 3 EStG anzusehen ist. Hiebei wird im Allgemeinen davon auszugehen sein, dass als "ständiger Vertreter" nach § 98 Z 3 EStG alle Personen in Betracht…
…des Unternehmers befolgen muss, als ständiger Vertreter anzusehen. Das gilt auch dann, wenn der Vertreter die Tätigkeit im Rahmen eines eigenen Gewerbebetriebes ausübt." Es ist daher gleichgültig, ob der Vertreter nach außen hin in eigenem Namen oder im Namen des Vertretenen handelt (BFH 28.06…
Weitet eine in Deutschland ansässige Vertriebsgesellschaft ihre Geschäftstätigkeit dadurch auf Österreich aus, dass sie in Österreich einen österreichischen Staatsbürger als vertretungs- und abschlussberechtigten Repräsentanten anstellt, wobei dieser Dienstnehmer von einem der Gesellschaft in seiner Wohnung zur Verfügung gestellten Arbeitsraum aus tätig wird, so stellt…
…steht nach der von Österreich unter Bezugnahme auf den Kommentar zu Art. 5 Abs. 5 OECD-MA bereits vor der Änderung dieser Bestimmung durch das Update 2017 vertretenen Auffassung, dass das Erfordernis der Vollmacht, Verträge im Namen des Unternehmens abzuschließen nicht in einem formalistisch-juristischen…