…11 EStG mit den inländischen sonstigen Bezügen gleichzubehandeln und daher ebenfalls nur mit 6% zu belasten sind. Damit erhöhen aber nach österreichischem inländischem Recht weder die inländischen noch die ausländischen begünstigten sonstigen Bezüge den auf die laufenden Einkünfte entfallenden Durchschnittsteuersatz. In einem dritten Schritt ist…
…Der Anrechnungshöchstbetrag ergibt sich damit aus dem auf Großbritannien entfallenden Teil der veranlagten Einkommensteuer zuzüglich der 6-prozentigen Steuer auf den sonstigen Bezügen. Da allerdings im Rahmen der EDV-mäßig durchgeführten Veranlagung eine Miterfassung der britischen sonstigen Bezüge mit 6% vermutlich nicht problemlos möglich ist…
…Erfassung der ersten Sonderzahlung zum Ansatz kommt (vgl. VwGH 10.2.1982, 2269/80). In der zweiten Stufe des DBA-Anwendungsschemas müssen jene Teile der laufenden und sonstigen Bezüge, die auf die in Deutschland ausgeübte Arbeit entfallen, unter Progressionsvorbehalt von der inländischen Besteuerung freigestellt werden…
…laufenden Bezügen auch eine Sonderzahlung, dann findet die Begünstigung des § 67 EStG 1988 auch auf derartige von ausländischen Arbeitgebern gezahlte sonstige Bezüge Anwendung (EAS 743). Ein "Herausrechnen" von sonstigen Bezügen aus den laufenden Bezügen ist allerdings nicht zulässig (EAS 2348). Der Umstand, dass Bezüge eines…
…4. Dezember 1965, BGBl. Nr. 13/1967, über die Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank enthält eine ähnlich formulierte Bestimmung, derzufolge nicht nur die Gehälter, sondern auch alle sonstigen Bezüge ("emoluments"), zu denen auch Pensionsleistungen gerechnet werden, steuerfrei zu stellen sind. Bundesministerium für Finanzen, 26. Mai 2008
…DBA-Irland). Werden wegen laufender 12monatiger Bezugsauszahlung keine sonstigen Bezüge angewiesen, kann die "1/6-Begünstigung" des § 67 EStG nicht zur Anwendung kommen; ein "Herausrechnen" von sonstigen Bezügen wäre gesetzlich nicht gedeckt. Werden von dem irischen Arbeitgeber auch in Deutschland ansässige Wertpapierhändler, die ebenfalls in…
…und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge aus dem Grenzgänger-Dienstverhältnis. Der Umstand, dass solche Zahlungen erst mehrere Monate nach Beendigung der aktiven Tätigkeit ausgezahlt werden, ändert nichts…
…steuerfreien Bezügen der Monate Jänner bis August für den Zeitraum September bis Dezember lohnsteuerabzugspflichtige Inlandseinkünfte), dann müssen die steuerfreien Einkünfte aus Deutschland für die Berechnung des auf die in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte anzuwendenden Steuersatzes berücksichtigt werden. Die im inländischen Lohnsteuerabzugsverfahren vorgesehene Begünstigung für sonstige Bezüge…
…Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zwischen den beiden Staaten aufgeteilt werden; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach dem Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens die Bezüge der Gesellschafterdienstnehmer auf österreichischer Seite als solche aus sonstiger selbständiger Arbeit umqualifiziert wurden (AÖFV. Nr. 153/1992). Ist der Geschäftsführer einer österreichischen…
…nicht erst ab Überschreiten der maßgebenden Buchwerte, sondern sofort als sonstige Einkünfte steuerpflichtig werden (EStR 2000 Rz 7027). Die Steuerpflicht der außerbetrieblichen Versorgungsrente gründet sich sonach nicht auf die steuerliche Erfassung eines in den deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten eingetretenen Wertzuwachses, sondern ausschließlich auf die Zahlung in Rentenform…
…andere Bezüge" umfasst auch Pensionen. Daher sind Pensionen, die vom UNJSPF an ehemalige Angestellte des IWF ausgezahlt werden, in Österreich von der Einkommensbesteuerung befreit (siehe EAS 2593). Dies steht im Einklang mit der Befreiung für UNJSPF-Pensionen ehemaliger Angestellter der Vereinten Nationen oder sonstiger Spezialorganisationen…
…sein sollte. Denn das wirtschaftliche Reinergebnis der Bewachungstätigkeit (Bewachungshonorare abzüglich Arbeitslöhne und sonstige Kosten) kommt - mangels ägyptischer Betriebstätte - unmittelbar dem österreichischen Betrieb des Arbeitgebers zugute, so dass die Bewachungstätigkeit auf diese Weise unmittelbar im Inland wirtschaftlich verwertet wird und die dafür gezahlten Bezüge demnach von §…
…sondern im Wege der Veranlagung. Hiebei gelten in Bezug auf die Behandlung der sonstigen Bezüge die gleichen steuerlichen Begünstigungen wie im Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 67 Abs. 11 EStG). Ein fiktives Herausrechnen sonstiger Bezüge aus den laufenden Bezügen ist daher gesetzlich nicht gedeckt. Wurde durch ein Versehen oder…
…16 Abs. 1 lit. c des Abkommens mit der Europäischen Patentorganisation über den Sitz der Dienststelle Wien genießen die bei dieser Dienststelle beschäftigten Dienstnehmer während ihrer Aktivzeit volle Steuerbefreiung hinsichtlich ihrer laufenden und sonstigen Bezüge (einschl. Abfertigungen). Diese Bestimmung entbindet sowohl die Wiener Dienststelle von…
…Nr. 672/1990, genießen die bei dieser Dienststelle beschäftigten Dienstnehmer während ihrer Aktivzeit volle Steuerbefreiung hinsichtlich ihrer laufenden und sonstigen Bezüge (einschl. Abfertigungen). Diese Bestimmung entbindet sowohl die Wiener Dienststelle von der Lohnsteuereinbehaltung als auch die Bediensteten von der Erfassung im Veranlagungsweg. Ein Progressionsvorbehalt ist…
…progressiv zu erfassende Besteuerungsgrundlage des zu veranlagenden Welteinkommens (zu veranlagendes Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988) einbezieht. Dies ist zB bei "sonstigen Bezügen" iSd § 67 EStG 1988 nicht der Fall (EAS 1298). Dies ist aber auch bei ausländischen Verlusten nicht der Fall. Denn aus …
…67,27% (148 : 220 x 100) des (laufenden) Jahresbezuges demnach in Österreich von der Besteuerung freizustellen und der deutschen Besteuerung zu überlassen sein (auszuscheiden sind aber diesfalls auch die mit diesen Bezugsteilen im Zusammenhang stehenden Werbungskosten); für die sonstigen Bezüge wird ebenfalls zu untersuchen sein…
…Baudauer von 24 Monaten nicht überschreiten, unterliegt mit den hiefür bezogenen Gewinnen in Österreich nicht der Besteuerung. Ist an dieser polnischen Gesellschaft eine österreichische Bau-GesmbH zu 60% beteiligt und wird das polnische Unternehmen als Subauftragnehmer des österreichischen Gesellschafters tätig, wird einerseits der Frage der…
Ein in Luxemburg ansässiger Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen GmbH mit Handelsumsätzen vorwiegend in Deutschland und Luxemburg erzielt nach inländischem Recht keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern solche aus sonstiger selbständiger Arbeit. Das Besteuerungsrecht an seinen Geschäftsführerbezügen richtet sich daher nach der Zuteilungsregel für selbständige Arbeit…
Tritt eine in Österreich ansässige Kraftfahrerin in die Dienste einer dänischen Spedition, die in Österreich über keine Niederlassung oder sonstige Betriebstätte verfügt, und führt sie im Rahmen ihrer Berufsausübung KFZ-Fahrten in Österreich, Deutschland und Dänemark aus, dann unterliegen die von der dänischen Firma gezahlten…