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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1709

Österreichische Kraftfahrerin einer dänischen Spedition

geltende FassungEAS-AuskunftW 632/1-IV/4/00vom 17.08.2000

Wortlaut laut Findok

Tritt eine in Österreich ansässige Kraftfahrerin in die Dienste einer dänischen Spedition, die in Österreich über keine Niederlassung oder sonstige Betriebstätte verfügt, und führt sie im Rahmen ihrer Berufsausübung KFZ-Fahrten in Österreich, Deutschland und Dänemark aus, dann unterliegen die von der dänischen Firma gezahlten Arbeitslöhne der österreichischen Besteuerung, die im Wege einer Einkommensteuerveranlagung wahrzunehmen ist. Allerdings ergibt sich aus Artikel 13 Abs. 1 i.V. mit Art. 19 des österreichisch-dänischen Doppelbesteuerungsabkommens sowie aus Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, dass jene Bezugsteile, die auf die Berufsausübung in Dänemark und in Deutschland entfallen, aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden sind. Sollten sich weitere Fragen, insbesondere in Bezug auf das anzuwendende Aufteilungsverfahren, ergeben, wird empfohlen, diese mit dem Fachbereichsleiter für zwischenstaatliches Steuerrecht des zuständigen Wohnsitzfinanzamtes zu klären. 17. August 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

BetriebstätteProgressionsvorbehalt

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
W 632/1-IV/4/00
Stammnummer
2374
Gültig
17.08.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF