Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft selbstentwickelte Software an Kunden in Indien zur Eigennutzung (nicht zur Vervielfältigung) verkauft, stellen die hierfür geleisteten Entgelte auch dann keine in Indien steuerlich erfassbaren Lizenzgebühren dar, wenn die Standardsoftwareprodukte aus dem Internet heruntergeladen werden (Hinweis auf die maßgebenden Abgrenzungskriterien in…
…Spezialsoftware eine österreichische Tochtergesellschaft errichtet, und bezieht diese Tochtergesellschaft die zu vertreibenden Softwareprodukte von der in Großbritannien als Hauptdistributor für Europa eingerichteten Schwestergesellschaft, dann ist die Frage, ob jene 58% der von den österreichischen Kunden für die Software bezahlten Vergütungen, die an die britische Schwestergesellschaft…
Wird eine börsennotierte indische Aktiengesellschaft, die auf dem Gebiet der Softwareentwicklung und Informationstechnologie-Beratung tätig ist, von einem österreichischen Unternehmen mit der Durchführung eines Software-Beratungsprojekts betraut, dann ist vorweg festzustellen, ob das indische Unternehmen seinen Auftrag unter Nutzung einer inländischen Betriebstätte erfüllt. Dies ist…
Vertreibt eine österreichische KG ein Softwareprodukt, das von einer deutschen GmbH entwickelt worden ist, in der Form, dass der österreichische Käufer in die Lage versetzt wird, mit Hilfe eines Freischaltcodes die Software direkt von Servern des deutschen Unternehmens herunter zu laden, dann stellt der hierfür…
Wird von einem österreichischen Software-Unternehmen an slowakische Kunden Software für den Einsatz in deren eigenen EDV-Anlagen geliefert und handelt es sich hiebei nicht um eine entgeltliche Nutzungsüberlassung, sondern um eine Veräußerung eines immateriellen Wirtschaftsgutes, dann ist dieser Veräußerungsvorgang nicht unter Artikel 12…
Schließt eine niederländische Kapitalgesellschaft mit ihrer österreichischen Tochtergesellschaft eine Vereinbarung über den Vertrieb von im Eigentum der niederländischen Muttergesellschaft verbleibenden Softwareprodukten, wobei diese Vereinbarung als Nutzungsüberlassung der gewerblichen Urheberrechte der niederländischen Muttergesellschaft zu werten ist, dann stellen die hiefür gezahlten Vergütungen Lizenzgebühren im Sinn…
Überlässt eine maltesische Muttergesellschaft ihrer österreichischen Tochtergesellschaft Softwareprodukte in Sublizenz, dann fallen die von der Tochtergesellschaft zu leistenden Lizenzgebühren nicht unter Art. 12 Abs. 1 DBA-Malta, sondern gegebenenfalls unter Abs. 2. Die Bestimmung des Abs. 1, die nicht eine bloße Herabsetzung der österreichischen…
Hat die inländische X-Muttergesellschaft des in zahlreichen Oststaaten vertretenen X-Konzerns gegen eine Einmalzahlung für den Gesamtkonzern ein immaterielles Wirtschaftsgut (ein Computerprogramm) erworben, das vom Veräußerer in der Folge entgeltlich gewartet wird (technischer Support und Zurverfügungstellung von Weiterentwicklungen) dann könnte dieses Sachverhaltsbild darauf hindeuten…
…Ausrüstungen" als Lizenzgebühr behandelten, wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA Serbien gestattet daher Österreich, die für die Softwareüberlassung zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 10% begrenzten Besteuerung zu unterziehen (Art. 12 Abs. 2 Z 2 iVm Art. 12 Abs…
Gewinne, die eine US-Konzerngesellschaft aus dem Vertrieb von Softwareprodukten in Österreich erwirtschaftet, dürfen gemäß Artikel 7 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-USA) nur dann in Österreich besteuert werden, wenn diese Gewinne durch eine inländische Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 des Abkommens erzielt werden…
Schließt ein britisches Unternehmen mit einem österreichischen Großunternehmen einen Vertrag über eine Spezialberatung zur Implementierung von Software ab und werden Dienstnehmer des britischen Unternehmen durch 18 Monate in den Räumen des österreichischen Großunternehmens tätig, wobei kein eigenes Büro zur Verfügung gestellt, sondern nur die Benutzung…
Wird eine österreichische GesmbH in den Vertrieb von Softwareprodukten in einer Art und Weise eingeschaltet, dass es den Abschluss von Lizenzverträgen zwischen österreichischen und deutschen EDV-Kunden einerseits und dem Hongkonger Software-Haus andererseits vermittelt, kommen sonach die Lizenzverträge in wirtschaftlicher Betrachtungsweise und in einer…
Die Frage, ob Entgelte, die eine österreichische Tochtergesellschaft ihrer niederländischen Muttergesellschaft für die Überlassung von Softwareprodukten zahlt, als Lizenzgebühren im Sinn von Art. 13 DBA-Niederlande zu qualifizieren sind und folglich einer inländischen Abzugsbesteuerung unterliegen, hängt sehr von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab und…
…Lizenzgebühr behandelten; wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA-CSSR gestattet daher der Slowakei die für die Applikations-Softwareüberlassung zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 5% begrenzten Besteuerung zu unterziehen. Diese mit 5% begrenzte slowakische Steuer ist gemäß Art. 23…
…werden kann. Das DBA-Israel gestattet daher Österreich, die für die Softwareüberlassung laufend zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 10% begrenzten Besteuerung zu unterziehen. Dieser durch das DBA vorgesehene Besteuerungsanspruch Österreichs ist nach Auffassung des BM für Finanzen auf der Grundlage von § 98 Z. 6 i…
…Lizenzgebühr behandelten; wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA-Rumänien gestattet daher Rumänien die für die Applikations-Softwareüberlassung zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 10% begrenzten Besteuerung zu unterziehen. Diese mit 10% begrenzte rumänische Steuer ist gemäß Art. 24 Abs…
…13.1 des OECD-Kommentars zu Art. 12 OECD-MA 2000); das Entgelt für die bloß bestimmungsgemäße Verwendung eines Softwareproduktes stellt aber genausowenig eine Lizenzgebühr dar, wie etwa das Entgelt für das mit dem Erwerb eines (urheberrechtlich geschützten) Buches verbundene Recht, dieses lesen zu dürfen. …
…von einem US-Konzern im Rahmen einer weltweiten Umstrukturierung unter anderem auch die Mitgliedsgesellschaften verpflichtet, an einem neuen Softwaresystem (SAP-Projekt XX) teilzunehmen und werden die hiefür anfallenden Kosten an die Gliedunternehmen weiterbelastet, dann wäre diese Vorgangsweise nur dann mit den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen (OECD-VPG)…
Werden die Nutzungsrechte an Softwareprodukten von einer niederländischen Muttergesellschaft an ihre österreichische Tochtergesellschaft veräußert, unterliegt der dafür zu entrichtende Kaufpreis keiner beschränkten Steuerpflicht in Österreich. Ob ein nicht steuerbarer Veräußerungsvorgang oder eine (abzugssteuerpflichtige) Nutzungsüberlassung - gegebenenfalls gegen Einmalzahlung - vorliegt, wird im Einzelfall unter Berücksichtigung der im…
Hat ein österreichisches Softwareunternehmen für einen thailändischen Kunden Computersoftware ausschließlich für dessen Eigenbedarf entwickelt, dann stellt das dafür geleistete Entgelt keine Lizenzgebühr, sondern eine Abgeltung der erbrachten Dienstleistung dar; und zwar auch dann, wenn Teile dieser Arbeiten in Lohnarbeit an thailändische Programmierer weitergegeben wurden. Nur…