Hat ein Dienstnehmer eines internationalen Konzerns im Jahr 2000 den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen und damit die Ansässigkeit im Sinn des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens nach Frankreich verlegt, dann entzieht das Abkommen Österreich sämtliche Besteuerungsrechte an seinen in- und ausländischen Zinsenerträgnissen sowie an ausländischen Aktienerträgnissen (einschließlich Substanzgewinnen…
…auf österreichischer Seite infolge Abschaffung der Vermögensteuer nicht mehr ausgenützt wird). In Deutschland ansässige Personen können daher weder durch Veranlagung in österreichische Pfandbriefe (die auch vor der Abkommensrevision stets unter Artikel 11 und nicht unter Artikel 3 des Abkommens fielen) noch durch Anschaffung anderer Werte…
…der Umstand, dass maschinelle Anlagen fest mit Grund und Boden verbunden sind auch dann nicht zur steuerlichen Einstufung als unbewegliches Vermögen, wenn sie im bürgerlichen Recht als Bestandteile des Grund und Bodens gewertet werden sollten. Das Wirtschaftsgut Gleisanlage ist aber ebenso wie eine Erdgashochdruckleitung, eine…
…A nur berechtigt ist, 15% des Bruttobetrages der Gewinnausschüttung einer Quellenbesteuerung zu unterziehen. Dieser Betrag erhöht sich nicht um den deutschen Solidaritätszuschlag, da die 15-prozentige Sperrwirkung des Abkommens für alle "Steuern vom Einkommen" mithin auch für den Solidaritätszuschlag gilt (Hinweis auf Art. 2 Abs…
…8 EStG 1988 ergibt sich, dass nur im Ausland unberücksichtigt gebliebene Verluste, nicht jedoch im Ausland berücksichtigte Verluste in die Bemessungsgrundlage des Welteinkommens einzubeziehen sind. Ein in Deutschland im Verlustrücktragsweg berücksichtigter Veräußerungsverlust einer deutschen Betriebstätte darf daher nach österreichischem inländischem Recht die österreichische Besteuerungsgrundlage nicht…
…einer im Eisenbahnstreckenbau tätigen österreichischen Gesellschaft in der Form, dass sie Arbeiten im Zusammenhang mit der Überwachung und Sicherung von Baustellen übernimmt und hierbei Rangierbegleiter (Arbeitszugführer) sowie einen Unimog mit Besatzung und eine Arbeitszuglok mit Bediener gestellt, so deutet dies auf eine Mitwirkung an einer…
Auf Grund des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages vom 4. Okt. 1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob…
…österreichische Vertriebstochter kommt, dann anerkennt eine im Jahr 2001 laufende österreichische Betriebsprüfung diesen Aufwand wegen Periodenfremdheit zu Recht nicht als Betriebsausgabe des Jahres 1997. Ob auf österreichischer Seite eine korrespondierende Gegenberichtigung in den bereits rechtskräftig veranlagten Jahren ab 1990 noch zulässig ist, hängt vor allem…
Veräußert eine schweizerische Kapitalgesellschaft am 29.12.1995 ihre gesamte Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft und behält sie sich vertraglich den Bezug der Gewinnausschüttung für 1995 vor, dann ist die Frage, ob diese schweizerische Gesellschaft hinsichtlich dieser Gewinnausschüttung zur Kapitalertragsteuerentlastung gemäß dem DBA-Österreich…
…zB auch als legitimierte österreichische Staatsbürger nicht berechtigt, die Anrechnung einer brasilianischen Quellensteuer auf Grund des österreichisch-brasilianischen Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch zu nehmen. Das Vorliegen eines Ansässigkeitsnachweises ist allerdings derzeit keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens; er kann durchaus über allfälliges Verlangen…
…nach Zuzug gezahlten - Zinsen zugreift, die auf vor dem Zuzug liegende Zeiträume entfallen. Wurde daher von der österreichischen Depotbank aus Anlass des beim Wohnsitzwechsel stattfindenden Depotwechsels von den bis dahin abgereiften anteiligen Stückzinsen Kapitalertragsteuer einbehalten (EStR 2000 Rz 7762), ist diese gemäß Artikel 11 DBA…
…nur im Wege eines lang andauernden internationalen Verständigungsverfahrens herbeigeführt werden, so besteht auf österreichischer Seite die Möglichkeit, die österreichischen Mehrsteuern bis zum Abschluss des Verständigungsverfahrens zu stunden. Ob hierbei ein vollständiger oder nur ein teilweiser Zahlungsaufschub gewährt wird, wird davon abhängen, ob der ausländische Steuerrückerstattungsanspruch…
Das DBA-Schweiz enthält in Artikel 28 eine Bestimmung, derzufolge "das Recht zur Vornahme des Steuerabzuges durch dieses Abkommen nicht berührt" wird. Diese Bestimmung ist nicht so zu verstehen, dass hierdurch Österreich durch das Abkommen verpflichtet wird, von einer gemäß dem DBA steuerfrei zu stellenden…
…8, AI, S 120). Die vorstehenden Auffassungen stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass diese auch von der jeweiligen Steuerverwaltung des DBA-Partnerstaates geteilt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste die Frage im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens einer international abgestimmten Lösung zugeführt werden. 2…
…Z 6 EStG 1988 der Fall), ergibt sich aus Artikel 11 Abs. 3 des Abkommens die Verpflichtung, die deutsche KESt auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen (EAS 389). Scheitert diese Anrechnung der deutschen Steuer bei einer in Österreich ansässigen Versicherungsnehmerin, weil der Versicherungsschutz durch eine fremdfinanzierte…
…gewährte Entlastung nicht Personen zu Gute kommt, die hiezu nicht berechtigt sind. Auf dieser Rechtsgrundlage müssten daher dann, wenn unberechtigte Inanspruchnahmen des DBA-USA hervorkommen, die Fehlbeträge zwangsweise zu Gunsten der USA eingebracht werden. Diese Maßnahmen erübrigen sich, solange das bisherige System von Bankenseite weiterhin…
…Abs. 2 Z 2 EStG 1988 verwirklicht, da hierdurch ein "Umstand" eintritt, der zum Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes an den stillen Reserven der Beteiligung führt. Denn weder nach innerstaatlichem Recht noch nach DBA-Recht dürfte ein Veräußerungsgewinn, den die deutsche Privatstiftung aus dem Beteiligungsverkauf erzielt…
…eine Malta-Bank an die österreichische Stiftung gezahlt werden. Nach Auffassung des BM für Finanzen vermag daher ein bloßes Umlenken inländischer Zinsen durch ausländische Banken diesen Zinsen noch nicht die Qualifikation einer Vergleichbarkeit mit endbesteuerten Inlands-Bankzinsen zu vermitteln. Ein "bloßes Umlenken" in dem hier…
…Zinsen zugreift, die auf vor dem Zuzug liegende Zeiträume entfallen. Wurde daher im Jahr 2009 von der österreichischen Depotbank aus Anlass des beim Wohnsitzwechsel stattgefundenen Depotwechsels von den bis dahin abgereiften anteiligen Stückzinsen Kapitalertragsteuer einbehalten (EStR 2000 Rz 7762), ist diese gemäß Art. 11 DBA…
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger von einer auf der Insel Man errichteten Kapitalgesellschaft (die ihre Gewinne aus Leistungserbringungen in Deutschland bislang thesauriert hat) erstmals Gewinnausschüttungen - oder fließen ihm im Zuge der Auflösung der Gesellschaft entsprechende Liquidationserlöse zu -, dann unterliegen diese Einkünfte der österreichischen Einkommensteuerpflicht…