Eine Beantwortung der gestellten Fragen erfordert eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten kauft eine ungarische Tochtergesellschaft Kosmetika in Luxemburg ein, transportiert diese dann von Ungarn nach Österreich…
Das BM für Finanzen bedauert, mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll eine österreichische Gesellschaft, die als bloße…
Das BM für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll ein in Monaco lebender Gesellschafter…
Das BM für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten möchte eine englisch-französische Unternehmensgruppe in…
Haben zwei in Österreich ansässige Personen in der Schweiz eine GmbH gegründet, die im Ausland internationale Finanzdienstleistungen anbietet und sollen nun von dieser schweizerischen GmbH EDV-Arbeiten im Werkvertrag an die beiden österreichischen Gesellschafter, die in Österreich zu diesem Zweck eine Personengesellschaft gegründet haben…
…den Geschäftsführer erbringt, dann deutet viel darauf hin, dass im Zuge einer genaueren Sachverhaltsanalyse durch das zuständige österreichische Finanzamt im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ein lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis zur österreichischen Gesellschaft angenommen wird. 22. Juni 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Der geschilderte Sachverhalt entspricht fast vollständig jenem, der EAS 829 zugrunde liegt, so dass die dort getroffenen Feststellungen mutatis mutandis auch im gegenständlichen Fall anwendbar sind. 22. Feber 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Die in EAS 1138 vertretenen Rechtsauffassungen sind für die von dieser EAS erfassten trilateralen Sachverhaltsgestaltungen unverändert aufrecht. EAS 2891 ist zu rein bilateralen Fallgestaltungen ergangen und zeitigt daher keine Rückwirkung auf EAS 1138. Im Übrigen werden die im letzten Absatz von EAS 2891 erwähnten Gespräche…
Abgabepflichtige sind gemäß § 138 BAO in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet; sie müssen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Abgabenerklärungen erläutern, ergänzen und erforderlichenfalls beweisen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trifft den Abgabepflichtigen in dieser Hinsicht…
Erteilt ein deutsches Finanzamt einer in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen mit Zweitwohnsitz in Österreich folgende Auskunft in Bezug auf deren österreichische Bankeinlagezinsen: "Das Besteuerungsrecht für die Zinserträge in Österreich obliegt nach dem Sachverhalt eindeutig dem Wohnsitzstaat Deutschland (DBA Art. 11 Abs. 1). Eine Erhebung der KaptSt…
…nbsp; Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen gilt die wirtschaftliche Betrachtungsweise (§§ 21 ff BAO) nicht nur für nationale sondern auch für internationale Sachverhalte. Soll daher einem Kunden in einem Drittstaat von einer österreichischen Bank ein Kredit eingeräumt werden, und geschieht dies formell in der Weise…
…Umbauarbeiten begonnen, wobei ursprünglich die Errichtung einer Betriebstätte geplant war, schließlich aber - noch vor Geschäftseröffnung - die Gründung einer Tochtergesellschaft erfolgt ist, so kann die Sachverhaltsbeurteilung tatsächlich zu zwei unterschiedlichen Ergebnissen führen: Einerseits könnten die angemieteten und im Umbau begriffenen Räumlichkeiten als Betriebstätte (im Sinn der §…
…auch mit der Geschäftsführung der österreichischen Tochtergesellschaft betraut, dann muss für die Beurteilung der hiermit verbundenen steuerlichen Fragen zunächst der maßgebende Sachverhalt einwandfrei geklärt werden. Als Hilfestellung für die Sondierung der maßgebenden Sachverhaltsgegebenheiten wird auf den in SWI 1995, S 335, erschienenen Aufsatz von Dr…
Anläßlich der österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 2. Feber 1996 wurde im Ergebnis folgende Übereinkunft erzielt, die auch auf den angefragten Sachverhalt anwendbar ist : Richtet eine deutsche Gesellschaft, die ihre Produkte in Österreich vertreibt, hiezu in Österreich ein Auslieferungslager ein und beauftragt sie gleichzeitig einen in…
…seiner Bildwerke in einem irischen Atelier malt und der mit einer in Österreich lebenden Österreicherin verheiratet ist, der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Österreich unterliegt, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht im EAS-Verfahren mit Bindungswirkung für die Abgabenbehörden der ersten Instanz geklärt werden kann. Anzumerken ist allerdings…
…führen können, hat sich bereits EAS 2559 befasst und angesichts der großen Sachverhaltsabhängigkeit und des Erfordernisses einer koordinierten Beurteilung in beiden betroffenen Staaten Folgendes ausgeführt: "Mieten mehrere österreichische Ärzte in ausländischen Staaten einen Raum für Patientenuntersuchungen und -beratungen für zwei bis drei Jahre an, oder…
Schüttet die österreichische Tochtergesellschaft ihre Gewinne unmittelbar an eine operative niederländische Muttergesellschaft aus, dann sind aus diesem Sachverhaltsbild keine Umstände erkennbar, die für die Annahme eines Missbrauchs sprechen könnten. Wenn nun diese niederländische Muttergesellschaft die Gewinnausschüttung nicht unmittelbar bezieht, weil sie die Beteiligung dauerhaft von…
Schüttet die österreichische Tochtergesellschaft ihre Gewinne unmittelbar an eine operative deutsche Muttergesellschaft aus, dann sind aus diesem Sachverhaltsbild keine Umstände erkennbar, die für die Annahme eines Missbrauchs sprechen könnten. Wenn nun diese deutsche Muttergesellschaft die Gewinnausschüttung nicht unmittelbar bezieht, weil sie die Beteiligung dauerhaft von…
Die Beurteilung, ob der Inhalt eines konzerninternen Rahmenvertrages über die Leistungsbeziehungen zwischen einer inländischen Tochtergesellschaft und ihrer ausländischen Muttergesellschaft als Grundlage einer fremdverhaltenskonformen Gewinnermittlung anerkannt werden kann, setzt eingehende Sachverhaltsermittlungen voraus, wie sie von der zuständigen Abgabenbehörde im Rahmen des Auskunftsverfahrens nach § 118 BAO, nicht…
… 10 Abs. 4 KStG 1988 zu einem Verlust der internationalen Schachtelbefreiung für Gewinnausschüttungen einer Hongkong-Gesellschaft führt, erfordert eingehende Sachverhaltswürdigungen, die nicht in dem auf Rechtsauskünfte eingerichteten EAS-Verfahren vom BM für Finanzen vorgenommen werden können. Die Rechtslage, wie bei einer Auslandstochtergesellschaft mit Einkünftemix (Immobilienvermietung…