…dann können diese Auslandsverluste gemäß Artikel 4 in Verbindung mit Art. 15 DBA-Deutschland in Österreich nicht ausgeglichen werden. Wird dieser KG-Anteil hingegen als Sacheinlage gemäß Art. III UmgrStG steuerneutral in die deutsche Komplementär-GMBH eingebracht und werden in der Folge die Verluste in…
Wurde der Betrieb eines aus Österreich wegziehenden Einzelunternehmers vor dem Jahr 2006 gegen Gewährung von Substanzgenussrechten in eine von dem Einzelunternehmer neu gegründete GmbH eingebracht und wurde hierbei durch rückbezogene Barentnahmen ein negativer Sacheinlagewert und dementsprechend gemäß § 20 Abs. 2 Z 1 UmgrStG ein negativer…
…einem Gesellschafterzuschuss in Höhe von rund 1 Md. ATS in eine Kanalinselgesellschaft (ebenfalls Tochtergesellschaft) als Sacheinlage eingebracht und veräußert in der Folge diese Kanalinselgesellschaft diese Beteiligung an eine (nicht nahe stehende) Gesellschaft wiederum um 1 Md. ATS, wobei dieser Veräußerungserlös gewinnerhöhend gebucht und in der…
…solchen Intensität zukommt, dass es andere von der Nutzung des Forstreviers ausschließen könnte, wird derzeit in dem Forstrevier keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens gesehen. Die Sache kann aber nicht ausreichend auf ministerieller Ebene im EAS-Verfahren geklärt werden. Zumal zu beurteilen sein wird, ob der…
…ist sodann Sache des örtlich zuständigen Finanzamtes festzustellen, ob die tatsächlichen Gegebenheiten so gestaltet worden sind, dass der von Parteienseite gewählten Gestaltungsform auch im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise gefolgt werden kann. Im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens kann in dieser Hinsicht keine Sachverhaltsbeurteilung abgegeben werden…
…und 1990 sowie 1993 und 1994 ein ausreichendes positives Welteinkommen erzielt, dann kann in Österreich kein Verlustvortrag vorgenommen werden, denn diesfalls ist es Sache Deutschlands für sein Unternehmen die Auslandsverlustverwertung zuzulassen. 27. November 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…DBA-Deutschland inländische Steuerpflicht und deutsche Steuerfreistellung nach sich zieht) oder als Unterrichtstätigkeit (die gemäß der gleichen Abkommensbestimmung Steuerfreistellung in Österreich und Steuerpflicht in Deutschland zur Folge hat) einzustufen ist, ist eine Sachverhaltsfrage, die für den konkreten Einzelfall nicht im EAS-Verfahren entschieden werden kann…
…zur Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten aufgefordert werden. Wenn sich schweizerische Steuerpflichtige durch eine derartige Vorgangsweise österreichischer Finanzämter beschwert erachten, müssten sie in dieser Sache an ihre eigene Steuerverwaltung in Bern verwiesen werden. 4. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…wird. Allerdings ist zu bedenken, dass den Abgabepflichtigen bei Auslandsbeziehungen eine erhöhte Mitwirkungspflicht trifft. Es ist daher seine Sache in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise darzulegen, dass die Abkommensvoraussetzungen für die Steuerfreistellung in Österreich auch tatsächlich erfüllt worden sind. Handelt es sich bei der zu…
…wobei die Österreich-Aufenthalte teilweise unter, teilweise über 183 Tagen liegen und die österreichische Tochtergesellschaft einen PKW zur Verfügung stellt, dann bedarf die Sache vorweg einer eindeutigen Klärung, auf welcher vertraglichen Rechtsgrundlage diese Entsendung nach Österreich erfolgt. Folgende Fälle können vorliegen: der Fall einer Assistenzleistung…
…aber auch bewusst sein, dass die an die beschränkt steuerpflichtigen Musiker fließenden Gagenteile dem inländischen Steuerabzug nach § 99 EStG zu unterziehen sind. Es ist Sache der Musikgruppe, dem inländischen Auftraggeber bekanntzugeben, welche Teile der Vergütungen den beschränkt steuerpflichtigen Musikern zufließen. Der Umstand, dass die von…
…wahrgenommen worden wären, dann wird dieser Aufwand an die österreichische Zentrale der AG weiterzubelasten sein. Es ist dann Sache der österreichischen Steuerbehörden darüber zu entscheiden, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß dieser PKW-Aufwand zu einem als verdeckte Gewinnausschüttung zu wertenden Gesellschaftervorteil geführt hat; zutreffendenfalls…
…auch dann ein, wenn sie nicht in der Handelsbilanz nachvollzogen wurde. Wird in der Folge der in den Jahresabschlüssen der inländischen GmbH unverändert mit den Anschaffungskosten (Gegenwert von DM 1,5 Mio.) ausgewiesene Mitunternehmeranteil in die deutsche Komplementär-GmbH als Sacheinlage eingebracht, sind darauf die…
…gebracht, dass eine Besicherung einer Kapitalforderung durch inländisches "unbewegliches Vermögen" die für den Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht maßgebende territoriale Verknüpfung mit dem Inland herstellt. Zum unbeweglichen Vermögen zählen der nackte Grund und Boden und die mit ihm fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude und Eigentumswohnungen…
…Vorjahren erhobene deutsche Einkommensteuer anzurechnen, kann daher auf österreichischer Seite keinen Steuerverzicht durch Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 48 BAO rechtfertigen. Ob in dieser Sache ein Verständigungsverfahren zwischen Österreich und Deutschland beantragt werden soll, muss der Entscheidung des Steuerpflichtigen überlassen bleiben. Der Antrag auf Einleitung eines…
…der deutsche Discjockey dies dem deutschen Bundesministerium der Finanzen mit der Bitte um Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit Österreich unterbreitet und dass er gleichzeitig das deutsche Amt bittet, mit weiteren Erhebungsschritten bis zur internationalen Abklärung der Sache zuzuwarten. Es ist aber angesichts der klaren Rechtslage anzunehmen…
…weit gegangen, darüber hinaus aus gemeinschaftsrechtlichen Erwägungen ein Verlangen nach vollständiger KESt-Entlastung zu stellen. Dieses wäre auch nicht angebracht, weil es Sache jedes Staates ist zu bestimmen, wem Einkünfte zugerechnet werden. Österreich rechnet Fondseinkünfte bei inländischen und ausländischen Fonds unmittelbar den Fondsinvestoren zu, sodass…
…versucht werden, diesen auf der Ebene der lokalen Finanzbehörden der beiden Länder - zumindest zeitlich befristet - abzustimmen. Sollte dies fehlschlagen, kann die Sache gemäß Artikel 25 DBA-Deutschland noch im Ansässigkeitsstaat (in Deutschland) zum Gegenstand eines internationalen Verständigungsverfahrens gemacht werden. Bundesministerium für Finanzen, 23. Jänner 2006
…abzustimmen. Nur dann, wenn sich auch hiebei ein Besteuerungskonflikt abzeichnet, wäre die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens zur Abklärung der Sache zu empfehlen. Sollte sich der Lebensmittelpunkt mit 1. Juli 1997 von Deutschland nach Österreich verlagern, wobei die einzigen Einkünfte jene des deutschen Arbeitgebers sind, dann…
…dem Fremdverhaltensgrundsatz entspricht, kann im ministeriellen Auskunftsverfahren nicht beurteilt werden; wie überhaupt das ministerielle EAS-Auskunftsverfahren nicht dazu dienen kann, im Kurzverfahren Sachverhaltsbeurteilungen vorzunehmen, die in der Folge einer genaueren Falldurchleuchtung durch die örtlich zuständigen Abgabenbehörden entgegenstehen. Denn sollte es so sein, dass der Einkaufskommissionär…