Findok · EAS-Auskünfte
EAS 770
Verlustverrechnung beschränkt Steuerpflichtiger
geltende FassungEAS-AuskunftH 3195/4/1-IV/4/95vom 27.11.1995
Wortlaut laut Findok
Es ist zu erwarten, dass die vom Verfassungsgerichtshof mit
Wirkung 30.6.1996 aufgehobene Verlustvortragsbeschränkung für
Steuerausländer (§ 102 Abs. 2 Z 2 EStG) durch eine im
Grundsätzlichen ähnliche Nachfolgebestimmung in ihrer wesentlichen
Wirkung aufrechterhalten wird. Dies vor allem deshalb, weil die
höchstgerichtliche Aufhebung nicht auf inhaltliche Mängel
zurückzuführen ist, sondern wegen der seinerzeitigen
rückwirkenden Inkraftsetzung erfolgt ist.
Ist ein deutscher Konzern an einer österreichischen KG
beteiligt, die 1988 bis 1994 Verluste erlitten, seit 1995 aber Gewinne in
größerem Ausmaß zu erwarten hat, dann ist dieser Fall noch nach
der bis Mitte 1996 weiterhin anzuwendenden geltenden Regelung zu beurteilen. Hat
daher die deutsche Kapitalgesellschaft in den Jahren 1989 und 1990 sowie 1993
und 1994 ein ausreichendes positives Welteinkommen erzielt, dann kann in
Österreich kein Verlustvortrag vorgenommen werden, denn diesfalls ist es
Sache Deutschlands für sein Unternehmen die Auslandsverlustverwertung
zuzulassen.
27. November
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 102 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 3195/4/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 16834
- Gültig
- 27.11.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF