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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 770

Verlustverrechnung beschränkt Steuerpflichtiger

geltende FassungEAS-AuskunftH 3195/4/1-IV/4/95vom 27.11.1995

Wortlaut laut Findok

  Es ist zu erwarten, dass die vom Verfassungsgerichtshof mit Wirkung 30.6.1996 aufgehobene Verlustvortragsbeschränkung für Steuerausländer (§ 102 Abs. 2 Z 2 EStG) durch eine im Grundsätzlichen ähnliche Nachfolgebestimmung in ihrer wesentlichen Wirkung aufrechterhalten wird. Dies vor allem deshalb, weil die höchstgerichtliche Aufhebung nicht auf inhaltliche Mängel zurückzuführen ist, sondern wegen der seinerzeitigen rückwirkenden Inkraftsetzung erfolgt ist. Ist ein deutscher Konzern an einer österreichischen KG beteiligt, die 1988 bis 1994 Verluste erlitten, seit 1995 aber Gewinne in größerem Ausmaß zu erwarten hat, dann ist dieser Fall noch nach der bis Mitte 1996 weiterhin anzuwendenden geltenden Regelung zu beurteilen. Hat daher die deutsche Kapitalgesellschaft in den Jahren 1989 und 1990 sowie 1993 und 1994 ein ausreichendes positives Welteinkommen erzielt, dann kann in Österreich kein Verlustvortrag vorgenommen werden, denn diesfalls ist es Sache Deutschlands für sein Unternehmen die Auslandsverlustverwertung zuzulassen. 27. November 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

VerlustvortragBeteiligungVerlustverwertung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
H 3195/4/1-IV/4/95
Stammnummer
16834
Gültig
27.11.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

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