…ausländische Regisseure als Dienstnehmer angestellt, dann unterliegen die an sie gezahlten Gehälter der inländischen Besteuerung. Diese Steuerpflicht gründet sich im internationalen Verhältnis auf die dem Artikel 15 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten Bestimmungen der einzelnen DBA. Bei den im Fall der EAS 2253 engagierten Regisseuren eines…
…Seite diesem Urteil gefolgt wird, dann führt dies für die deutschen Regisseure, die in Österreich tätig waren, zu einer Doppelbesteuerung (die aber nicht im Quellenstaat, sondern im Verursacherstaat der Doppelbesteuerung, sonach in Deutschland, zu beheben ist). Im Fall österreichischer Regisseure, die in Deutschland gewirkt haben…
…in Deutschland ansässige Regisseure, die freiberuflich für ein österreichisches Theater tätig sind, nicht mehr der österreichischen Besteuerung. Üben sie hingegen ihrer Tätigkeit als Dienstnehmer eines österreichischen Theaters aus, unterliegen ihre Bezüge der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Die Lohnsteuerpflicht solcher im Arbeitnehmerverhältnis in Österreich tätigen Regisseure ist gemäß…
Bühnenbildner und Regisseure sind keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar mitwirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch BFH 08.04.1997, I R 51/96, BStBl II 1997, 679). Werden daher im Ausland…
Bühnenbildner und Regisseure sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch Ziffer 72 des OECD-Berichtes Taxation of Entertainers, Artistes…
Bühnenbildner und Regisseure sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch Ziffer 72 des OECD-Berichtes Taxation of Entertainers, Artists…
…inländischen Theaters tätig, steht das Besteuerungsrecht nicht nur in den Fällen der Schauspieler, sondern gemäß Art. 15 des Abkommens auch in den Fällen der Kostümbildner und Regisseure Österreich zu, sodass in diesen Fällen keine Steuerfreistellung erfolgen kann. 30. Juni 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
…das sich über die in diesem Erlass dargestellte DBA-Anwendungspraxis der beiden Vertragstaaten hinwegsetzt, ist aus österreichischer Sicht nicht völkerrechtskonform und daher für Österreich unmaßgebend (EAS 1952). Wird ein belgischer Regisseur für eine inländische Veranstaltung verpflichtet und verlangt dieser, dass die Verträge nicht mit ihm…
…Wirksamkeitsbeginn ab 1. Jänner 2003 zu rechnen ist) wird allerdings die Rechtslage an jene des OECD-Musterabkommens angepasst, sodass dann die Vergütungen eines österreichischen Festspielveranstalters an deutsche Bühnenbildner, Kostümbildner, Regisseure und Choreographen keiner österreichischen Einkommensbesteuerung mehr unterliegen. 23. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
Beschäftigt ein österreichisches Theater im Rahmen von Dienstverträgen Regisseure, Bühnen- und Kostümbildner, Lichtdesigner, Choreographen und Musiker aus der Schweiz, aus Deutschland und aus den Niederlanden, die in Österreich lediglich der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, dann kommt es für die Beurteilung, ob der inländische Lohnsteuerabzug nach § 70…
…Bühnenbildner und Regisseure sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch Ziffer 72 des OECD-Berichtes Taxation of Entertainers, Artistes and…
Bühnenbildner, Kostümbildner, Regisseure, Choreographen, Light-Designer, sowie alle technischen Assistenzkräfte sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden; diese Auffassung stützt sich…
…DBA-Italien, da abkommensrechtlich von diesem Begriff nur die darstellenden Künstler, nicht aber andere Künstler, wie etwa Regisseure, Choreographen oder Bühnen- und Kostümbildner erfasst werden (siehe EAS 669 und Z 3 letzter Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 17 OECD-MA). Der Umstand, dass Bühnenbildner…
…auf Entlastung von der österreichischen Abzugsbesteuerung ergeben kann. Denn Honorare, die an Regisseure und ähnlich - "hinter der Bühne" - tätige Künstler gezahlt werden (EAS 1, Z 3 des OECD-Kommentars zu Artikel 17 OECD-Musterabkommen) fallen nicht unter Art. 17 DBA-Schweiz und sind nach dieser…
…wie die Gesangssolisten, die auftretenden Chor-, Orchester- und Ballettmitglieder sowie die Statisten, nicht hingegen die Techniker, Inspizienten, Regisseure, Bühnen- und Kostümbildner, Schminkmeister usw.). Dieser Besteuerungsnachweis kann gemäß Ziffer 4 der EAS 738 in Verbindung mit Ziffer 3.2 lit. b AÖFV. Nr. 111/1999 entfallen…