…Gesellschaft "Österreichische Bundesbahnen" errichtet. Sie hatte gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes eigene Rechtspersönlichkeit und es galten für sie subsidiär die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes, ohne dass sie jedoch selbst eine GmbH geworden wäre. Da diese Sondergesellschaft sonach nicht durch den privatrechtlichen Akt einer Gesellschaftsgründung…
Eine ausländische Gesellschaft ist einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung…
Eine ausländische Gesellschaft ist einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung…
… Eine ausländische Gesellschaft ist einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung…
Eine ausländische Gesellschaft ist einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler, KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG 1988): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital…
In den allgemein zugänglichen Veröffentlichungen über das liechtensteinische Gesellschaftsrecht wird die liechtensteinische Anstalt als eine nach liechtensteinischem Recht gegründete Verbandsperson sui generis bezeichnet. Sie ist ein rechtlich verselbständigtes und organisiertes, dauernden wirtschaftlichen oder anderen Zwecken gewidmetes Unternehmen. Ihre Haftung ist beschränkt, da Gläubiger lediglich auf…
…wirtschaftlich einer inländischen Kapitalgesellschaft gleicht. Für diesen Vergleich sind alle Elemente heranzuziehen, die nach österreichischem Recht die wesentlichen Strukturmerkmale einer Körperschaft ausmachen: Hierzu gehören auf der Grundlage von KStR 2001 Rz 551: eigene Rechtspersönlichkeit nach ausländischem Recht, starres, ergebnisunabhängiges im Eigentum der Gesellschaft stehendes Gesellschaftskapital…
…Recht die wesentlichen Strukturmerkmale einer Körperschaft ausmachen: Hierzu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG und zB EAS 2205): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, zentralisierte Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Bei diesem…
…Rechtspersönlichkeit und eigenem Gesellschaftskapital ausgestattet ist, im Hinblick auf die Haftung der Gesellschafter insoweit starke Wesenszüge einer österreichischen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft mit unbeschränkter Haftung, nicht jedoch einer transparenten Personengesellschaft aufweist. Unter den gegebenen Umständen bestehen im Rahmen des EAS-Verfahrens keine Bedenken, der irischen Gesellschaft…
…chinesischen Gesellschaft als eine der österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbare Gesellschaft, da sie nach der vorliegenden gutächtlichen Beurteilung folgende Charakteristika aufweist (siehe hierzu auch EAS 1892 betr. eine IBC): eigene Rechtspersönlichkeit nach chinesischem Recht; starres, ergebnisunabhängiges, im Eigentum der Gesellschaft stehendes Gesellschaftskapital; Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital…
…1 eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, für die subsidiär die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes anzuwenden sind, ohne jedoch GmbH oder gar AG zu sein. Ihr Sitz ist in Wien. Sie ist somit selbst eine österreichische juristische Person öffentlichen Rechts. Damit fallen die an die Auslandsmitarbeiter…
…österreichischen Städten, dann wird sich unter den gegebenen Umständen folgende Vorgangsweise als zweckmäßig erweisen: Wird das ausländische Theater von einer natürlichen Person oder eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit betrieben, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit für die natürliche Person bzw. die Gesellschafter (Mitglieder) nach §…
Für die Beurteilung der Frage, ob eine ausländische Gesellschaft bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und des…
Für die Beurteilung der Frage, ob eine ausländische Gesellschaft bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und…
…dieser Betrachtungsweise verliert daher eine amerikanische Kapitalgesellschaft, die einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, diese Eigenschaft nicht dadurch, dass sie nach amerikanischem Steuerrecht für die Behandlung als "S-Corporation" und damit für einen Besteuerungsdurchgriff auf die Gesellschafter optiert (EAS 273). Da sich eine S-Corporation nach…
…der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Auf der Grundlage dieser Betrachtungsweise verliert daher eine amerikanische Kapitalgesellschaft, die einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, diese Eigenschaft nicht dadurch, dass sie nach amerikanischem Steuerrecht für die Behandlung als "S-Corporation" und damit für einen Besteuerungsdurchgriff…
…vertretenen Auffassung angeschlossen; dies allerdings nur insoweit, als die fehlende gesellschaftsrechtliche Rechtsfähigkeit nicht dazu führen darf, die körperschaftsteuerliche Rechtssubjektivität der Gesellschaft in Abrede zu stellen und nach den Grundsätzen einer Mitunternehmerschaft auf die einzelnen Gesellschafter zu greifen. Der Sichtweise des BFH, dass diese ausländische Kapitalgesellschaft…
…Eigentümer einer anderen juristischen Person ist, die ihrerseits 100% der Anteile an jener Aktiengesellschaft hält, die das Geldinstitut betreibt. Der Umstand, dass eine in Österreich ansässige Landes- und Hypothekenbank, die als Sondervermögen eines österreichischen Bundeslandes mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet ist, ihr Unternehmen in eine Aktiengesellschaft…
…verloren, dass die italienischen Staatsanleihen zum Betriebsvermögen einer britischen Niederlassung der österreichischen Bank gehören. Die für die Entlastung in Italien erforderliche "Ansässigkeitsbescheinigung" auf dem Vordruck R/A-I/2 kann allerdings nicht der britischen Niederlassung gegenüber erteilt werden, da diese keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Die…
…muss aber nach Auffassung des BM für Finanzen gelten, wenn anstelle des deutschen Treuhänders eine deutsche Kommanditgesellschaft an der österreichischen Personengesellschaft beteiligt ist. Denn in beiden Fällen werden die inländischen Immobilien im Durchgriffsweg dem deutschen Gesellschafter (Erblasser) zugerechnet. 8. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr…