…18 DBA-Bulgarien). Daran ändert auch der Umstand nichts, dass Bulgarien nach seinem innerstaatlichen Recht die Gesellschaft als solche und nicht die Gesellschafter als Steuerzurechnungssubjekt qualifiziert. Die durch das innerstaatliche Recht des Quellenstaats bewirkte Qualifikation der Einkünfte kann jedoch keine Auswirkungen auf die Besteuerung in…
…eine "betriebliche Abfärbewirkung" auf die Qualifikation der Einkünfte der Holdinggesellschaften eintreten sollte. Wird ein Rückerstattungsantrag allerdings positiv erledigt, kann in den folgenden drei Jahren gemäß § 3 Abs. 2 der DBA-EVO die Steuerentlastung unter Verwendung des Vordruckes ZS-QU2 unmittelbar an der Quelle durchgeführt werden…
…Tätigkeit ausschließlich in einem Drittstaat, nämlich in China, ausgeübt wird. Mangels Anwendbarkeit dieser Spezialbestimmung käme die nächste allgemeinere Zuteilungsregel des DBA zur Anwendung. Auf Grund der öffentlich-rechtlichen Qualifikation der österreichischen Bildungseinrichtung ist dies Art. 19. Gemäß Art. 19 Abs. 1 DBA-Deutschland sind Vergütungen…
…jene Einkünfte, die den Funktionen der Holding-KG zuzurechnen sind, in Deutschland besteuert werden. Österreich wäre diesfalls nach Maßgabe des Artikels 23 DBA-Deutschland zur Steuerfreistellung verpflichtet. Das österreichisch-deutsche DBA lässt aber nicht zu, dass Deutschland die in den australischen Personengesellschaftsbetriebstätten generierten Einkünfte in…
…dann wird zwar nicht zu erwarten sein, dass eine Qualifikation als ausländischer Investmentfonds in Frage kommt (Rz 269 der Investmentfondsrichtlinien); es muss aber damit gerechnet werden, dass eine derartige Gestaltung aus der Sicht der Einkünftezurechnung einer finanzamtlichen Prüfung unterzogen wird. Denn sollte es so sein…
…Erzielt der österreichische Investor Einkünfte (ausschüttungsgleiche Erträge) von zwei niederländischen Kapitalanlagegesellschaften, wobei nach österreichischem Recht in einem Fall ein Ertrag von 10,74 S je Anteil und im zweiten Fall ein Verlust von - 4,85 S anfällt, dann hat bei Ermittlung der durch Anrechnung begünstigten…
…über jene Qualifikation verfügen, die glaubhaft macht, daß sie es sind, denen die Verantwortung für die Erzielung des Finanzertrages zuzurechnen ist. In diesem Sinn kommt auch dem Erkenntnis des VwGH 10.12.1997, 93/13/0185, Bedeutung zu, nach dem eine Änderung der Einkünftezurechnung von…
…Funktionen der betroffenen Personen auf überwachende Funktionen, wie sie von Aufsichtsräten ausgeübt werden, beschränken (vgl. dazu Loukota / Jirousek / Schmidjell-Dommes, Internationales Steuerrecht, I/1 Z 16, Rz 3 mwN und Rz 6 ff betreffend "Beiräte"). In diesem Fall würde das Besteuerungsrecht an diesen Einkünften dem…
…diese Einkünfte auf Grund dieser DBA-Bestimmung keiner Besteuerung unterziehen. Dies hat zur Folge, dass gemäß Art. 18 DBA-Bulgarien auf österreichischer Seite keine Verpflichtung zur Steuerfreistellung erwächst. Der Umstand, dass nach österreichischem Recht die Vorstandsbezüge abweichend von der Qualifikation in Bulgarien als Einkünfte aus…
…eine Viertel der Jahresbezüge von der inländischen Besteuerung freizustellen. Dies ungeachtet des Umstandes, dass die Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers auf österreichischer Seite als Einkünfte aus selbständiger Arbeit qualifiziert werden und unter Artikel 14 des Abkommens fallen. Die Auffassung, dass angesichts der grenzüberschreitend unterschiedlichen Qualifikation der Geschäftsführerbezüge…
…nicht von Artikel 12 des Abkommens erfasst sind und daher gemäß Artikel 7 des Abkommens in Rumänien von der Besteuerung freizustellen sind. Fällt im Jahr des Bezuges der quellensteuerabzugspflichtigen rumänischen Lizenzgebühren in Österreich bloß Mindestkörperschaftsteuer an, dann belastet diese im wirtschaftlichen Ergebnis den rumänischen Einkünftezufluß…
…21 des Abkommens (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) fällt und diesfalls in Österreich in jedem Fall (auch bei Verfügung über ein Arbeitszimmer und selbst bei Abschluss eines Dienstvertrages mit dem Stipendiaten) steuerfrei ist (AÖFV. Nr. 74/2002). Eine solche - von der innerstaatlichen Qualifikation kraft "Abkommenszusammenhang" abweichende …
…QU2 die Ansässigkeitsbescheinigung der deutschen Steuerverwaltung sowie die zusätzliche Bestätigung über die Qualifikation des Orchesters als ein durch Artikel 17 Abs. 3 DBA begünstigter Kulturträger vorgelegt, dann wird damit den Dokumentationserfordernissen der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen entsprochen. Ist allerdings der Empfänger abzugspflichtiger Einkünfte eine ausländische…
…es eines von der Holdinggesellschaft vorgelegten Vordruckes ZS-QU2. Die Holdinggesellschaft kann dann zwar nicht die im Vordruck vorgesehene Erklärung (keine Holdinggesellschaft, eigenes Personal, eigene Geschäftsräumlichkeiten) abgeben und müsste daher diesfalls noch zusätzlich über eine entsprechende Dokumentation verfügen, durch die die operative Qualifikation ihrer 100…
…liquidiert, dann stellen die hierbei erzielten Einkünfte (Abwicklungsguthaben abzüglich Anschaffungskosten und allfällige Werbungskosten) Einkünfte aus einem Veräußerungsvorgang dar. Wird dieser Vorgang nach schweizerischem Recht nicht als Veräußerungsvorgang, sondern als Gewinnausschüttung gewertet und wird folglich auf schweizerischer Seite nicht der für Veräußerungsvorgänge maßgebende Artikel 13, sondern…
…die in der 1. Jahreshälfte aus seiner in Österreich ausgeübten unselbständigen Arbeit bezogenen Gehälter der US-Besteuerung zu unterziehen. Denn die USA hatten bis zur Wohnsitzverlegung bloß die Qualifikation des "Nichtansässigkeitsstaates" und gemäß Artikel 15 des DBA-USA (1996) dürfen Einkünfte aus unselbständiger Arbeit nur…
…der Dienstnehmer der kroatischen Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft ist, für 1 Jahr von seinem Arbeitgeber zur österreichischen Muttergesellschaft entsandt, um hier als "Volontär" seine Qualifikation zu erhöhen und das hier erworbene Know-how in die kroatische Tochtergesellschaft einzubringen, so liegt in derartigen Fällen idR kein…
Zufolge einer mit Deutschland abgestimmten Auslegung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens fallen Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer entsprechend der innerstaatlichen österreichischen Qualifikation dieser Einkünfte unter die Zuteilungsregel des Art. 8 Abs. 1 des Abkommens; dies hat zur Folge, dass das Besteuerungsrecht dem Tätigkeitsstaat zukommt. Dies gilt…
…der Vertragslaufzeit die Qualifikation des Ansässigkeitsstaates innehat. Für die Beantwortung dieser Frage ist wesentlich, ob die abkommensrechtliche Zuteilung des Besteuerungsrechtes an der gegenständlichen Pauschalvergütung nach Kausalitätsgrundsätzen oder nach Zuflussgrundsätzen erfolgt. Aus der allgemein üblichen Auslegungspraxis lässt sich - zumindest tendenziell - als Richtschnur ableiten, dass bei Einkünften…
…geregelte Einkünfte angesehen werden können. (Hinweis zB auf das BFH-Urteil vom 9.11.1977, BStBl. II 1978, 195, in dem Karenzentschädigungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch als Vergütungen für eine aktive Arbeitsleistung gesehen wurden). Sollte allerdings von Deutschland das Besteuerungsrecht wegen abweichender Qualifikation nicht…