…die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Auslandseinkünfte sind daher nur dann für die Progressionsermittlung heranzuziehen, wenn das innerstaatliche Recht sie in die progressiv zu erfassende Besteuerungsgrundlage des zu veranlagenden Welteinkommens (zu veranlagendes Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988) einbezieht. Dies ist zB bei "sonstigen Bezügen" iSd § 67…
…in Vorjahren in Österreich ausgeglichenen Verlust dieser Auslandsbetriebstätte übersteigen, dann ist nicht der gesamte Gewinn der ausländischen Betriebstätte, sondern nur der in Österreich steuerfrei gestellte Gewinnteil für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. 09. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…daher im "Methodenartikel" eines DBA ein Progressionsvorbehalt nur für den Ansässigkeitsstaat vorgesehen ist (dies ist die allgemeine Regel), wird in den Fällen eines österreichischen Zweitwohnsitzes, also in Fällen, in denen die Ansässigkeit im Sinn des DBA nachweislich im DBA-Partnerstaat gelegen ist, kein Progressionsvorbehalt angewendet…
…abkommensrechtlich steuerfrei zu stellende Auslandseinkünfte bei inländischen Zweitwohnsitzern nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes heranzieht. Wandelt sich hingegen ein inländischer Hauptwohnsitz ab April 2002 wegen einer langjährigen Arbeitnehmerentsendung nach Kroatien zu einem inländischen Zweitwohnsitz, dann sind im Jahr 2002 - anders als bei Aufgabe des inländischen Wohnsitzes…
…unter Progressionsvorbehalt, sodaß die freizustellenden deutschen Bezüge im Jahr 1996 und 1998 für die Ermittlung des auf die Inlandsbezüge dieser Jahre anzuwendenden Steuersatzes anzusetzen sind. Ob Deutschland bei der Besteuerung der im Jänner und Februar 1998 ausgezahlten Bezüge ebenfalls den Progressionsvorbehalt anwendet und bei Berechnung…
…EStG 1988 dem besonderen Steuersatz von 25% und erlangt dadurch die in dieser Bestimmung vorgesehene Progressionsunwirksamkeit. Diese kann nicht durch den DBA-Progressionsvorbehalt verloren gehen. Der bei Veräußerung des kanadischen Grundstückes erzielte Veräußerungsgewinn darf gemäß Artikel 13 Abs. 1 DBA-Kanada in Kanada besteuert werden…
…des Progressionsvorbehaltes nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts zu erfolgen hat. Dieser Relevanz des innerstaatlichen Rechtes sind allerdings dort Schranken gesetzt, wo das Abkommen ausdrücklich anderes anordnet. Das Doppelbesteuerungsabkommen verpflichtet den Ansässigkeitsstaat bei Berechnung des Progressionssatzes keinen höheren Steuersatz anzuwenden, als sich bei Einbeziehung der Auslandseinkünfte…
…und in Deutschland besteuert werden, dann sind diese Einkünfte in Österreich auch dann (unter Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freizustellen, wenn sie aus der Sicht des österreichischen Steuerrechts als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen sind. Dies entspricht den geltenden Lösungsgrundsätzen bei Qualifikationskonflikten, wenn diese durch Unterschiede…
Für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes gilt wohl der Grundsatz, dass zunächst die gesamte Besteuerungsgrundlage in jener Höhe zu ermitteln ist, wie wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem betreffenden ausländischen Staat bestünde. Hierbei ist allerdings eine ausländische Erbschaftssteuer, nicht gem. § 6 Abs. 3 ErbStG. als Abzugspost…
…besteuerte und dem Lohnsteuertarif unterliegende Segmentteile) einheitlich der Arbeitstageschlüssel anzuwenden. Es bestehen keine Bedenken, den Progressionsvorbehalt bei den mit festen Sätzen steuerpflichtigen Sonderzahlungen nur dann zur Anwendung zu bringen, wenn die Sonderzahlungen den Jahresbetrag von 83.333 Euro überschreiten und damit zum Verlust der begünstigten…
…als Hauptwohnsitz, ihm aber nur als Zweitwohnsitz dient. In einem derartigen Fall können jedoch nach der Entscheidungspraxis des BM für Finanzen zu § 48 BAO die nachweislich in Nigerien besteuerten nigerianischen Einkünfte in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freigestellt werden; und zwar unabhängig davon, ob…
…DBA-Deutschland - im Methodenartikel dem hier maßgebenden Wortlaut des OECD-Musterabkommens folgen, auf österreichischer Seite nach wie vor so ausgelegt, dass Österreich als Zweitwohnsitzstaat keinen Progressionsvorbehalt geltend macht (siehe zB EAS 1332). 25. Juli 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sodann - ebenfalls ohne Berücksichtigung des DBA - die darauf entfallende österreichische Einkommensteuer festzustellen. Bei diesem zweiten Schritt werden die in- und ausländischen sonstigen Bezüge mit einem Steuersatz von 6% belastet, und zwar dadurch, dass die inländischen sonstigen Bezüge mit dem 6%igen Lohnsteuerabzug "endbesteuert" bleiben und…
Aus der Sicht des BM für Finanzen liegt eine entlastungsbedürftige internationale Doppelbesteuerung nicht nur dann vor, wenn zwei Staaten bei einem Steuerpflichtigen dessen Einnahmen (doppelt) besteuern, sondern in einem weiteren Sinn auch dann, wenn beide Staaten dem Grunde nach abzugsfähige Ausgaben unberücksichtigt lassen. Härten…
…solchen Ansässigkeitsbegründung zufließen, kann hiedurch nicht eine Steuerpflicht für einen vor der inländischen Wohnsitznahme gesetzten steuerlichen Tatbestand herbeigeführt werden (in diesem Sinn auch EAS 13). Bei Beantwortung der Frage, ob die nach Ansässigkeitsverlegung nach Österreich zufließenden Kaufpreisraten für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen sind, wird Folgendes…
…Grund dieser Rechtslage können sich nur jene Auslandseinkünfte in Österreich progressionserhöhend auswirken, die im Zeitraum der unbeschränkten Steuerpflicht zugeflossen sind. Der im DBA-Deutschland vorgesehene Progressionsvorbehalt kann daher bei Wechsel aus der beschränkten in die unbeschränkte Steuerpflicht nur bei der den Zeitraum der unbeschränkten Steuerpflicht…
…bei der Auszahlung an den Pensionisten neuerlich besteuert, wodurch sich der Effekt einer zeitverschobenen wirtschaftlichen Doppelbesteuerung ergab. Im vorliegenden Fall tritt wohl auch eine steuerliche Mehrbelastung ein, die aber nicht den Grad einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung erreicht, da mit dem Progressionsvorbehalt nicht die deutschen Sozialversicherungspensionen ein…
…Recht eine Berücksichtigung von Auslandsverlusten ausgeschlossen, kann diese nicht im Wege des in Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Progressionsvorbehaltes herbeigeführt werden. Abschn. 104 Abs. 7 letzter Satz der ESt-RL 1984, der bei Anwendung des Progressionsvorbehaltes im Billigkeitsweg eine Berücksichtigung von Auslandsverlusten zulässt, kann sich daher nur auf…
…Charakter eines Zweitwohnsitzes aufweist, dann werden nach der geltenden Auslegung des DBA-Ö/Schweiz die nach diesem Abkommen von der Besteuerung freizustellenden Einkünfte (dazu zählen insbesondere alle Einkünfte aus der Schweiz und aus Drittstaaten) in Österreich nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes angesetzt. Dies gilt auf…
Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen ist stets in einem ersten Schritt der Bestand der österreichischen Steuerpflicht nach innerstaatlichem Steuerrecht zu beurteilen. In einem zweiten Schritt ist sodann zu prüfen, ob die in Schritt 1 ermittelte Steuerpflicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt wird (EStR 2000 Rz 33…