Die Steuerprivilegien des künftigen CTBTO-Privilegienabkommens werden dahingehend ausgelegt, daß wohl die zum Haushalt zählenden Familienmitglieder Steuerfreiheit genießen, allerdings nur in Bezug auf Einkünfte, deren steuerliche Erfaßbarkeit erst durch die Niederlassung in Österreich hervorgerufen wird. Hat daher der Ehemann (US-Staatsbürger) einer CTBTO-Dienstnehmerin…
…Nations Joint Staff Pension Fund" (UNJSPF). Bei dieser Bestimmung handelt es sich jedoch nicht um eine eigenständige Steuerbefreiung jeglicher vom UNJSPF ausgezahlter Pensionen, sondern sie kann nur in Verbindung mit einer entsprechenden Vorschrift in einem Amtssitz- oder sonstigen Privilegienabkommen, die eine Steuerbefreiung für Pensionen vorsieht…
…BGBl. Nr. 40/1955, die Bestimmung des Abschnittes 19 lit. b des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen vom 21.11.1947 (veröffentlicht als Anlage zur Regierungsverordnung vom 28.03.1950, BGBl. Nr. 248/1950). Die zitierte Bestimmung des Übereinkommens vom 21.11…
…noch ändern sie sie ab, noch verlangen sie die Umgestaltung oder Abänderung der Artikel des Fondsabkommens, noch beeinträchtigen oder beschränken sie diese Rechte, Immunitäten, Privilegien oder Befreiungen". Art. IX Abschn. 9 lit. b IWF-Abkommen lautet: "Auf Gehälter und andere Bezüge, die der Fonds an…
…Allgemeines Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, BGBl. Nr. 127/1957, sind Beamte des Europarates von der Besteuerung der vom Europarat bezahlten Gehälter und Einkünfte befreit. Diese Bestimmung ist der Bestimmung des Abschnitt 18 lit. b Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der…
…des Übereinkommens vom 13. Feber 1946, BGBl. Nr. 126/1957, über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen sowie in Art. VI Abschn. 19 lit. b des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen, BGBl. Nr. 248/1950, für gegeben (EAS 735, EAS 1369)…
Gemäß Artikel 14 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften gilt der Ansässigkeitsstaat vor Dienstantritt bei der EU in Brüssel weiterhin als Wohnsitzstaat; und zwar sowohl für die Erhebung der Einkommens- und Erbschaftssteuern als auch bei Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen. Sinn und Zweck…
Beamte des NATO-Verbindungsbüros in Österreich genießen gemäß Art. 11 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der NATO über die Rechtsstellung des Verbindungsbüros in Wien (BGBl. III Nr. 197/2021) gewisse Privilegien. Gemäß Art. 11 Abs. 1 lit. d des Abkommens besteht eine Befreiung…
…164/1955 und 223/1957, zum Abkommen für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit über die Rechtsfähigkeit, die Privilegien und Immunitäten der Organisation (OECD-Privilegienprotokoll) sieht in lit. b vor, dass die Beamten der Organisation die gleiche Befreiung von der Besteuerung der ihnen bezahlten "Gehälter und Bezüge" genießen…
…Alterspensionen umfasst, dann erscheint es sachgerecht, die gleiche Interpretation dem gleichartig im EFTA-Privilegienprotokoll verwendeten Begriff (an die Angestellten gezahlte "Gehälter und Bezüge") zukommen zu lassen. Damit werden die EFTA-Pensionen den EU-Pensionen gleichgestellt und in Österreich von der Besteuerung entlastet. 25. Februar 2005…
Aktivbezüge und Ruhegenüsse, die die Weltbank an ihre Beamten bezahlt, sind in Österreich von der Besteuerung befreit. Die österreichische Staatsbürgerschaft steht der Steuerbefreiung nicht entgegen. Die Rechtsgrundlage hiefür ist in der Verordnung der Bundesregierung vom 18. Jänner 1955, BGBl. Nr. 40/1955, gegeben. 9…
…sind Pensionen internationaler Organisationen, die auf Grund eines Privilegienabkommens von der Besteuerung in Österreich freizustellen sind, nur dann für die Ermittlung des Steuersatzes der auf die übrigen Einkünfte entfallenden Steuer anzusetzen, wenn in dem betreffenden Privilegienabkommen ausdrücklich ein derartiger "Progressionsvorbehalt" vorgesehen ist. Dies ist bei…
…dass dieser Österreicher Beamter ("official") dieser Organisation ist, kann aus dem UNO-Privilegienabkommen keine Steuerfreiheit seiner Bezüge in Österreich abgeleitet werden. Es kann daher auch keine Steuerfreiheit in Anspruch genommen werden, wenn eine Entsendung als UNO-Menschenrechtsbeobachter nach Ruanda erfolgt und hierbei eine deutsche gemeinnützige…
Der den Beamten der UNIDO zustehende Privilegienrahmen sieht in gewissen Fällen eine Steuerbefreiung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern vor; nämlich dann, wenn sie allein infolge des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes des Bediensteten oder seiner Familienangehörigen in Österreich eintritt. Denn es soll durch die berufsbedingte Wohnsitznahme…
Gemäß Abschnitt 19 des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der Vereinten Nationen (vgl. Anlage zu BGBl. Nr. 248/1950) genießen die Beamten der Spezialorganisationen, zu denen auch die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) zählt, dieselben Steuerbefreiungen in Bezug auf die ihnen von den Spezialorganisationen…
In EAS 2593 wurde in Bezug auf die Auslegung von Privilegienabkommen mit Internationalen Organisationen folgende Auffassung vertreten: "Verlegt eine Angestellte des Internationalen Währungsfonds nach ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird die IWF-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des…
Gemäß Artikel 13 lit. b des am 28. Juli 1960 in Genf unterzeichneten Protokolls über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA), BGBl. Nr. 142/1961, sind Gehälter und Bezüge, die Angestellte der Organisation beziehen, in Österreich von der Besteuerung befreit. Diese…
…im Kosovo steuerfreie UNO-Bezüge erhält, bei einer inländischen Bank ein Wertpapierdepot, auf dem sich auch Anteile an ausländischen Investmentsfonds befinden, hinsichtlich derer die Bank einen Sicherungssteuerabzug vorgenommen hat, dann ergibt sich aus dem UNO-Privilegienübereinkommen, BGBl. Nr. 126/1957, kein Anspruch auf Entlastung von…
…Pensionen internationaler Organisationen, die auf Grund eines Privilegienabkommens von der Besteuerung in Österreich freizustellen sind, sind nur dann für die Ermittlung des Steuersatzes der auf die übrigen Einkünfte entfallenden Steuer anzusetzen, wenn in dem betreffenden Privilegienabkommen ausdrücklich ein derartiger "Progressionsvorbehalt" vorgesehen ist. Dies ist bei…
…0202/63, entschieden, dass bei diplomatisch privilegierten Personen, die kraft Völkerrecht mit Auslandseinkünften nicht besteuert werden dürfen, ein Verzicht Österreichs auf unbeschränkte Einkommensbesteuerung vorliegt und dass folglich ein Fehlen der unbeschränkten Steuerpflicht auf Seiten des betroffenen Steuerpflichtigen anzunehmen ist. Diese Auffassung über die Einstufung der…