Mieten mehrere österreichische Ärzte in ausländischen Staaten einen Raum für Patientenuntersuchungen und -beratungen für zwei bis drei Jahre an, oder wird ein solcher Raum von einer ausländischen Klinik den österreichischen Ärzten für einen solchen Zeitraum zur Verfügung gestellt, dann ist nicht auszuschließen, dass die…
Werden von einem Zahnarzt nach Aufgabe seiner Praxisarbeit und nach einem Zuzug nach Österreich folgende drei Renten aus Deutschland bezogen : Rente aus dem berufsständischen Versorgungswerk (Körperschaft des öffentlichen Rechts), Unfallrente einer Berufsgenossenschaft, Berufsunfähigkeitsrente der Alten Leipziger Versicherung bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres, dann wird…
…die nach dem Gesellschaftsrecht nicht als Kapital gelten, deren Erträge aber nach innerstaatlichem Recht oder innerstaatlicher Praxis (Unterkapitalisierung, Gleichstellung von Darlehen und Gesellschaftskapital) nach Artikel 10 als Dividenden behandelt werden, sind allerdings nach OECD-Auffassung ebenfalls als "Kapital" anzusehen. Wird daher von der russischen Muttergesellschaft…
…hervor, dass in Liechtenstein lediglich eine befristete Konzession zur Ausübung des Berufes als Tierarzt besteht und zudem die Ausübung dieser Tätigkeit in den Räumlichkeiten des liechtensteinischen Geschäftssitzes, also in der angeblichen Praxis, vom Konzessionsumfang ausgenommen ist und dass weiters keine Aufenthaltsbewilligung in Liechtenstein vorliegt, dass…
…Nr. 142/1961 ("EFTA-Protokoll"), genießen Angestellte der EFTA Befreiung von der Besteuerung der Gehälter und Bezüge. Dieser Bestimmung ist entsprechend der ständigen Praxis zu der inhaltsgleichen Bestimmung des Abschnittes 18 lit. b des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen, BGBl. Nr…
…zur Verfügung gestellt, die nach dem Wortlaut des Gesellschaftsrechts nicht als Kapital gelten, deren Erträge aber nach innerstaatlichem Recht oder nach innerstaatlicher Praxis wie Dividenden behandelt werden, dann ist nach Abkommensrecht das Darlehen oder der Wert dieser Mittel auch als "Kapital" anzusehen. Aus abkommensrechtlicher Sicht…
…eine nicht vom Einkommen, sondern ausschließlich von Unternehmensaufwand (=Lohnsumme) erhobene Abgabe in den sachlichen Geltungsbereich eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens aufzunehmen. Da nach der derzeitigen Praxis bei der Erteilung von § 48 BAO-Bescheiden an Luftfahrtunternehmen aus Nicht-DBA-Staaten grundsätzlich keine günstigere…
…des internationalen Steuerrechts aufgetreten sind. Es sind allerdings nicht alle Auskunftsanliegen geeignet, um im Wege eines EAS-Verfahrens erledigt zu werden. Keine EAS-Fähigkeit kommt nach der bisherigen Praxis Anfragen zu, die einen derart komplizierten Sachverhalt zum Gegenstand haben, dass eine sinnvolle Abstrahierung unmöglich ist…
…die die österreichische Versicherungssteuerpflicht auslösende Auslandsaktivität im allgemeinen handels- oder wirtschaftspolitischen Interesse Österreichs gelegen ist. Bei im österreichischen Interesse gelegenen Auslandsaktivitäten österreichischer Unternehmen entspricht es der Praxis des BM für Finanzen nach Maßgabe der gesetzlichen und administrativen Möglichkeiten störende internationale Doppelbesteuerungen jeglicher Art zu beseitigen…
…nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Vor allem ist folgende Frage von entscheidender Bedeutung: Übernimmt die österreichische Gesellschaft eine Ausbildungsfunktion nach Art eines Praxis-Schulungszentrums (konzerninterne Assistenzleistung) oder wird der Rumäne in wirtschaftlicher Betrachtungsweise wie ein zusätzlicher Mitarbeiter in den Personalstand des österreichischen Betriebes aufgenommen (steuerliches…
…Dies deshalb, weil durch die zitierten Regelungen Einkünfteverlagerungen mit Missbrauchsverdacht in Niedrigsteuerländer unterbunden werden sollen und dieses Ergebnis andernfalls vereitelt werden kann. Die sonst in missbrauchsunverdächtigen Situationen geübte Praxis, dass Verluste primär in einer für den Steuerpflichtigen günstigen Weise verrechnet werden sollen (z.B. primäre…
…US-Sozialversicherungsnummer) sowie der Umstand, daß die Gruppe angibt, nur eine einmalige Europa Tournee zu planen, nicht ausreichend sind. Es ist heute weltweit anerkannte Praxis, daß eine Steuerentlastung auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens die Beibringung einer finanzbehördlich ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigung voraussetzt. Auch die US-Steuerverwaltung ist daher…
…dann wird die Bank nach der bereits bisher (im Geltungsbereich des DBA-USA-1956) geübten Praxis auch weiterhin (im Geltungsbereich des DBA-1996) die Differenzsteuerbeträge einbehalten und (unter formloser brieflicher Anmeldung) auf das Postscheckkonto des BM für Finanzen zwecks Rückleitung in die USA einzuzahlen haben…
…den vergleichbaren ausländischen Gesellschaften (EAS 98, EAS 519, EAS 1344, EAS 1393). Im Bereich der vermögensverwaltenden Personengesellschaften waren hingegen im internationalen Kontext auch davon abweichende Praxisansätze erkennbar. Im Fall eines deutschen Ehepaares, das eine inländische Eigentumswohnung im Wege einer KEG hielt, wurde - im Einvernehmen mit…
…über die Rechner, auf denen vom Anbieter die Programme betrieben oder die Daten gespeichert werden (vgl. Bendlinger, Die Betriebsstätte in der Praxis des internationalen Steuerrechts³, 142) Erfüllt die schweizerische AG im Hinblick auf die vorangehenden Ausführungen die Kriterien des Art. 5 Abs. 1 DBA Schweiz…
…Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden und zwar auch dann, wenn sie nach dem Wortlaut des Gesellschaftsrechts nicht als Kapital gelten, wenn deren Erträge aber nach innerstaatlichem Recht oder nach innerstaatlicher Praxis wie Dividenden behandelt werden. Das Abkommen lässt nicht erkennen, dass ein und derselbe Abkommensbegriff…
…Aktien an ein österreichisches Finanzinstitut verliehen, kann bei Anwendung der aus den EStR 2000 sich ergebenden Sichtweise die Quellensteuerentlastung von dem Finanzinstitut geltend gemacht werden und es bedarf daher keiner - in der Praxis ohnedies kaum durchführbaren - Massenrückerstattungsanträge durch die einzelnen Zertifikatsinhaber. Allerdings ist zu bedenken…
…2 DBA-Deutschland 1954." In der Folge zeigte sich aber, dass auf deutscher Seite keine korrespondierende Praxis gehandhabt wurde. So wurde im Rahmen eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens Folgendes vereinbart: "Mitwirkende an einer Workshop-Veranstaltung sind in der Regel als Vortragende im Sinn des Artikels 8…
…die nach dem Gesellschaftsrecht nicht als Kapital gelten, deren Erträge aber nach innerstaatlichem Recht oder innerstaatlicher Praxis (Unterkapitalisierung, Gleichstellung von Darlehen und Gesellschaftskapital) nach Artikel 10 als Dividenden behandelt werden, sind nach OECD-Auffassung aber auch als "Kapital" anzusehen. Werden Darlehenszinsen auf Grund russischer innerstaatlicher…
…verwendete Ausdruck "zu Unrecht einbehaltene Steuer" bezieht sich auf jene Rechtsfolge, die sich in Zusammenschau von inländischem und zwischenstaatlichem Steuerrecht ergibt. Ein Steuerrückerstattungsverfahren findet sonach nach der ständigen Praxis der Finanzverwaltung auch dann statt, wenn der Steuerabzug zwar nach den Vorschriften des inländischen Rechtes "zu…