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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2559

Auslandsbehandlungen durch inländische Ärzte

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0024-IV/4/2005vom 05.01.2005

Wortlaut laut Findok

  Mieten mehrere österreichische Ärzte in ausländischen Staaten einen Raum für Patientenuntersuchungen und -beratungen für zwei bis drei Jahre an, oder wird ein solcher Raum von einer ausländischen Klinik den österreichischen Ärzten für einen solchen Zeitraum zur Verfügung gestellt, dann ist nicht auszuschließen, dass die betreffenden ausländischen Staaten einen solchen Raum als Betriebstätte der österreichischen Ärzte werten und folglich Steuerpflicht an jenen Einkünften geltend machen, die diesen Betriebstätten steuerlich zuzurechnen sind. Besteht mit den betreffenden ausländischen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen, das die Entlastung von der Doppelbesteuerung nach der Befreiungsmethode vorsieht, wird einer solchen Beurteilung durch die ausländische Verwaltung im Allgemeinen seitens der österreichischen Finanzverwaltung gefolgt werden können und korrespondierende Steuerbefreiung (unter Progressionsvorbehalt) gewährt werden können. 5. Jänner 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Praxisgemeinschaft Ärzteausländische Betriebstätte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0024-IV/4/2005
Stammnummer
20759
Gültig
05.01.2005 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF