…in Deutschland ausgeübt haben; eine Prüfung die für die sachgerechte Gewinnaufteilung zwischen Deutschland und Österreich erforderlich sein wird. Werden Aufgaben von einem ARGE-Partner an einen Subauftragnehmer weitergegeben, dann hängt es von der Dauer seiner Mitwirkung an der inländischen Bauausführung ab, ob auch für ihn…
…unterliegen hingegen weiterhin dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Der Umstand, dass die DBA-steuerfreien Bezugsteile für Zwecke des Progressionsvorbehaltes in Österreich anzusetzen sind, wird bei Prüfung der Veranlagungsvoraussetzungen nach den §§ 39 bzw. 41 EStG mitzuberücksichtigen sein. Der im Jahr 1996 für den Zeitraum 1. Jänner bis 31…
…dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die mit jeder Bauausführung verbundenen Kontrollfunktionen hiedurch nicht vom anlagenerrichtenden Unternehmen auf die deutsche ARGE übergehen. Wenn die von der deutschen ARGE wahrzunehmenden Bauherrenfunktionen teils vor Baubeginn erbracht werden (Prüfung der Wirtschaftlichkeit, Erstellung des Ausschreibungskonzeptes und der Ausschreibungsunterlage…
Wurde von einer österreichischen GmbH ein in Italien wohnhafter Italiener als einer der Geschäftsführer dieser inländischen GmbH bestellt, wobei seine Aufgaben einerseits im Inland in der Überwachung und Prüfung der administrativen Belange (Buchhaltung und Bilanzerstellung sowie finanzielle Gebarung) und andererseits im Ausland in Verhandlungen und…
…überhaupt in Anspruch genommen werden kann. In solchen Fällen kann die DBA-Entlastung daher nur im Rückzahlungsverfahren herbeigeführt werden, weil nur auf diese Weise der Finanzbehörde die Möglichkeit einer zeitnahen Prüfung der Entlastungsvoraussetzungen eröffnet wird. Nur dann, wenn die ausländische Gesellschaft auch operativ tätig ist…
…Ausschüttung jener Beträge, die in "Verdachtsjahren" erwirtschaftet worden sind, der österreichischen Steuerpflicht unterliegt. Nach Auffassung des BM für Finanzen wird davon auszugehen sein, dass Ausschüttungen zuerst aus den schädlichen Passiveinkünften stammen. Bevor allerdings in eine Prüfung der Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit von § 10 Abs. 4 KStG…
…mit der betriebsbereiten Fertigstellung des Bauwerkes (Hinweis auf EAS 1773 und EAS 3063) und nicht zB mit einer nachträglich vor Ort durchgeführten Prüfung der Schlussrechnungen der Subauftragnehmer. Die Änderung des Updates 2003 zum OECD-Kommentar, wonach Bauplanung und Bauüberwachung generell eine Mitwirkung an der Bauausführung…
…auch der Umstand nichts zu ändern, dass im Rahmen der Prüfung der LOB- Klausel eine bloß mittelbare aktive gewerbliche Tätigkeit ausreichen würde (s. das Verständigungsprotokoll zu Art. 16 Abs. 1 lit. c DBA-USA). Denn ein Anerkennen der Abkommensvorteile als Ergebnis der LOB-Prüfung kann…
…Sinne des § 42 InvFG 1993 vorliegt und dieser zusätzlich mit einem österreichischen Pensionsinvestmentfonds vergleichbar ist. Da § 41 Abs. 1 InvFG 1993 hinsichtlich der Steuerfreiheit ausdrücklich auf Abschnitt Ia InvFG 1993 verweist, sind zur Prüfung der Vergleichbarkeit die §§ 23a bis 23g InvFG 1993 heranzuziehen. Die Vergleichbarkeit…
…Drittstaatsgesellschaften zufließenden Zinsen in der Regel ohne Auswirkung auf das österreichische Steueraufkommen bleiben. In derartigen Fällen wird daher auch für die österreichische Finanzverwaltung kein Bedarf nach einer Prüfung der Fremdverhaltenskonformität der Zinsenerträgnisse bestehen. Steht außer Streit, dass die Finanzierungserträgnisse als Betriebseinnahmen der schweizerischen FSB anzusehen…
…Vereinbarung ab, auf Grund der der österreichische Handelsvertreter das Exklusivrecht erhält, im Vertragsgebiet Österreich Verkaufsgeschäfte für das französische Unternehmen zu vermitteln oder abzuschließen, dann wird hiedurch für das französische Unternehmen keine inländische Betriebstätte begründet. Auch weitere Aktivitätsgestaltungen, wie Prüfung der Bonität der österreichischen Kunden, Entgegennahme…
…für eine Prüfung der Frage bestehen, ob einer österreichisch-deutschen Doppelbesteuerung im Wege des § 48 BAO abgeholfen werden muß; eine Prüfung, die höchstwahrscheinlich negativ ausfallen würde, da § 48 BAO im allgemeinen bei beschränkt Steuerpflichtigen nicht dazu führen darf, daß inländische Betriebstättengewinne von der Besteuerung freigestellt…
…weitere Schritte im unmittelbaren Kontakt mit dem deutschen Unternehmen zu setzen sind und daher mit Unterfertigung der standardisierten Dokumente das Produkt noch nicht abschließend gekauft worden ist. Aktivitäten wie Beratung und Unterstützung von Verkaufsmitarbeitern österreichischer Händler, Überprüfung von Ausstellungsräumlichkeiten, Prüfung der Produktqualität und der Präsentationsqualität…
…dass die DBA-Entlastungsverordnung bei solchen Konstellationen einer KESt-Entlastung bei der Ausschüttung schlechthin entgegensteht. Die DBA-Entlastungsverordnung verlangt lediglich, dass der Finanzverwaltung jeweils zu Beginn eines Dreijahreszeitraums zumindest die Möglichkeit einer Prüfung der Abkommenskonformität der KESt-Entlastung eröffnet werden muss. Bei einer US-Holding…
…bilden. Die Tätigkeiten der Versicherungsgesellschaft im österreichischen Büro umfassen insbesondere folgende Tätigkeiten: Kontaktherstellung zu externen Maklern, Versicherungsagenten und Vertriebsgruppen ("unabhängiges Vertriebspersonal"), Betreuung der weit über 1000 externen Makler, Versicherungsagenten und Vertriebsgruppen, Schulung der externen Makler, Versicherungsagenten und Vertriebsgruppen, Prüfung der Versicherungsanträge auf Vollständigkeit und elektronische…
…Zinsen wäre daher auch die Herkunft der Darlehensmittel zu belegen und es wären alle Kosten, insb. eventuelle Refinanzierungskosten, einkünftekürzend anzusetzen. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht müsste darüber hinaus ein sachgerechtes Aufzeichnungssystem entwickelt werden, das auch bei komplizierten Sachverhaltsentwicklungen eine verlässliche Prüfung der Umsetzung des Anrechnungsvortrages zulässt.…
…Wege von § 48 BAO geheilt werden. Dies kann allerdings nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens geschehen, sondern müsste nach Prüfung der Gegebenheiten im Einzelfall unter Mitbefassung der zuständigen Abgabenbehörde entschieden werden. 17. Juni 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Verrechnungspreisgrundsätzen eine maßgebende Rolle bei der Beurteilung zu, wo die Zumutbarkeitsgrenzen multinationaler Unternehmen liegen, wenn es um die Prüfung internationaler Verrechnungspreise geht. Wurde im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens aufgedeckt, dass Markenrechte im Jahr 1997 offenkundig unterpreisig an eine in Zug in der Schweiz errichtete Tochtergesellschaft verkauft…
…90/13/0165). Es wird daher auch bei der Prüfung internationaler Verrechnungspreise einem Verlangen der österreichischen Prüfungsorgane nach Übermittlung von beweiskräftigen Unterlagen (zumindest in Kopie) nicht mit dem Argument begegnet werden können, dass sich diese Unterlagen in den Händen eines ausländischen verbundenen Unternehmens befinden und…
…Seite handelt, die der österreichischen gesetzlichen Unfallversorgung entspricht. Sollte auf deutscher Seite bestätigt werden, dass die Unfallrente Ausfluss einer gesetzlichen Unfallversorgung ist, dann könnte das BMF bei Vorlage einer Basisinformation über diese Unfallversorgung eine Prüfung hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit der inländischen Unfallversorgung anstellen. Vorsorglich wird…