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EAS 912Post graduate Stipendien an ausländische Wissenschaftler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 71/1-IV/4/9615.07.1996

Erhalten ausländische Wissenschaftler, die sich zu Forschungszwecken in Österreich aufhalten, Stipendien, die gemäß Punkt 2 des BMF-Erlasses AÖF Nr. 64/1996 steuerpflichtige Einkünfte für die Wissenschaftler begründen, dann hängt die Beantwortung der Frage, ob von diesen Stipendien die Steuer im Steuerabzugsweg zu erheben ist…

EAS 3247Postdienstleistungen in Bosnien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1388-IV/4/201113.10.2011

Erbringt eine österreichische Kapitalgesellschaft für bosnische Kunden Postdienstleistungen, wobei die bosnischen Kunden verpflichtet sind, von den Entgelten eine 10-prozentige bosnische Quellensteuer in Abzug zu bringen, dann kann - solange das Doppelbesteuerungsabkommen mit Bosnien-Herzegowina noch nicht in Wirksamkeit getreten ist - die eintretende Doppelbesteuerung durch Anwendung…

EAS 954Postzustellungen in das Ausland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 94/1-IV/4/9616.11.1996

…Abgabepflichtigen abgabenbehördliche Schriftstücke auf dem Postweg im Ausland zuzustellen (Ausnahme: Schweiz). Die österreichischen Abgabenbehörden haben daher nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob ausländischen Abgabepflichtigen die Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten aufzutragen ist oder ob ein unmittelbarer postalischer Schriftverkehr vorgenommen wird. Im Verhältnis zu EU-Staaten wird…

EAS 1513Amerikanisches Post-Graduate Forschungsstipendium
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/5-IV/4/9923.08.1999

Erhält ein in Österreich ansässiger Doktor der Medizin eine etwa ein Jahr dauernde Post-Graduate-Ausbildung in den USA, in deren Rahmen für Arbeiten auf dem Gebiete der Krebsforschung von einem privaten US-amerikanischen Fonds ein monatliches Stipendium von $ 2.300 gewährt wird, dann…

EAS 1051Inländische Postanlaufstelle eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 109/1-IV/4/9714.04.1997

Mietet eine deutsche Gesellschaft, die ihre Produkte in Österreich vertreibt, hiezu in Österreich ein 12m2 großes Zimmer als Postanlaufstelle an und beschäftigt sie gleichzeitig mehrere Außendienstmitarbeiter mit der Entgegennahme von Bestellungen, so deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Gesellschaft in…

EAS 1097Deutsche Postanlaufstelle eines österreichischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/18-IV/4/9707.07.1997

…Personal der deutschen Firma miterledigt werden, so liegt jedenfalls keine räumliche Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in Deutschland vor. Solange sich die Mitwirkung der deutschen "Outsourcing-Firma" auch tatsächlich nur auf rein manipulative Tätigkeiten beschränkt (Sammlung und Weiterleitung der einlaufenden Postsendungen, bloße Entgegennahme von Telefonaten unter…

EAS 1924EU-Stipendien für die Teilnahme an einem dreijährigen universitären Forschungsnetzwerk in Spanien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 841/1-IV/4/0104.09.2001

Nach österreichischem Recht werden post-graduate-Stipendien als Einkommensersatz und damit als steuerpflichtiges Erwerbseinkommen angesehen. Dies gilt auch für Stipendien, die im Rahmen des TMR-Programmes (Training and Mobility of Researchers) der Europäischen Union gewährt werden (Tz 34 und 35 der Lohnsteuerrichtlinien 1999); sie stellen…

EAS 1888Bloße "Büroadresse" in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/61-IV/4/0119.07.2001

Beabsichtigt eine österreichische Unternehmensberatungs-GmbH aus Serviceüberlegungen gegenüber den deutschen Kunden bei einem deutschen Steuerberater eine "Büroadresse" einzurichten, wobei die an dieser Adresse einlangende Post von dem Steuerberater nach Österreich weitergeleitet wird, dann wird hiedurch allein keine örtliche Betriebstätte in Deutschland begründet. Denn das österreichische…

EAS 2022EU-Stipendien für ausländische Stipendiaten an österreichischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/17-IV/4/0208.04.2002

…derzeitigen Sicht des österreichischen inländischen Rechtes nicht steuerfrei. Denn nach derzeitigem österreichischen Recht werden post-graduate-Stipendien als Einkommensersatz und damit als steuerpflichtiges Erwerbseinkommen angesehen (EAS.1924 und Hinweis auf Tz 34 und 35 der Lohnsteuerrichtlinien 2002). Liegen sonach keine lohnsteuerabzugspflichtigen wohl aber einkommensteuerpflichtige Erwerbseinkünfte…

EAS 3369DBA-EntlastungsVO - Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0595-VI/8/201503.02.2016

…Vielmehr müssen dem österreichischen Unternehmen die Ansässigkeitsbescheinigungen im Original vorliegen. Die bloß elektronische Übermittlung und Archivierung ohne Übermittlung der Originale im konventionellen Postweg wäre nur im Ausnahmefall als ausreichend zu werten, zB wenn das Original der Ansässigkeitsbescheinigung aus besonderen Gründen für andere Zwecke benötigt wird…

EAS 2581Vertriebsverlagerung deutscher Unternehmen in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0136-IV/4/200525.02.2005

…entschieden werden. Denn wird eingewandt, das deutsche Unternehmen könne keine inländische Betriebstätte besitzen, weil es über keine Räumlichkeiten in Österreich die Verfügungsgewalt habe (die Postadresse sei die Anschrift eines "unabhängigen Dienstleisters"), dann bedarf es noch einer eingehenden Untersuchung darüber, ob der Dienstleister tatsächlich im Sinn…

EAS 1803Dividendenbezug durch eine Auslandsholding operativer EU-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/17-IV/4/0119.02.2001

…folgenden Rückerstattungsverfahren ohnedies auseinandersetzen müsste; die amtliche Kontrolle wird sonach nur der Gewinnausschüttung vorgelagert; aus einer "ex-post-Kontrolle" wird eine "ex-ante-Kontrolle". Das Finanzamt kann hiebei allerdings nicht von der Verpflichtung zur Einbehaltung des Kapitalertragsteuerabzuges in Bescheidform entbinden, da dies gesetzlich nicht vorgesehen…

EAS 301Gerätevertrieb in Österreich durch eine deutsche Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/59/2-IV/4/9302.09.1993

Vertreibt eine deutsche Gesellschaft japanische Geräte in Österreich und erfolgen die Bestellungen seitens der österreichischen Kunden per Post oder per Fax unmittelbar in Deutschland und werden die Geräte unmittelbar von Deutschland aus nach Österreich versandt, so wird hiedurch in Österreich keine Betriebstätte im Sinne des…

EAS 500Auslegung des Ortskräftevorbehaltes bei Botschaftsangehörigen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 64/2/1-IV/4/9420.09.1994

Übersiedelt ein US-Staatsbürger aus Japan nach Österreich, um hier einen Posten an der indonesischen Botschaft anzutreten, so sind die Botschaftseinkünfte in Österreich gemäß Artikel 19 DBA-Indonesien von der Besteuerung freizustellen. Steuerpflicht würde in Österreich gemäß Artikel 19 Abs. 2 lit. b (Ortskräftevorbehalt) nur…

EAS 1631Informationsbeschaffende Messanlagen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 202/1-IV/4/0028.03.2000

…bei österreichischen Energieversorgungsunternehmen Messgeräte, die der Erfassung und Weiterleitung von Daten per Modem nach Großbritannien dienen und die dem britischen Unternehmen solcherweise ermöglichen, per Fax, Telefon, Post und anderen Kommunikationswegen seine vertraglich eingegangenen Dienstleistungsverpflichtungen (betriebliche Fernüberwachung, Optimierung der Energiebereitstellung, Reduzierung von Leitungsverlusten, Kontrollrechnungen, Statistiken usw.…

EAS 467Deutscher Geschäftsführer einer inländischen GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 691/20/1-IV/4/9406.06.1994

  Werden die Geschäfte einer inländischen GesmbH von einem in Deutschland wohnhaften Geschäftsführer geleitet und wird die inländische Firmenadresse gemäß § 15 a GesmbH-Gesetz als österreichische Postadresse angegeben, so wird hiedurch kein inländischer Wohnsitz begründet, wenn die Firmenräumlichkeiten nicht geeignet sind, jederzeit zum Wohnen benutzt…

EAS 783Antragsveranlagung eines schweizerischen Tourneetheaters/Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/10-IV/4/9504.01.1996

…der hiefür erforderliche Schriftverkehr auf dem Postweg unmittelbar mit dem schweizerischen Steuerpflichtigen geführt wird und der Auftrag zur Namhaftmachung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten unterbleibt. Allerdings hat die Schweiz einem derartigen Verfahren bisher die Zustimmung verweigert und gestattet lediglich die postalische Zustellung der Aufforderung zur Namhaftmachung eines…

EAS 3451Steuerbefreite Forschungstätigkeit nach Art. 21 DBA-Indien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2024-0.217.50631.05.2024

…wissenschaftlich wirkenden Mitarbeiter einer universitären Lehranstalt (EAS 1592). Personen, die aktuell keine "Hochschullehrer oder andere Lehrer" sind, sondern stattdessen als Post-Doc einer selbständigen Forschungstätigkeit mit Eingliederung in ein nicht-universitäres Forschungsinstitut nachgehen, fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Art. 21 Abs. 1 DBA-Indien…

EAS 926Britische Informationsangebote über BTX oder INTERNET
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 68/3-IV/4/9620.08.1996

…Wird ihm hiezu auf dem Computer der österreichischen Post ein Speicherplatz überlassen, dann begründet dies keine inländische Betriebstätte, da eine bloße Mitbenutzung von örtlichen Einrichtungen (hier: des Post-Computers) nicht zu einer Betriebstätte für den Mitbenutzer führt (BFH, BStBl III 1959, 349). Die österreichische Post…

EAS 2040Dubiose Dienstleistungsrechnungen einer US-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/4-IV/4/0224.04.2002

…einer internationalen Auskunftei heraus, dass an der einen angegebenen Adresse die US-Firma überhaupt nicht aufscheint und dass eine weitere Adresse lediglich eine "mail box drop for companies" ist (von der aus die Post mit Aufgabestempel eines asiatischen Landes versandt worden ist), werden weiters zur…