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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1631

Informationsbeschaffende Messanlagen

geltende FassungEAS-AuskunftSch 202/1-IV/4/00vom 28.03.2000

Wortlaut laut Findok

Installiert ein britisches Messtechnik-Unternehmen bei österreichischen Energieversorgungsunternehmen Messgeräte, die der Erfassung und Weiterleitung von Daten per Modem nach Großbritannien dienen und die dem britischen Unternehmen solcherweise ermöglichen, per Fax, Telefon, Post und anderen Kommunikationswegen seine vertraglich eingegangenen Dienstleistungsverpflichtungen (betriebliche Fernüberwachung, Optimierung der Energiebereitstellung, Reduzierung von Leitungsverlusten, Kontrollrechnungen, Statistiken usw.) zu erbringen, dann erscheint die Auffassung vertretbar, dass solche Messvorrichtungen gemäß Artikel 5 Abs. 3 lit. d DBA-Großbritannien nicht als Betriebstätten im Sinn des Abkommens gewertet werden, weil sie lediglich der Informationsbeschaffung dienen. 28. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

MessgeräteMessvorrichtungen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
Sch 202/1-IV/4/00
Stammnummer
2613
Gültig
28.03.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF