Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1631
Informationsbeschaffende Messanlagen
geltende FassungEAS-AuskunftSch 202/1-IV/4/00vom 28.03.2000
Wortlaut laut Findok
Installiert ein britisches
Messtechnik-Unternehmen bei österreichischen Energieversorgungsunternehmen
Messgeräte, die der Erfassung und Weiterleitung von Daten per Modem nach
Großbritannien dienen und die dem britischen Unternehmen solcherweise
ermöglichen, per Fax, Telefon, Post und anderen Kommunikationswegen seine
vertraglich eingegangenen Dienstleistungsverpflichtungen (betriebliche
Fernüberwachung, Optimierung der Energiebereitstellung, Reduzierung von
Leitungsverlusten, Kontrollrechnungen, Statistiken usw.) zu erbringen, dann
erscheint die Auffassung vertretbar, dass solche Messvorrichtungen
gemäß Artikel 5 Abs. 3 lit. d DBA-Großbritannien nicht als
Betriebstätten im Sinn des Abkommens gewertet werden, weil sie lediglich
der Informationsbeschaffung dienen.
28.
März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 Abs. 3 lit. d DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Sch 202/1-IV/4/00
- Stammnummer
- 2613
- Gültig
- 28.03.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF