…Leitungsverlusten, Kontrollrechnungen, Statistiken usw.) zu erbringen, dann erscheint die Auffassung vertretbar, dass solche Messvorrichtungen gemäß Artikel 5 Abs. 3 lit. d DBA-Großbritannien nicht als Betriebstätten im Sinn des Abkommens gewertet werden, weil sie lediglich der Informationsbeschaffung dienen. 28. März 2000 Für den Bundesminister: Dr…
…Kosten des Betriebes (Betreuung, Wartung, Verschleißteile (insbesondere Messvorrichtungen) und die Kosten der Abrechnung nicht aber die der Aufwand für die Erhaltung und Verbesserung der Wärmeversorgungsanlage Die bei der Prüfung beanstandeten Kosten für Heizung betreffen ausschließlich Erhaltungs- bzw. Reparaturkosten der Heizung, nicht aber jene Kosten die…
…Kühlung, Lüftung und Warmwasser und Wasseraufbereitung sowohl des Einkaufszentrums einschließlich Allgemeinflächen als auch des Bestandgegenstandes, soferne diese Kosten nicht direkt abgerechnet werden, • der Eichung, Wartung, Austausch und Erneuerung und Ablesung von Messvorrichtungen zur Verbrauchsermittlung, • für Rauchfangkehrung, Schädlingsbekämpfung, Winterdienst, Altpapier- und Müllentsorgung (Hausmüll), Hausverwaltung und Hausbetreuung…
…Eichung, Wartung, voll Wartung, Erneuerung von und Ablesung von Messvorrichtungen zur Verbrauchsermittlung; k) Kosten im Zusammenhang mit Betrieb Beaufsichtigung und Bewachung, einschließlich des Personals und dem Betrieb der technischen Ausstattung wie beispielsweise Personalrufanlagen (Handygebühren etc.), der laufenden Kosten des Anschlusses an Sicherheitssysteme welcher Art auch…
…Einsparungen stehen; | 6. | bei Vorliegen einer nach § 17 Abs. 1a zulässigen Vereinbarung die Installation und die Miete von technisch geeigneten Messvorrichtungen zur Verbrauchsermittlung im Sinn dieser Bestimmung. Die Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes sind als Mieterschutzbestimmungen ausnahmslos zwingendes Recht. Ausgehend von § 3 Abs. 3 MRG…
…4) | Die gerichtliche Festsetzung des Aufteilungsschlüssels ist ab der der Antragstellung nachfolgenden Abrechnungsperiode wirksam. | (4a) | Wenn einzelne Aufwendungen vom Verbrauch abhängig sind und die Anteile der Wohnungen oder sonstigen selbständigen Räumlichkeiten am Gesamtverbrauch mit wirtschaftlich vernünftigem Kostenaufwand durch Meßvorrichtungen ermittelt werden können…