…kein Kaufpreis angesetzt, sondern eine Verlosung (jedes Los à 99 Euro) organisiert wird, dann stellt sich dieser Vorgang, wenn die Verlosung tatsächlich gegenüber einem unbestimmten Personenkreis durchgeführt wird, nicht als Immobilienveräußerung dar, weil der Erwerber des schließlich gezogenen Loses die Immobilie unentgeltlich erwirbt. Allerdings räumt…
…Angehörige des Empfangsstaats sind. Dies hat zur Folge, dass bei diesem Personenkreis nur Steuerpflicht für Einkünfte aus inländischen Quellen im Sinne des § 98 EStG 1988 besteht. Auf DBA-Ebene bewirkt diese Einschränkung des österreichischen Besteuerungsanspruchs den Verlust des Status der "Ansässigkeit" gemäß Art. 4 Abs…
…von der Besteuerung befreit. Dies hat auf österreichischer Seite dazu geführt, diesen Personenkreis als bloß "beschränkt steuerpflichtig" anzusehen (VwGH 29.01.1965, 0202/63). Offenbar werden auch die österreichischen Mitarbeiter an der österreichischen Botschaft in den USA nach US-Recht als "nichtansässig" eingestuft; darauf deutet…
…Arbeitsraum) ein (EAS 1). Diese Rechtslage gilt ab 1. Jänner 2003 auch im Verhältnis zu Deutschland. Die Vornahme des Steuerabzuges nach § 99 EStG 1988 kann bei diesem von Art. 17 OECD-MA nicht erfassten Personenkreis (zu dem auch Kostümbildner, Maskenbildner, Lichtdesigner usw. zählen), sonach unterbleiben…
…in Österreich ansässig sind; denn bei diesem Personenkreis ergibt sich das Recht auf Abkommensanwendung aus der inländischen Ansässigkeit. Ist eine in Österreich ansässige Person im Besitz einer solchen "Green Card" und hält sich diese Person in den USA nicht solange auf, dass man von einem…
…nicht mit ihren Auslandseinkünften und -vermögenswerten besteuert werden dürfen). Die Steuerfreistellung setzt allerdings eine entsprechende Nachweisführung voraus, die durch Festhalten der entsprechenden Nummern der vom Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten für den genannten Personenkreis ausgestellten Legitimationskarten erfüllt werden kann. 4. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr…
…4 EStG und § 10 Abs. 4 VStG), sollen für diesen Personenkreis zuzugsbedingte steuerliche Mehrbelastungen im Rahmen des freien Ermessens beseitigt werden können. Hierbei sind ausländische und österreichische Staatsbürger, sonach auch Doppelstaatsbürger, in gleicher Weise begünstigungsfähig. Die steuerlichen Sonderbestimmungen sind nur anwendbar, wenn ein ministeriell bescheinigtes…
…nicht mit ihren Auslandseinkünften und Auslandsvermögenswerten besteuert werden dürfen). Die Steuerfreistellung setzt allerdings eine entsprechende Nachweisführung voraus, die durch Festhalten der entsprechenden Nummern der vom Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten für den genannten Personenkreis ausgestellten Legitimationskarten erfüllt werden kann. 11. Februar 1993 Für den Bundesminister: Dr…
…65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Dieser Personenkreis ist mit roten bzw. gelben Legitimationskarten ausgestattet, die vom BM für Auswärtige Angelegenheiten ausgestellt werden (die gelben Legitimationskarten werden allerdings nicht nur den begünstigten Berufskonsuln sondern auch den nicht begünstigten Honorarkonsuln ausgefolgt). Durch…
…nicht mit ihren Auslandseinkünften und -vermögenswerten besteuert werden dürfen). Die Steuerfreistellung setzt allerdings eine entsprechende Nachweisführung voraus, die durch Festhalten der entsprechenden Nummern der vom Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten für den genannten Personenkreis ausgestellten Legitimationskarten erfüllt werden kann. 5. Februar 1993 Für den Bundesminister: Dr…
…Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals, oder um dienstliches Hauspersonal handelt. Die Staatsbürgerschaft und die "Sur-place"-Eigenschaft (inländische Ansässigkeit vor Eingehen des Dienstverhältnisses) sind nur bei jenen Abkommen von Bedeutung, die für diesen Personenkreis den sog. "Ortskräftevorbehalt" vorsehen. Dieser Vorbehalt ist in der DBA…
…französischen Übereinkommens vom 4. Mai 1982, BGBl. Nr. 44/1983, betreffend die Verfassung des Lycée Français. Darnach genießt der genannte Personenkreis die gleichen Rechte wie jener des französischen Kulturinstitutes, die im österreichisch-französischen Kulturübereinkommen vom 24. Juli 1947, BGBl. Nr. 220/1947, geregelt sind. In…
…für Zinsen im Wesentlichen vollständig aufgegeben, so dass bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt entfällt. Die Steuerentlastung kann unmittelbar durch die jeweilige österreichische Bank herbeigeführt werden. Eine solche Steuerfreistellung setzt allerdings eine…
…ansässig sind, die in den Artikeln 29 bis 35 bezeichneten Vorrechte und Immunitäten. Dies hat zur Folge, dass bei diesem Personenkreis, sofern nicht die einschränkenden Regelungen über das sur-place-Personal greifen, sowohl die vom ausländischen Staat bezogenen Gehälter als auch alle übrigen, aus Drittstaaten…
…Kontotransfer in das Ausland stattfindet oder nicht. Ob Personen, denen Zinsen aus inländischen Sparbüchern und Bankkonten zufließen, zu dem begünstigten Personenkreis der "Bediensteten des Zentrums" zählen, müsste im Zweifelsfall vom Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten beurteilt und entschieden werden. 19. Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr…
…sich aus der Verordnung BGBl. II Nr. 63/1997. Ob Personen, denen Zinsen aus inländischen Sparbüchern zufließen, zu dem begünstigten Personenkreis zählen, müsste im Zweifelsfall vom Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten beurteilt und entschieden werden. 10. Juni 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…2 des Abkommens enthaltene Verweisung auf inländisches Recht der in § 25 BAO umschriebene Personenkreis zu verstehen. Verbundene Unternehmen zählen sonach nicht dazu. Ist eine in Österreich ansässige natürliche Person zu 5% an einer französischen Kapitalgesellschaft beteiligt und werden weitere 20% an der französischen Kapitalgesellschaft von…
…Theaterbetriebes vor allem nicht nur auf die auf der Bühne auftretenden Schauspieler beschränkt, sondern auf alle an den Theateraufführungen mitwirkenden Personen anzuwenden; mithin auch auf den vorgenannten Personenkreis, und zwar selbst dann, wenn zB einem ausländischen Beleuchter seitens der Abgabenbehörde nicht die Künstlereigenschaft zuerkannt werden…