Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1325
US-Green Card Holders
geltende FassungEAS-Auskunft04 4982/32-IV/4/98vom 22.09.1998
Wortlaut laut Findok
Artikel 4 Abs. 1 lit. c des DBA-USA v.
31.5.1996 legt fest, dass die sogenannten "Green Card Holders"
(US-Ausländer mit Daueraufenthaltsbewilligung in den USA) nur dann als in
den USA ansässig gelten, wenn sie auch tatsächlich eine gewisse
Aufenthaltszeit in den USA verbringen; nur unter dieser Bedingung sind sie
berechtigt, die DBA-Vorteile in Anspruch zu nehmen. Diese Regelung ist
allerdings ohne Belang, wenn Personen in Österreich ansässig sind;
denn bei diesem Personenkreis ergibt sich das Recht auf Abkommensanwendung aus
der inländischen Ansässigkeit.
Ist eine in Österreich ansässige Person im Besitz
einer solchen "Green Card" und hält sich diese Person in den USA nicht
solange auf, dass man von einem Wechsel des Mittelpunktes ihrer Lebensinteressen
sprechen kann, dann sind die USA auf Grund des Abkommens nicht berechtigt, die
außerhalb der USA erzielten Einkünfte einer Besteuerung zu
unterziehen.
22.
September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 Abs. 1 lit. c DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 4982/32-IV/4/98
- Stammnummer
- 30022
- Gültig
- 22.09.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF