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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1325

US-Green Card Holders

geltende FassungEAS-Auskunft04 4982/32-IV/4/98vom 22.09.1998

Wortlaut laut Findok

Artikel 4 Abs. 1 lit. c des DBA-USA v. 31.5.1996 legt fest, dass die sogenannten "Green Card Holders" (US-Ausländer mit Daueraufenthaltsbewilligung in den USA) nur dann als in den USA ansässig gelten, wenn sie auch tatsächlich eine gewisse Aufenthaltszeit in den USA verbringen; nur unter dieser Bedingung sind sie berechtigt, die DBA-Vorteile in Anspruch zu nehmen. Diese Regelung ist allerdings ohne Belang, wenn Personen in Österreich ansässig sind; denn bei diesem Personenkreis ergibt sich das Recht auf Abkommensanwendung aus der inländischen Ansässigkeit. Ist eine in Österreich ansässige Person im Besitz einer solchen "Green Card" und hält sich diese Person in den USA nicht solange auf, dass man von einem Wechsel des Mittelpunktes ihrer Lebensinteressen sprechen kann, dann sind die USA auf Grund des Abkommens nicht berechtigt, die außerhalb der USA erzielten Einkünfte einer Besteuerung zu unterziehen. 22. September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Green CardDaueraufenthaltsbewilligungMittelpunkt der Lebensinteressen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 4982/32-IV/4/98
Stammnummer
30022
Gültig
22.09.1998 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF