…heranzuziehen. Obwohl der deutsche Arbeitgeber in Österreich über eine Betriebstätte im Sinn des § 81 EStG 1988 verfügt, trifft das Akquisitionsbüro aber keine Lohnsteuerabzugspflicht für das Personal des deutschen Stammhauses, weil nur jene inländischen Einrichtungen, "die der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeführten Tätigkeit dienen" (LStR…
Beschäftigt ein österreichischer Donau-Schiffahrtsbetreiber Küchen- und Servierpersonal, das von einer Personalleasinggesellschaft auf den Channel Islands angemietet wird, dann ist vorweg zu klären, ob ein solcher Arbeitskräftegestellungsvertrag steuerlich anzuerkennen ist, oder ob auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht eher der österreichische Schiffahrtsbetreiber als steuerlicher…
Wird von einer deutschen Bank-AG ein Mitarbeiter ab 1.11.1998 für 1 Jahr nach Österreich zu einer konzernzugehörigen Bank entsandt, dann ist für die Frage, ob für die Monate November und Dezember 1998 in Österreich Lohnsteuerpflicht eintritt, entscheidend, ob die österreichische Gesellschaft als…
Werden von einer britischen Konzerngesellschaft EDV-Spezialisten einer österreichischen Konzerngesellschaft für einige Monate zur Verfügung gestellt und macht die österreichische Gesellschaft geltend, dass auf Grund des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens keine Steuerpflicht für die EDV-Spezialisten in Österreich besteht, dann setzt dies voraus, dass zwischen den…
…die Lizenz für die Nutzung einer Fertigteiltechnikmethode gegen eine umsatzabhängige Lizenzgebühr eingeräumt und wird weiters vereinbart, dass in einer Anfangsphase geschultes Personal der österreichischen Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird, das sowohl bei der Produktion der Fertigteilbausätze als auch bei deren Montage auf dem jeweiligen Gelände…
…betriebstättenbegründende 12-Monatsfrist nicht übersteigt und deren Besteuerung daher gemäß Artikel 7 des Abkommens ausschließlich Österreich zugewiesen ist, bloße im Lieferauftrag integrierte Nebenleistungen (zB Montageüberwachung und Personaleinschulung durch österreichische Techniker und Ingenieure) aus Artikel 7 herausgelöst und Artikel 14 Abs. 3 des Abkommens unterstellt werden…
…4 bis 5 Jahren im Wege des "Personalleasings" der Salzburger Krankenanstalt zur Verfügung gestellt werden, so steht das Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz grundsätzlich Österreich als dem Tätigkeitsstaat zu. Ob in einem solchen Fall die Personalgestellung als solche steuerlich anerkannt wird…
Ist ein in der Möbelbranche tätiges österreichisches Unternehmen infolge seines knappen Personalstandes genötigt, auf von anderen Unternehmen bereitgestelltes Personal zurückzugreifen und wird hiebei auch Personal von einem deutschen Unternehmen (ohne inländischer Betriebstätte) ausgeliehen, dann können die nach Deutschland für die Arbeitskräftegestellung zu zahlenden Vergütungen in…
…geliefert und die Errichtung von einer anderen finnischen Konzerngesellschaft übernommen wird, wobei die Auswahl des Projektleiters ebenfalls von Finnland aus vorgenommen worden ist. Dieses Sachverhaltsbild spricht für eine Personalgestellung für Belange einer Anlagenerrichtung, die jedoch nicht durch ein inländisches, sondern durch ein ausländisches Unternehmen erfolgt…
…in Österreich entrichtet worden. Aus Absatz 8 des OECD-Kommentars zur Artikel 15 des OECD-Musterabkommens ist kein deutscher Besteuerungsanspruch abzuleiten. Sollte das österreichische Bau- und Montageunternehmen das geleaste Personal allerdings auf deutschen Betriebstätten mit einer 12 Monate übersteigenden Dauer einsetzen, dann ist nicht auszuschließen…
Werden von österreichischen Firmen in Österreich ansässige hochqualifizierte Fachkräfte nicht unmittelbar als eigene Dienstnehmer aufgenommen, sondern im Wege eines im Ausland bestehenden Personalleasingunternehmens beschäftigt, dann ist in Fällen dieser Art zunächst zu prüfen, ob einer solchen Gestaltung auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise seitens der österreichischen Finanzverwaltung…
…Betriebstätten im Sinn der DBA anzusehen sein. Dies hat zur Folge, dass für das unter 183 Tage nach Österreich entsandte Personal nach Maßgabe der 183-Tage-Klausel der jeweiligen DBA keine inländische Steuerpflicht der Bezüge entsteht. Der Umstand, dass in solchen Fällen die Arbeitsräume bereits…
Entsendet ein österreichischer Arbeitgeber, der in Deutschland keine Betriebstätte unterhält, Dienstnehmer nach Deutschland und halten sich diese Dienstnehmer auf deutschem Staatsgebiet nicht länger als 183 Tage während eines Kalenderjahres auf, dann steht das Besteuerungsrecht an den für diese Deutschland-Tätigkeit gezahlten Löhnen Österreich zu. Das…
…Steuerabzug zu unterlassen, vorausgesetzt, dass es den Nachweis über das Vorliegen der Abkommensvoraussetzungen erbringen kann. Dazu gehört insbesondere, dass die Vergütungen tatsächlich einer in der CSFR ansässigen Person zufließen. Dieser Ansässigkeitsnachweis kann gemäß Abs. 5 des Erlasses des BMF vom 20. Dezember 1985, AÖFV. Nr…
… bei fehlendem Besteuerungsnachweis in Großbritannien, wird daher dieser Klausel besondere Beachtung beizumessen sein. Sollten von der britischen Gesellschaft Personalmitglieder aus Drittstaaten unter Vertrag genommen und zur Verfügung gestellt werden, dann tritt Steuerfreistellung nur ein, wenn DBAs mit diesen Drittstaaten dies verlangen. Es wird allerdings auch…
Wird der Dienstnehmer einer österreichischen Konzerngesellschaft für dreieinhalb Jahre zu einem ungarischen Tochterunternehmen entsandt, um dieses beim Aufbau einer Fabrik im österreichisch-ungarischen Grenzgebiet zu unterstützen, dann spricht die Vermutung dafür, daß hiebei die österreichische Gesellschaft ihrer ungarischen Tochtergesellschaft unter Entsendung ihres Mitarbeiters eine Assistenzleistung…
Errichtet ein Grazer Unternehmen in einem deutschen Lagerhaus eine computerunterstützte Regaleinrichtung und wird in diesem Zusammenhang ein in der Nähe von Graz wohnhafter Leiharbeiter eines liechtensteinischen Personalgestellungsunternehmens in Deutschland eingesetzt (3 Entsendungen: vom 1.1. bis 31.3. und vom 13.6. bis 31.12…
Werden von einem liechtensteinischen Personalgestellungsunternehmen in Deutschland ansässige Arbeitskräfte, denen in Österreich ein Zweitwohnsitz zur Verfügung gestellt wird, in Österreich sowie (als Tagespendler) in Liechtenstein und in der Schweiz eingesetzt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des derzeit noch anzuwendenden DBA-Deutschland aus dem…
Auf Grund des ab 1. Jänner 2003 in Wirksamkeit tretenden österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ändert sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Gehältern des Sur-Place-Personals der österreichischen Botschaft und anderer österreichischer Vertretungsbehörden in Deutschland. Während das Alt-Abkommen aus dem Jahre 1954 das Besteuerungsrecht…
…dass dann, wenn Doppelbesteuerungsabkommen Besteuerungsrechte der Republik Österreich übertragen, unerwünschte internationale Doppelnichtbesteuerungen eintreten können. Würde etwa im Fall der EAS 268 bei einer Personalentsendung in die britische Niederlassung eines österreichischen Unternehmens der Verwertungstatbestand nicht greifen, dann würde sich hinsichtlich der auf ein österreichisches Konto überwiesenen…