Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2463
Personalbeistellung für eine finnische Anlagenerrichtung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskunftT 369/2-IV/4/04vom 17.05.2004
Wortlaut laut Findok
Wird ein Mitarbeiter einer österreichischen Tochtergesellschaft eines finnischen Konzerns im Zusammenhang mit einer in Deutschland stattfindenden Anlagenerrichtung als deren Projektdirektor nach Deutschland entsandt, wobei die Aufenthaltsdauer in Deutschland 183 Tage pro Kalenderjahr nicht überschreiten wird, dann dürfen die hierfür gezahlten Bezüge des österreichischen Unternehmens gemäß Artikel 15 des mit Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland nicht besteuert werden.
Allerdings kann in diesem Fall auf österreichischer Seite die Steuerbefreiung gemäß
§ 3 Abs. 1 Z. 10 EStG dann nicht zur Anwendung kommen, wenn der Fall so gelagert ist, dass die Anlage von einer finnischen Konzerngesellschaft geliefert und die Errichtung von einer anderen finnischen Konzerngesellschaft übernommen wird, wobei die Auswahl des Projektleiters ebenfalls von Finnland aus vorgenommen worden ist. Dieses Sachverhaltsbild spricht für eine Personalgestellung für Belange einer Anlagenerrichtung, die jedoch nicht durch ein inländisches, sondern durch ein ausländisches Unternehmen erfolgt, sodass dies zu keiner Steuerfreistellung der Bezüge in Österreich führen kann (Rz 56 LSt-RL).
Ob dieses Sachverhaltsbild der wirtschaftlichen Realität entspricht, wird sich auch durch Auswertung der fremdüblich zu gestaltenden Beziehungen zwischen dem beauftragenden finnischen und dem österreichischen Konzernunternehmen ergeben. Kommt es im Ergebnis lediglich zu einer Weiterbelastung der an den Projektleiter gezahlten Bezüge würde das die vorstehende Sachverhaltsvermutung bestätigen
17. Mai. 2004
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota
Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA FIN (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Finnland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 42/2001
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- T 369/2-IV/4/04
- Stammnummer
- 10433
- Gültig
- 17.05.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF