RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1140

Personalbeistellung durch deutsche Unternehmen

geltende FassungEAS-AuskunftH 321/2-IV/4/97vom 29.09.1997

Wortlaut laut Findok

Ist ein in der Möbelbranche tätiges österreichisches Unternehmen infolge seines knappen Personalstandes genötigt, auf von anderen Unternehmen bereitgestelltes Personal zurückzugreifen und wird hiebei auch Personal von einem deutschen Unternehmen (ohne inländischer Betriebstätte) ausgeliehen, dann können die nach Deutschland für die Arbeitskräftegestellung zu zahlenden Vergütungen in Österreich auf der Grundlage von Artikel 4 DBA-Deutschland von der Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG freigestellt werden, wenn der deutsche Unternehmer eine Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 beibringt (§ 4 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland, BGBl. Nr. 426/1994).   29. September 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

ArbeitskräftegestellungPersonalgestellungAbzugsbesteuerungFreistellungAnsässigkeitsbescheinigung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
H 321/2-IV/4/97
Stammnummer
14124
Gültig
29.09.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF