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EAS 2367Geschäftsleitungsverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 201/4-IV/4/0311.11.2003

…Abs. 2 des Abkommens zugunsten Deutschlands ein und überträgt das Besteuerungsrecht an den Bezügen der Geschäftsführer von Österreich auf Deutschland. Sollten allerdings wesentliche Geschäftsführungsfunktionen auch weiterhin in Österreich ausgeübt werden, dann müsste die Frage des Ortes der Geschäftsleitung noch einer sehr eingehenden Sachverhaltsprüfung unterzogen werden…

EAS 349Geschäftsführertätigkeit für eine inländische Konzern-GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1309/2/1-IV/4/9303.12.1993

…einer inländischen Betriebstätte der deutschen Kapitalgesellschaft ausgeübt wird. Diese zweite Voraussetzung für eine österreichische Steuerfreistellung wird im allgemeinen kaum erfüllbar sein, da üblicherweise davon auszugehen ist, dass einem mit echter Leitungsfunktion betrauten Geschäftsführer einer operativen Gesellschaft ein Büroraum (=Betriebstätte) zur Erfüllung seiner Geschäftsführungsfunktion zur Verfügung…

EAS 1444Geschäftsführerbeistellung durch eine nahestehende deutsche Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 93/2-IV/4/9922.04.1999

…Dies gilt auch dann, wenn die tatsächliche Aufenthaltsdauer in Österreich jährlich 183 Tage nicht überschreiten sollte und wenn Teile der Geschäftsführungsaktivitäten für die österreichische Gesellschaft von Deutschland aus erledigt werden sollten. Denn die Nichtanwendbarkeit der "183-Tage-Klausel" des Artikels 9 Abs. 2 DBA-Deutschland…

EAS 379Gesellschafter-Geschäftsführer an ungarischer GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/56/1-IV/4/9402.02.1994

…Ort der GesmbH als ausgeübt anzusehen ist, auch wenn er dort nur gelegentlich anwesend ist (BFH 15.11.1971, BStBl II 1972, 68 und VwGH 7.5.1979, 2669/78). Die vorstehend dargelegte Rechtsauffassung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie auch auf Seiten der…

EAS 2414Deutsche Geschäftsführer einer funktionsschwachen österreichischen Tochter-GmbH einer deutschen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 161/1-IV/4/0426.01.2004

…der auf die übernommene Geschäftsführerfunktion für die österreichische GmbH entfällt, wobei es unerheblich ist, ob die maßgebende Tätigkeit in Deutschland oder in Österreich ausgeübt worden ist. Dies deshalb, weil im Fall von GmbH-Geschäftsführern nach dem DBA-Deutschland-1954 der Ort der Arbeitsausübung grundsätzlich am…

EAS 1776Gesellschaftergeschäftsführer einer polnischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 837/1-IV/4/0028.12.2000

…übernimmt der Sohn außerdem die Geschäftsführung der polnischen GmbH, dann richtet sich - aus Sicht des österreichischen Steuerrechts betrachtet - die Zuteilung der Besteuerungsrechte an den Geschäftsführerbezügen nach Artikel 14 des österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommens. Dies hat zur Folge, dass dann, wenn die Geschäftsführungstätigkeit einem in der polnischen…

EAS 1439Geschäftsführung für eine inländische GMBH durch den Konsulenten einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/26-IV/4/9921.04.1999

…ob dieser Gestaltung die steuerliche Anerkennung zukommen kann. Nach RZ 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 ist wohl die im Wirtschaftleben üblichere Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit die eines Dienstvertrages mit jener Gesellschaft, deren Geschäftsführung von dem Geschäftsführer wahrgenommen wird. Wird daher von Parteienseite - wie im…

EAS 1210Spanischer Gesellschaftergeschäftsführer einer inländischen Sitz-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/1-IV/4/9819.01.1998

…die Geschäftsführung der österreichischen GmbH nur dann in Österreich der Besteuerung, wenn ihm in Österreich zur Ausübung seiner Tätigkeit eine feste Einrichtung (Büroraum) zur Verfügung steht (VwGH 25.11.1992, 91/13/0144). Es findet daher im Verhältnis zu Spanien weder die mit der Schweiz…

EAS 1274Deutscher Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen Tochter-GmbH mit französischer Enkel-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 146/1-IV/4/9827.05.1998

…KG der alleinige eingetragene Geschäftsführer der österreichischen GmbH, dann unterliegen die für die Geschäftsführungstätigkeit bei der österreichischen GmbH von ihr getragenen Honorarüberweisungen der österreichischen Besteuerung. Denn gemäß einer mit Deutschland getroffenen Verständigungsvereinbarung (AÖF Nr. 70/1998 Abs. 7) gilt die Geschäftsleitungstätigkeit als an dem Ort…

EAS 3396Mitwirkung eines Österreichers in Beratungs- und Entscheidungsgremien von Hongkong-Trusts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0421-IV/8/201723.01.2018

…an welchem Ort die tatsächlichen geschäftlichen Oberleiter ihren Willen zu den Geschäftsführungsmaßnahmen von einiger Wichtigkeit bilden (vgl. Staringer, Besteuerung doppelt ansässiger Kapitalgesellschaften, 138, sowie Hohenwarter-Mayr in Lang/Rust/Schuch/Staringer, KStG2, § 1, Rz 51 mwN). Der Ort der Geschäftsleitung ergibt sich aus der tatsächlichen…

EAS 534Frage des Geschäftsleitungsortes bei inländischen Seminar-GMBHs ohne durchgehendem Bürobetrieb
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2261/1/1-IV/4/9405.12.1994

…die Geschäftsführung besorgt, so kann die Frage, ob sich der Ort der Geschäftsleitung der österreichischen GesmbH in Österreich oder in Deutschland befindet, nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens geklärt werden. Denn die Entscheidung dieser Frage hängt von den Sachverhaltsgegebenheiten ab, die im Rahmen der freien…

EAS 2046Britischer Geschäftsführer einer inländischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 760/1-IV/4/0229.04.2002

Übernimmt ein in Großbritannien Ansässiger auf der Grundlage eines Dienstvertrages die Geschäftsführung für eine (ihm fremde) österreichische GmbH und hält er sich in Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben ca. 4 Monate jährlich ganztägig in Österreich auf und wird er während der verbleibenden Zeit für die österreichische…

EAS 2070Produktvertrieb eines deutschen Unternehmens unter Nutzung einer inländischen Klein-Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/23-IV/4/0203.06.2002

…dass im Fall von Geschäftsführern weiterhin der (ursprünglich) vom deutschen BFH und vom VwGH entwickelten Auslegung gefolgt wird, die davon ausgeht, dass der Ort der Arbeitsausübung eines Geschäftsführers grundsätzlich dort gelegen ist, wo die Weisungen der geschäftsführenden Organe zugehen; dies ist der Sitz der Gesellschaft…

EAS 318Dienstnehmer deutscher Konzerngesellschaften als Geschäftsführer einer inländischen GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 657/2/1-IV/4/9320.10.1993

…aus leitet und an dem Ort des Betriebes nur gelegentlich anwesend ist (BFH 15.11.1971, BStBl II 1972, 68 und VwGH 7.5.1979, 2669/78). Aber auch dann, wenn kein zweites steuerliches Dienstverhältnis zur inländischen GesmbH vorliegt, deutet - unter Berücksichtigung der obzitierten Judikatur -…

EAS 255Ungarische Gesellschafter-Geschäftsführer österreichischer GesmbHs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/48/1-IV/4/9309.04.1993

…in Ungarn ansässige Person im Wege eines Dienstvertrages die Geschäftsführung einer österreichischen GesmbH, so steht das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen grundsätzlich Österreich zu. In diesem Zusammenhang wird zu beachten sein, dass nach der Rechtsprechung des VwGH die Tätigkeit des Geschäftsführers an dem Ort ausgeübt wird…

EAS 1558Manager einer österreichischen Konzernmuttergesellschaft als Zweitgeschäftsführer einer deutschen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/3-IV/4/9917.11.1999

…mit der Beteiligungsverwaltung betraut und gleichzeitig bei einer deutschen Tochtergesellschaft als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen, wobei die wesentlichen Geschäftsführungsagenden von einem vor Ort tätigen anderen Geschäftsführer wahrgenommen werden und er selbst daher nur gelegentlich und im wesentlichen im Interesse der österreichischen Konzernmuttergesellschaft nach Deutschland reist…

EAS 1632Manager einer österreichischen Konzernmuttergesellschaft als Zweitgeschäftsführer einer deutschen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/1-IV/4/0028.03.2000

…mit der Beteiligungsverwaltung betraut und gleichzeitig bei einer deutschen Tochtergesellschaft als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen, wobei die wesentlichen Geschäftsführungsagenden von einem vor Ort tätigen anderen Geschäftsführer wahrgenommen werden und er selbst daher nur gelegentlich und im wesentlichen im Interesse der österreichischen Konzernmuttergesellschaft nach Deutschland reist…

EAS 1885Ferngeschäftsführung bei einer österreichischen GmbH&Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E0001-IV/4/0106.07.2001

…von Geschäftsführern weiterhin der vom BFH und vom VwGH entwickelten Auslegung gefolgt, die davon ausgeht, dass der Ort der Arbeitsausübung grundsätzlich dort gelegen ist, wo die Weisungen der geschäftsführenden Organe zugehen. Dies gilt nicht nur für Geschäftsführer von GesmbHs, sondern auch für geschäftsführende Mitglieder des…

EAS 3433Geschäftsführervergütungen bei Ferngeschäftsführung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.451.61202.07.2021

…BMF-010221/0187-IV/4/2006), derzufolge im Falle von Ferngeschäftsführung der Sitzstaat der Gesellschaft als deren "Wohnsitz"-Staat für DBA-Zwecke gelten solle, wenn die Weisungen der geschäftsführenden Organe dort zugehen, wurde im Rahmen von Konsultationsgesprächen mit Deutschland daher als nicht mehr erforderlich erklärt…

EAS 467Deutscher Geschäftsführer einer inländischen GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 691/20/1-IV/4/9406.06.1994

…Regelungen ergeben - weiterhin der vom BFH und vom VwGH entwickelten Auslegung gefolgt wird, derzufolge der Ort der Arbeitsausübung grundsätzlich dort gelegen ist, wo die Weisungen der geschäftsführenden Organe zugehen (Sitz der Gesellschaft). 6. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: