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EAS 3339Schildermontagen in Norwegen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0554-VI/8/201327.08.2013

…Zeitraum von maximal 3 Monaten tätig, dann würde - durch die bloße Montagetätigkeit - selbst dann keine norwegische Betriebstätte begründet, wenn diese Tätigkeiten über mehrere Jahre hinweg in Norwegen ausgeübt werden. Stehen die Montageprojekte allerdings in einem wirtschaftlichen und geographischen Zusammenhang, sind nach dem OECD-Kommentar nicht…

EAS 1358Steuerentlastung bei Dividendenflüssen nach Norwegen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1700/3-IV/4/9803.11.1998

Die zum alten DBA-Norwegen im Jahr 1974 abgeschlossene Durchführungsvereinbarung (AÖF Nr. 155/1974) wird zwar von den beiden Steuerverwaltungen auch im Geltungsbereich des neuen Abkommens angewendet. Steuerentlastungen sind daher unter Verwendung der alten Vordrucke und nach dem bisherigen Verfahren weiterhin möglich. Allerdings wird im…

EAS 1977Einseitige Dehnung des Arbeitgeberbegriffes im DBA-Norwegen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 947/1-IV/4/0108.01.2002

…dass diese Mitwirkung als Subauftragnehmer eines anderen (von dem norwegischen Unternehmen unmittelbar beauftragten) Unternehmens erfolgt, würde daran nichts ändern; auch dann nicht, wenn die Subaufträge in sukzessiver Aufeinanderfolge von zwei Auftraggebern erteilt worden sind. Nur dann, wenn Teile der remunerierten Tätigkeit nicht auf norwegischem Staatsgebiet…

EAS 2528Seemannsheuer bei einer britischen Reederei auf einem Seeschiff mit der Flagge der Bahamas
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0246-IV/4/200430.11.2004

…Großbritannien nach Maßgabe des Artikels 15 Abs. 3 DBA-Großbritannien ein Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen dieses Seemannes. Während aber im österreichisch-norwegischen Vertragsverhältnis eine ausschließliche Zuweisung des Besteuerungsrechtes an den Ansässigkeitsstaat (Österreich) vorgesehen war, sieht Artikel 15 Abs. 3 DBA-Großbritannien eine Zuweisung des Besteuerungsrechtes…

EAS 1310Kontraktsplitting bei Inlandsgastauftritten ausländischer Künstler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 335/1-IV/4/9803.08.1998

Schließt eine österreichische Kapitalgesellschaft, die einen Gesangsabend mit einer in Norwegen lebenden Künstlerin und einem in den USA lebenden Künstler in einem österreichischen Hotel veranstaltet, einerseits Verträge unmittelbar mit den beiden Künstlern über deren Leistungen ab (Künstlerverträge) und werden andererseits mit der diese Verträge vermittelnden…

EAS 1193Auswirkung des DBA-Diskriminierungsverbotes auf norwegische Beratungsleistungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 149/4-IV/4/9715.12.1997

Erbringt eine norwegische Kapitalgesellschaft durch 20 - 40 Mitarbeiter einer österreichischen Kapitalgesellschaft gegenüber während einer Zeitdauer von rund 15 bis 18 Monaten technische Beratungsleistungen und wird hiebei eine inländische Betriebstätte begründet, dann unterliegen die von dieser Betriebstätte erzielten Gewinne gemäß Artikel 7 DBA-Norwegen der österreichischen…

EAS 3319Finnischer Seemann auf norwegischem Seeschiff mit Wohnsitz in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0065-IV/4/201301.02.2013

…den von der norwegischen Reederei gezahlten Lohnbezügen der österreichischen Besteuerung. Die Beurteilung, ob bei einem Arbeitsablauf mit jeweils 5 Wochen Arbeit auf Hoher See und 5 Wochen Heimaturlaub der österreichische Wohnsitz den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet und daher eine österreichische Ansässigkeit iSd DBA-Norwegen begründet…

EAS 992Norwegischer Flugpilot eines österreichischen Luftfahrtunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 34/8-IV/4/9618.12.1996

…das einen norwegischen Flugpiloten beschäftigt, in Österreich daher der Lohnsteuerabzug unterbleiben. Abkommenswidrig in der Vergangenheit einbehaltene Lohnsteuerabzugsbeträge können gemäß § 240 BAO von dem norwegischen Piloten rückgefordert werden; zweckdienlicherweise sollte einem derartigen Rückerstattungsantrag bereits ein Nachweis über die steuerliche Erfassung in Norwegen beigelegt werden. Vorsorglich wird…

EAS 2051Consultingtätigkeit im Drittausland für US-Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 523/1-IV/4/0229.04.2002

…nach Österreich zurückzuverlegen und auf selbständiger Basis seine Consulting-Tätigkeit für das US-Unternehmen in der Weise fortzuführen, dass er vor Ort bei den Tochterunternehmen tätig wird (18 Tage in Frankreich, 18 Tage in Dänemark und Norwegen, 60 Tage in Großbritannien, 100 Tage in Deutschland…

EAS 1412Kündigungsentschädigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3742/1-IV/4/9904.02.1999

…der Arbeitnehmerveranlagung - in Betracht. Die jeweilige auf die Abfindungszahlungen entfallende österreichische Steuer ist gemäß Artikel 24 Abs. 2 iVm Art. 15 DBA-Norwegen auf norwegischer Seite auf die dortige Einkommensteuer anzurechen. 4. Februar 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…

EAS 172Betrieb von Restaurants auf Mittelmeer-Kreuzfahrtschiffen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 140/64/1-IV/4/9208.10.1992

Eine österreichische GesmbH, die auf griechischen und norwegischen Mittelmeer-Kreuzfahrtschiffen Restaurants (in internationalen Gewässern) betreibt, erzielt nach österreichischem innerstaatlichem Recht Gewinne aus "inländischen Betriebstätten". Diese Auffassung entspricht jener Rechtsmeinung, die im BFH-Urteil vom 13. Feber 1974, BStBl. II S 361, geäußert wurde. Die Gewinne…

EAS 2321Vergabe von Wissenschaftspreisen durch eine inländische Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 165/1-IV/4/0328.07.2003

…handeln sollte, die in Würdigung der Persönlichkeit des Empfängers oder seines Schaffens gewährt werden und die - wären sie nicht von einer Privatstiftung geleistet worden - nicht steuerbar sind. Werden daher Wissenschaftspreise von einer österreichischen Privatstiftung an Preisträger in Norwegen, Deutschland und in der Schweiz vergeben, dann…

EAS 1372Auswirkung des DBA-Diskriminierungsverbotes auf britische Beratungsleistungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/18-IV/4/9823.11.1998

…Veranlagungsweg von der Betriebstätte zu erhebende Körperschaftsteuer - auf die die Abzugssteuer anzurechnen wäre - wesentlich niedriger ausfällt und sonach ein Großteil des Steuerabzuges nach Vornahme der Veranlagung rückzuzahlen ist. Wie im Fall der EAS 1193 im Verhältnis zu Norwegen ist auch im Verhältnis zu Großbritannien einzuräumen…

EAS 1010Engagement ausländischer Orchester und Theater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/7-IV/4/9710.02.1997

…im einzelnen dargelegt, aus welchen Gründen derzeit diese Nachweisproblematik besteht. Wenn daher nunmehr im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung bei einer inländischen Stadtgemeinde die Steuerentlastungsvoraussetzungen auf Grund der Doppelbesteuerungsabkommen mit Tschechien, Belgien, Norwegen, Schweden, Polen, Großbritannien und den Vereinigten Staaten als nicht nachgewiesen angesehen werden, so kann…

EAS 41Ausländische Seminarvortragende
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 221/10/1-IV/4/9106.11.1991

…Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Indonesien, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Spanien, UdSSR, CSFR, Tunesien, Ungarn, VAR (Ägypten). Davon abweichende Regelungen, mit der Folge einer inländischen Steuerpflicht, sind im Verhältnis zu folgenden Staaten gegeben: Deutschland…

EAS 2482Auflösung einer österreichischen Privatstiftung mit Zuwendungsempfängern in Spanien, Italien und der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/4-IV/4/0428.06.2004

… EAS.1450, 1519 und 1762 betreffend amerikanische Zuwendungsempfänger, EAS.2074 betreffend ungarische Zuwendungsempfänger und EAS. 2321 betreffend in der Schweiz und in Norwegen ansässige Zuwendungsempfänger). Eine andere Rechtslage besteht nur im Verhältnis zu Staaten, die in Artikel 10 Abs. 3 des anzuwendenden bilateralen Abkommens nicht…