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360 Treffer1572 msnur geltende Fassungen
GK-0500Norwegen
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

Norwegen | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 | ja, siehe Anm. 1 | nein,ja siehe Anm. 2 | 1.Gemeinschaftslizenz - in Verbindung mit einer Fahrerbescheinigung sofern der Fahrer kein…

UZK-DAArtikel 54 Kumulierung mit Norwegen, der Schweiz oder der Türkei
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 54 Kumulierung mit Norwegen, der Schweiz oder der Türkei (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Im Rahmen der Kumulierung mit Norwegen, der Schweiz oder der Türkei können Ursprungserzeugnisse dieser Länder als Vormaterialien mit Ursprung in einem begünstigten Land betrachtet werden, wenn die dort…

UZK-DAArtikel 57 Anwendung der bilaterale Kumulierung oder der Kumulierung mit Norwegen, der Schweiz oder der Türkei zusammen mit der regionalen Kumulierung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 57 Anwendung der bilaterale Kumulierung oder der Kumulierung mit Norwegen, der Schweiz oder der Türkei zusammen mit der regionalen Kumulierung (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) Wird die bilaterale Kumulierung oder die Kumulierung mit Norwegen, der Schweiz oder der Türkei zusammen mit der regionalen…

UZK-IAAnhang 22-06 Antrag auf Zulassung als registrierter Ausführer für die Zwecke der Schemas allgemeiner Zollpräferenzen der Europäischen Union, Norwegens, der Schweiz und der Türkei 1)
geltende FassungRichtlinien21.04.2018

…Ausführer in begünstigten Ländern, Norwegen, der Schweiz und der Türkei müssen die Identifikationsnummer als Wirtschaftsbeteiligter angeben. 3(2) Erfolgen Anträge auf Aufnahme in das Verzeichnis der registrierten Ausführer oder andere Formen des Informationsaustauschs zwischen den registrierten Ausführern und den zuständigen Behörden in den begünstigten Ländern…

VB-0320Muster 4a - Heimtierausweis (Pet Passport), der in Andorra, der Schweiz, den Färöer Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt ausgestellt wird
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

…Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt ausgestellt wird Hinweis: Das Muster entspricht nicht dem tatsächlichen Aussehen des Heimtierausweises, da der gesamte gedruckte Text immer in der Amtssprache des Drittstaates und in Englisch abgefasst sein muss. Neu ab 01. Januar 2028: Durchführungsverordnung (EU) Nr…

VB-0320Muster 4b - Heimtierausweis (Pet Passport), der in Andorra, der Schweiz, den Färöer Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt ausgestellt wird
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

…Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt ausgestellt wird Hinweis: Das Muster entspricht nicht dem tatsächlichen Aussehen des Heimtierausweises, da der gesamte gedruckte Text immer in der Amtssprache des Drittstaates und in Englisch abgefasst sein muss. Gültig, wenn ausgestellt zwischen dem 29. Dezember…

EAS 3339Schildermontagen in Norwegen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0554-VI/8/201327.08.2013

…Zeitraum von maximal 3 Monaten tätig, dann würde - durch die bloße Montagetätigkeit - selbst dann keine norwegische Betriebstätte begründet, wenn diese Tätigkeiten über mehrere Jahre hinweg in Norwegen ausgeübt werden. Stehen die Montageprojekte allerdings in einem wirtschaftlichen und geographischen Zusammenhang, sind nach dem OECD-Kommentar nicht…

EAS 1358Steuerentlastung bei Dividendenflüssen nach Norwegen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1700/3-IV/4/9803.11.1998

Die zum alten DBA-Norwegen im Jahr 1974 abgeschlossene Durchführungsvereinbarung (AÖF Nr. 155/1974) wird zwar von den beiden Steuerverwaltungen auch im Geltungsbereich des neuen Abkommens angewendet. Steuerentlastungen sind daher unter Verwendung der alten Vordrucke und nach dem bisherigen Verfahren weiterhin möglich. Allerdings wird im…

EAS 1977Einseitige Dehnung des Arbeitgeberbegriffes im DBA-Norwegen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 947/1-IV/4/0108.01.2002

…dass diese Mitwirkung als Subauftragnehmer eines anderen (von dem norwegischen Unternehmen unmittelbar beauftragten) Unternehmens erfolgt, würde daran nichts ändern; auch dann nicht, wenn die Subaufträge in sukzessiver Aufeinanderfolge von zwei Auftraggebern erteilt worden sind. Nur dann, wenn Teile der remunerierten Tätigkeit nicht auf norwegischem Staatsgebiet…

UFSW RV/0548-W/06Rückforderung von Kapitalertragsteuer auf grenzüberschreitende Dividenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.05.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Norwegen, vertreten durch ERNST & YOUNG GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1220 Wien, Wagramer Straße 19, IZD-Tower (Postfach 89), vom 24. Jänner 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 23. November 2005 betreffend…

EAS 2528Seemannsheuer bei einer britischen Reederei auf einem Seeschiff mit der Flagge der Bahamas
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0246-IV/4/200430.11.2004

…Großbritannien nach Maßgabe des Artikels 15 Abs. 3 DBA-Großbritannien ein Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen dieses Seemannes. Während aber im österreichisch-norwegischen Vertragsverhältnis eine ausschließliche Zuweisung des Besteuerungsrechtes an den Ansässigkeitsstaat (Österreich) vorgesehen war, sieht Artikel 15 Abs. 3 DBA-Großbritannien eine Zuweisung des Besteuerungsrechtes…

EAS 1310Kontraktsplitting bei Inlandsgastauftritten ausländischer Künstler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 335/1-IV/4/9803.08.1998

Schließt eine österreichische Kapitalgesellschaft, die einen Gesangsabend mit einer in Norwegen lebenden Künstlerin und einem in den USA lebenden Künstler in einem österreichischen Hotel veranstaltet, einerseits Verträge unmittelbar mit den beiden Künstlern über deren Leistungen ab (Künstlerverträge) und werden andererseits mit der diese Verträge vermittelnden…

EAS 1193Auswirkung des DBA-Diskriminierungsverbotes auf norwegische Beratungsleistungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 149/4-IV/4/9715.12.1997

Erbringt eine norwegische Kapitalgesellschaft durch 20 - 40 Mitarbeiter einer österreichischen Kapitalgesellschaft gegenüber während einer Zeitdauer von rund 15 bis 18 Monaten technische Beratungsleistungen und wird hiebei eine inländische Betriebstätte begründet, dann unterliegen die von dieser Betriebstätte erzielten Gewinne gemäß Artikel 7 DBA-Norwegen der österreichischen…

EAS 3319Finnischer Seemann auf norwegischem Seeschiff mit Wohnsitz in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0065-IV/4/201301.02.2013

…den von der norwegischen Reederei gezahlten Lohnbezügen der österreichischen Besteuerung. Die Beurteilung, ob bei einem Arbeitsablauf mit jeweils 5 Wochen Arbeit auf Hoher See und 5 Wochen Heimaturlaub der österreichische Wohnsitz den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet und daher eine österreichische Ansässigkeit iSd DBA-Norwegen begründet…

EAS 992Norwegischer Flugpilot eines österreichischen Luftfahrtunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 34/8-IV/4/9618.12.1996

…das einen norwegischen Flugpiloten beschäftigt, in Österreich daher der Lohnsteuerabzug unterbleiben. Abkommenswidrig in der Vergangenheit einbehaltene Lohnsteuerabzugsbeträge können gemäß § 240 BAO von dem norwegischen Piloten rückgefordert werden; zweckdienlicherweise sollte einem derartigen Rückerstattungsantrag bereits ein Nachweis über die steuerliche Erfassung in Norwegen beigelegt werden. Vorsorglich wird…

EAS 2051Consultingtätigkeit im Drittausland für US-Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 523/1-IV/4/0229.04.2002

…nach Österreich zurückzuverlegen und auf selbständiger Basis seine Consulting-Tätigkeit für das US-Unternehmen in der Weise fortzuführen, dass er vor Ort bei den Tochterunternehmen tätig wird (18 Tage in Frankreich, 18 Tage in Dänemark und Norwegen, 60 Tage in Großbritannien, 100 Tage in Deutschland…

EAS 1412Kündigungsentschädigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3742/1-IV/4/9904.02.1999

…der Arbeitnehmerveranlagung - in Betracht. Die jeweilige auf die Abfindungszahlungen entfallende österreichische Steuer ist gemäß Artikel 24 Abs. 2 iVm Art. 15 DBA-Norwegen auf norwegischer Seite auf die dortige Einkommensteuer anzurechen. 4. Februar 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…

EAS 172Betrieb von Restaurants auf Mittelmeer-Kreuzfahrtschiffen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 140/64/1-IV/4/9208.10.1992

Eine österreichische GesmbH, die auf griechischen und norwegischen Mittelmeer-Kreuzfahrtschiffen Restaurants (in internationalen Gewässern) betreibt, erzielt nach österreichischem innerstaatlichem Recht Gewinne aus "inländischen Betriebstätten". Diese Auffassung entspricht jener Rechtsmeinung, die im BFH-Urteil vom 13. Feber 1974, BStBl. II S 361, geäußert wurde. Die Gewinne…

UP-420012. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien11.10.2024

…1 Durchführungsverordnung (EU) 2018/1607 der Kommission vom 24. Oktober 2018 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 992/95 des Rates hinsichtlich der Unionszollkontingente für einige landwirtschaftliche Erzeugnisse, landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Norwegen, ABl. Nr. L 268 vom 26.10.2018 S…

2025-1.045.496Rechtliche Grundlagen für die internationale Vollstreckungsamtshilfe
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-1.045.49619.12.2025

…fallende Personen bzw. Steuern Die Vollstreckungsamtshilfe in den folgenden DBA beschränkt sich auf unter das Abkommen fallende Personen bzw. Steuern: Algerien (Art. 27)1 Frankreich (Art. 27) Norwegen (Art. 28) Island (Art. 26) Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (Art. 25)2 Japan (Art. 27)…