…Interessensausgleich zwischen ihren Mitgliedern sorgen müssen) diesbezüglich Regelungen auszuarbeiten. Das ministerielle EAS-Verfahren, das für Expressauskünfte in rechtlichen Zweifelsfragen zum internationalen Steuerrecht eingerichtet wurde, ist hiefür aber jedenfalls nicht die geeignete Grundlage. 11. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…daß die inländische Lohnsteuerabzugspflicht wahrzunehmen ist. Nur wenn der Nachweis erbracht wird, daß Deutschland auf Grund einer anderslautenden Anwendung des Abkommens eine Besteuerung der Gehaltsfortzahlungen tatsächlich vornimmt, kann der Lohnsteuerabzug unterbleiben. 27. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…werden, dass Österreich durch das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland das Besteuerungsrecht an der Abfindungszahlung entzogen wird. Solange dies aber nicht feststeht, wird die inländische Einkommensteuerpflicht wahrzunehmen sein; sollte hingegen der Nachweis erbracht wird, dass Deutschland auf Grund des Abkommens die Besteuerung der Abfindungszahlung tatsächlich vornimmt, könnte…
…in keinem der beiden Staaten berücksichtigt werden, dann tritt hiedurch ebenso die Wirkung einer abkommenswidrigen Doppelbesteuerung ein wie im Fall einer doppelten Besteuerung von Betriebseinnahmen. Da es um die Interessenlage eines deutschen Unternehmens geht, müßte gemäß Artikel 19 das Verfahren beim deutschen Bundesministerium der Finanzen…
…entsprechenden Wohnung gesprochen werden kann; es könnte in diesem Fall auch sein, dass das Finanzamt sich durch Einsicht in die Strom- und Gasabrechnungen ein Bild über die tatsächlichen Gegebenheiten machen möchte. 11. Februar 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Nachweis vor, dass von einer Schweiz-Anleihe eine schweizerische Verrechnungssteuer von 35% in Abzug gebracht worden ist, kann in Österreich nicht diese tatsächlich einbehaltene Quellensteuer, sondern gemäß Artikel 11 DBA-Schweiz nur eine 5%ige schweizerische Quellensteuer angerechnet werden. Den übersteigenden Teil der schweizerischen…
…BAO). Dazu gehört vor allem der Nachweis (bzw. zumindest Glaubhaftmachung), dass der ausländische Vortragende tatsächlich in dem jeweiligen DBA-Partnerstaat im Sinn der Abkommensbestimmungen "ansässig" ist. Durch Vorlage einer von der Steuerverwaltung des anderen Staates ausgestellten "Ansässigkeitsbescheinigung" kann dieser Nachweis erbracht werden (AÖF Nr. 31…
…es wird jedenfalls eine sorgfältige Analyse der tatsächlich in der Steueroasen-Gesellschaft wahrgenommenen Funktionen anzustellen sein ("Funktionsanalyse") und es wird darüber zu wachen sein, dass diese Funktionen nicht in einer dem Fremdverhaltensgrundsatz unangemessenen Weise abgegolten werden. Bei einem Einkauf der Bauzusatzstoffe in den Niederlanden um…
…Da es sich hierbei um eine Bruttoabzugsbesteuerung handelt, mindern die durch die Beiträge abgedeckten Kosten (Bezahlung des gesamten Ensembles, Herstellung des Bühnenbildes, Versicherung und Sozialabgaben, Proberaum, Transport und Ausstattung, Taggelder und Hotelkosten der Ensemblemitglieder usw.) nicht die Steuerbemessungsgrundlage. Es besteht für das ausländische Theater allerdings…
…des § 98 EStG der beschränkten Steuerpflicht. Diese Steuerpflicht erfasst aber lediglich die Erträge aus den inländischen Dividendenwerten, wobei die Kapitalertragsteuer auf der Grundlage des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf 15% einzuschränken ist. Allerdings kann die Frage, ob die Personengesellschaft tatsächlich bloß vermögensverwaltend tätig ist, nicht im…
…von der Besteuerung freizustellen. Dies allerdings nur, wenn ein Nachweis vorliegt, dass der Empfänger der Firmenpension tatsächlich in Deutschland ansässig ist. Diesbezügliche Nachweise werden von den deutschen Finanzämtern auf dem Vordruck ZS-D1 erteilt. Die Vorlage einer solchen Ansässigkeitsbescheinigung ist gemäß § 4 Abs. 1 der…
…Bei einer Überprüfung der "nicht steuerbar" belassenen Umsätze muss daher deren Übereinstimmung mit dem Begünstigungsbescheid und dem Austrittsnachweis leicht kontrollierbar sein. Die Bescheide gemäß § 48 BAO enthalten vorsorglich eine Widerrufsklausel. Denn es muss sichergestellt werden, dass der Steuervorteil tatsächlich an die Organisatoren weitergegeben wird und…
…der kanadischen Gesellschaft durch den Künstler bzw. seine Angehörigen nachgewiesen wird (Art. 17 Abs. 3 DBA-Kanada), sondern auch dass das betreffende Produzentenhonorar tatsächlich der kanadischen Gesellschaft steuerlich zuzurechnen ist. Im allgemeinen wird dieser Nachweis dann als erbracht anzusehen sein, wenn eine amtliche Ansässigkeitsbescheinigung der…
…von der inländischen Besteuerung freizustellen. Da die österreichische GesmbH nach inländischem Recht für einen ordnungsgemäßen Steuerabzug haftet, wird sie dafür sorgen müssen, dass ausreichende Nachweise über das Bestehen einer abkommensgemäßen Steuerfreistellungsverpflichtung vorhanden sind. Dazu gehört vor allem der Nachweis, dass die deutsche KG tatsächlich über…
…und nicht mit Unterstützung oder gar im Wege der österreichischen Gesellschaft zustandekamen. Denn Gewinne aus dem Factorgeschäft könnten nur insoweit der ausländischen Basisgesellschaft zugerechnet werden, als der Nachweis erbracht werden kann, dass hiedurch die in dem ausländischen verbundenden Unternehmen tatsächlich ausgeübten Funktionen entsprechend abgegolten werden. …
…Maßgabe der §§ 21 bis 24 BAO der Schwestergesellschaft auch tatsächlich steuerlich zuzurechnen sind. Dies wäre beispielsweise nicht anzunehmen, wenn eine niederländische Muttergesellschaft eine an ihre österreichische Tochtergesellschaft zu vergebende Lizenz zunächst einer niederländischen Tochtergesellschaft erteilt und diese sodann beauftragt, ihrerseits formell einen Lizenzvertrag mit der…
…nach Artikel 26 DBA-Liechtenstein von den Abkommensvorteilen ausgeschlossen ist, sondern ein tätiges Unternehmen, das mit eigenem Personal die Arbeitgeberfunktionen auch tatsächlich in der Lage ist wahrzunehmen; die mit den verliehenen Fachkräften abgeschlossenen Arbeitsverträge sind solcherart, dass diesen hiedurch ein Dauerarbeitplatz und nicht bloß ein…
…nur die Kostenaufschlagsmethode für die Ermittlung geeigneter Fremdpreise herangezogen werden können. Ob Provisionen für erfolgreiche Akquisitionen dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechen, müsste im Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden; maßgebend wird, sein, ob sich für Tätigkeiten der genannten Art tatsächlich bereits repräsentative Provisionssätze auf dem freien…
…davon abhängt, dass die Lizenzgebührenzahlungen nach Maßgabe der §§ 21 bis 24 BAO der Schwestergesellschaft auch tatsächlich steuerlich zuzurechnen sind. Denn nur in diesem Fall wäre die Abkommensvoraussetzung für die Steuerentlastung erfüllt, derzufolge die britische Gesellschaft "nutzungsberechtigter Empfänger" ("beneficial owner") der Lizenzgebühren sein muss. Diese Voraussetzung…
…den Filmdreharbeiten kommt der österreichischen Filmproduktionsgesellschaft zugute und wird damit von einem österreichischen Unternehmen, sonach im Inland, verwertet. Dieser nach inländischem Recht bestehenden Verpflichtung zur Besteuerung der US-Darsteller steht allerdings das österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen dann entgegen, wenn die US-Darsteller tatsächlich in den USA…