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EAS 2861Anwendung von § 94a EStG 1988 auf Genossenschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0370-IV/4/200706.06.2007

Im europäischen Binnenmarkt müssen Gewinnausschüttungen zwischen grenzüberschreitend verbundenen Körperschaften nach Maßgabe der Mutter-Tochterrichtlinie quellensteuerfrei getätigt werden. Die durch die Richtlinie begünstigten Körperschaften sind im Anhang der Richtlinie aufgezählt. Auf österreichischer Seite fallen auch die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften darunter. Im Interesse einer richtlinienkonformen Auslegung von…

EAS 2807Inlandsgewinnausschüttung an eine inländische KG mit deutscher GmbH-Gesellschafterin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0044-IV/4/200705.02.2007

…EStG ebenfalls enthaltene "Unmittelbarkeitserfordernis" im Hinblick auf die EG-Mutter-Tochterrichtlinie auch bei grenzüberschreitenden Gewinnausschüttungen über Personengesellschaftsbetriebstätten innerhalb der EU gewahrt bleibt, hat keine Ausstrahlwirkung auf die Auslegung des Unmittelbarkeitserfordernisses in § 94 Z 2 EStG, weil die Mutter-Tochterrichtlinie auf diese Fälle keine Anwendung findet…

EAS 1014Konzerninterne Gewinnausschüttung unmittelbar nach deutscher Umgründung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/6-IV/4/9710.02.1997

…1996, Rs C-283/94, Denkavit, einerseits der Einsatz des Rückerstattungsverfahrens als Maßnahme zur Verhinderung missbräuchlicher Inanspruchnahme von Steuervorteilen der EG-Mutter-Tochterrichtlinie bestätigt erscheint; dass aber andererseits dann, wenn der Missbrauchsverdacht gegenüber der Finanzverwaltung einwandfrei entkräftet wird, die Steuerentlastung zu gewähren ist. Besteht daher…

EAS 1568Konzerninterne Gewinnausschüttung unmittelbar nach deutscher Umgründung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/19-IV/4/9929.11.1999

…Oktober 1996, Rs. C-283/94, Denkavit, einerseits der Einsatz des Rückerstattungsverfahrens als Maßnahme zur Verhinderung missbräuchlicher Inanspruchnahme von Steuervorteilen der EG-Mutter-Tochterrichtlinie bestätigt erscheint; dass aber andererseits dann, wenn der Missbrauchsverdacht gegenüber der Finanzverwaltung einwandfrei entkräftet wird, die Steuerentlastung zu gewähren ist. Besteht…

EAS 1780Geschäftsleitungsverlegung und 2-Jahresfrist nach § 94a EStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 651/1-IV/4/0109.01.2001

…einfache Art und Weise eine zweckentfremdete Nutzung der Mutter-Tochter-Richtlinie unterbunden werden, die darin besteht, dass Nichtberechtigte kurzfristig nur zum Zweck der steuerfreien Vereinnahmung der Gewinnausschüttung die maßgebenden Steuerentlastungsbedingungen herstellen. Dieser kurzfristige "Einkauf" in die Mutter-Tochterrichtlinie kann nicht nur durch kurzfristige Übertragung einer…

EAS 1756Gewinnausschüttung an eine niederländische Organträgergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/15-IV/4/0020.11.2000

…sie keine Bedenken bestehen. Denn ob entlastungsberechtigte operative EU-Gesellschaften unmittelbar oder unter Zwischenschaltung einer niederländischen Holdinggesellschaft eine Österreich-Beteiligung halten, ist für den Grad des potenziellen Mißbrauchs der EU-Mutter-Tochterrichtlinie unerheblich. Und es wurde bereits in EAS 996 ausgesprochen, dass bei EU-richtlinienkonformer…

EAS 1464Niederländische Holding-Muttergesellschaft mit Beteiligung an operativer niederländischer Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/26-IV/4/9907.06.1999

§ 94a EStG will sicherstellen, daß die Wirkungen der "Mutter-Tochterrichtlinie" nicht für Treaty-Shopping-Praktiken mißbraucht werden. Es soll daher unterbunden werden, daß Gewinne österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften und unter Ausnutzung der "Mutter-Tochterrichtlinie" steuerfrei aus Österreich abgeleitet und über EU-Länder, die…

EAS 1550Niederländische Holding-Muttergesellschaft mit irischer operativ tätiger Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/25-IV/4/9927.10.1999

…EStG will sicherstellen, dass die Wirkungen der "Mutter-Tochterrichtlinie" nicht für Treaty-Shopping-Praktiken missbraucht werden. Es soll daher unterbunden werden, dass Gewinne österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften und unter Ausnutzung der "Mutter-Tochterrichtlinie" steuerfrei aus Österreich abgeleitet und über EU-Länder, die für…

EAS 3078Ausschüttungsfiktion bei grenzüberschreitenden Umwandlungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1382-IV/4/200905.07.2009

…Linde Verlag, Seite 381 ff). Der im DBA-Recht entwickelten Sichtweise wird sinngemäß auch im Geltungsbereich der Mutter-Tochterrichtlinie und damit auch für die Auslegung des § 94a EStG 1988 Bedeutung zukommen. Soweit die Ausschüttungsfiktion eine Ausschüttung der thesaurierten Gewinne an die als Hauptgesellschafterin der Nachfolge…

EAS 3018Gestaltungsrisken bei Einkünfteverlagerungen auf slowakische Kommanditgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2987-IV/4/200818.11.2008

…und daher als steuerpflichtige Körperschaft gewertet wird (siehe zB EAS 2633); auch aus der Nominierung der slowakischen K.S. als eine von der Mutter-Tochterrichtlinie geschützte Kapitalgesellschaft ist nicht abzuleiten, dass die K.S. auch im Geltungsbereich des österreichischen Steuerrechtes als Kapitalgesellschaft zu werten ist …

EAS 2976EWR-konforme Besteuerung von Gewinnausschüttungen an eine liechtensteinische Aktiengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1735-IV/4/200801.07.2008

…2 DBA-Liechtenstein auf 15% herabzusetzen. Aus der Mutter-Tochterrichtlinie ist in diesem Zusammenhang keine weitere Steuerentlastung zu gewinnen, da diese EG-Richtlinie nur für die Mitgliedstaaten der EG und nicht auch für die EWR-Staaten gilt und ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des EWR…

EAS 2956EWR-konforme Besteuerung von Gewinnausschüttungen an eine liechtensteinische Aktiengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0981-IV/4/200821.04.2008

…in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise der liechtensteinischen AG zuzurechnen ist) gemäß Artikel 10 Abs. 2 DBA-Liechtenstein auf 15% herabzusetzen. Aus der Mutter-Tochterrichtlinie ist in diesem Zusammenhang keine weitere Steuerentlastung zu gewinnen, da diese EG-Richtlinie - genauso wie die EG-Amtshilferichtlinie und die EG…

EAS 2630Unmittelbarkeitserfordernis des § 94a EStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0433-IV/4/200501.08.2005

…anderen Mitgliedstaaten der EU ansässig sind, unter Beachtung der Erfordernisse des Gemeinschaftsrechtes zu erfolgen. In der Mutter-Tochterrichtlinie wird als Voraussetzung für die Quellensteuerentlastung der Gewinnausschüttung nicht zwischen unmittelbar und mittelbar gehaltenen Beteiligungen unterschieden; es spricht daher tatsächlich viel dafür, dass sich aus dieser Richtlinie…

EAS 2507Gewinnausschüttung einer estnischen AS
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 346/3-IV/4/0416.08.2004

…Estland die Gewinne unbesteuert lässt und erst von der Gewinnausschüttung eine Abgabe von 35,14% erhebt (diese Abgabe steht zwar im Widerspruch mit der Mutter-Tochterrichtlinie, doch ist Estland nach den hier vorliegenden Informationen für die Rechtsumstellung eine Übergangsfrist bis Ende 2008 eingeräumt worden). 16…

EAS 3009Säumniszuschlagspflicht bei Transferpreis-Sekundärberichtigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2810-IV/4/200822.10.2008

…sich aber in wirtschaftlicher Betrachtung nicht als Quellensteuer der (verdeckten) Gewinnausschüttung, sondern als eine pönalisierende Sanktion dar. Weder können Doppelbesteuerungsabkommen noch kann die EU-Mutter-Tochterrichtlinie so ausgelegt werden, dass sie zu einer Freistellung von Sanktionen gegen grob verschuldete Rechtsverstöße verpflichten.   Bundesministerium für Finanzen…

EAS 2903Beteiligung an einer estnischen Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1819-IV/4/200723.11.2007

…2007, Thin Cap Group Litigation) und daher auch kein Missbrauch vor, sodass die Vorteile der Mutter-Tochterrichtlinie nicht versagt werden dürfen. Durch den aufgezeigten Interpretationsweg ist die Steuerbefreiung der Gewinnausschüttung der estnischen Holdinggesellschaft gewährleistet und damit eine EU-konforme Gesetzesanwendung sichergestellt. Bundesministerium für Finanzen, 23…

EAS 914Russisch-amerikanisches Ost-Joint-Venture im Wege einer österreichischen Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/12-IV/4/9601.08.1996

…ist Voraussetzung, dass kein Fall von "treaty shopping" (bzw. missbräuchlichem Ausnutzen der EG-Mutter-Tochterrichtlinie) vorliegt; sonst würde die Steuerentlastung für die in die Niederlande abfließenden Dividendenausschüttungen verloren gehen. Im EAS-Verfahren kann nicht mit Bindungswirkung für die nachgeordneten Dienststellen darüber abgesprochen werden, ob die…

EAS 1387Frage der EU-Konformität einer Quellenbesteuerung in Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 49/1-IV/4/9822.12.1998

…in Österreich ansässige GmbH, die zu 58% an einer britischen Tochtergesellschaft beteiligt ist, von dieser eine Gewinnausschüttung, so wäre diese Gewinnausschüttung sowohl nach den Grundsätzen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (ABl. EG Nr. L 255 S 6) als auch nach jenen des Art. 10 Abs…

EAS 433Konzerninterne Gewinnausschüttungen an Kapitalgesellschaften in EU-Staaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/27/1-IV/4/9425.04.1994

Falls Österreich mit 1.1.1995 der Europäischen Union beitritt, wird die "Mutter-Tochter-Richtlinie" (Richtlinie vom 23.7.1990, 90/435/EWG, ABl. L 225 20.8.90 S. 6) Österreich verpflichten, dafür zu sorgen, dass Gewinnausschüttungen österreichischer Tochtergesellschaften an deren in EU-Staaten…

EAS 1072SGPS Holdinggesellschaft auf Madeira
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/10-IV/4/9726.05.1997

Bestehen auf Parteienseite Zweifel darüber, ob eine in der Steuerfreizone von Madeira errichtete Muttergesellschaft einer österreichischen Tochtergesellschaft die Voraussetzungen des Artikels 2 der EG-Richtlinie Nr. 90/435/EWG vom 23. Juli 1990 erfüllt, wird hierüber zweckmäßigerweise eine Bescheinigung der portugiesischen Steuerverwaltung einzuholen sein. Allerdings…