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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2507

Gewinnausschüttung einer estnischen AS

geltende FassungEAS-AuskunftE 346/3-IV/4/04vom 16.08.2004

Wortlaut laut Findok

Gewinnausschüttungen, die eine österreichische GmbH als Mehrheitsgesellschafterin von einer estnischen Aktiengesellschaft (Aktiaselts; AS) bezieht, sind nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 KStG von der österreichischen Körperschaftsbesteuerung befreit. Da die estnische Gesellschaft operativ tätig ist, liegt kein Anwendungsfall des "Methodenwechsels" nach § 10 Abs. 4 KStG vor; daher ist auch nicht der Frage nachzugehen, ob in Estland eine der österreichischen Körperschaftsteuer vergleichbare Steuer erhoben wird, wenn Estland die Gewinne unbesteuert lässt und erst von der Gewinnausschüttung eine Abgabe von 35,14% erhebt (diese Abgabe steht zwar im Widerspruch mit der Mutter-Tochterrichtlinie, doch ist Estland nach den hier vorliegenden Informationen für die Rechtsumstellung eine Übergangsfrist bis Ende 2008 eingeräumt worden). 16. August 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Gewinnausschüttung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
E 346/3-IV/4/04
Stammnummer
15048
Gültig
16.08.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF