Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2507
Gewinnausschüttung einer estnischen AS
geltende FassungEAS-AuskunftE 346/3-IV/4/04vom 16.08.2004
Wortlaut laut Findok
Gewinnausschüttungen, die eine
österreichische GmbH als Mehrheitsgesellschafterin von einer estnischen
Aktiengesellschaft (Aktiaselts; AS) bezieht, sind nach Maßgabe des
§ 10 Abs. 2 KStG von der österreichischen
Körperschaftsbesteuerung befreit. Da die estnische Gesellschaft operativ
tätig ist, liegt kein Anwendungsfall des "Methodenwechsels" nach
§ 10 Abs. 4 KStG vor; daher ist auch nicht der Frage nachzugehen,
ob in Estland eine der österreichischen Körperschaftsteuer
vergleichbare Steuer erhoben wird, wenn Estland die Gewinne unbesteuert
lässt und erst von der Gewinnausschüttung eine Abgabe von 35,14%
erhebt (diese Abgabe steht zwar im Widerspruch mit der Mutter-Tochterrichtlinie,
doch ist Estland nach den hier vorliegenden Informationen für die
Rechtsumstellung eine Übergangsfrist bis Ende 2008 eingeräumt
worden).
16. August
2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- OECD-MA, OECD-Musterabkommen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 346/3-IV/4/04
- Stammnummer
- 15048
- Gültig
- 16.08.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF