…Denn nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG unterliegt jeder Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen der Besteuerung. Der Begriff der Unterhaltungsdarbietung ist nicht einschränkend zu interpretieren; er umfasst nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen jedenfalls auch Filme jeglicher Art, einschließlich Werbespots. Denn der Sinn und Zweck…
…Künstleragenturen keine "Mitwirkenden an inländischen Unterhaltungsdarbietungen" und unterliegen daher mit ihren Einkünften nicht der beschränkten Steuerpflicht. In diesem Zusammenhang findet sich im Erkenntnis VwGH 11.12.2003, 2000/14/0165, unter anderem folgende Aussage: "Anders als Zahlungen an Künstleragenturen sind Zahlungen an Künstler im Rechtskleid…
…Vertrag genommenen Ensemble die Inszenierung einer Theateraufführung erarbeitet, die sodann in Österreich dargeboten wird, dann unterliegen die hiefür dem schweizerischen Produzenten (als Mitwirkendem an der österreichischen Veranstaltung) gezahlten Vergütungen nach innerstaatlichem Recht der Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG Artikel 17 des DBA-Schweiz enthält eine Klausel…
…und die damit an der inhaltlichen Gestaltung der österreichischen Theateraufführung "beteiligt" ist, wirkt - auch im Lichte der jüngsten VwGH-Rechtsprechung - an dieser Veranstaltung mit und ist daher gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 als "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" mit der Gesamtvergütung dem…
…der an der Unterhaltungsdarbietung beteiligt ist, die Mitwirkendeneigenschaft erfüllt. Sogar der Gewerbebetrieb einer Theater AG wird in diesem Erkenntnis noch als solcher "Beteiligter" gewertet; dies lässt den Schluss zu, dass jeder, der unmittelbaren Einfluss auf die Gestaltung der Unterhaltungsdarbietung nimmt, als Mitwirkender daran zu einzustufen…
Ausländische Mannequins, die bei inländischen Modeschauen auftreten, unterliegen als Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen dem Steuerabzug gem. § 99 EStG. Sie fallen in dieser Eigenschaft auch unter die "Künstler- und Sportlerklauseln" der Doppelbesteuerungsabkommen, die dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens nachgebildet sind (in diesem Sinn siehe…
…Artikel 17 DBA-Israel. Die erzielten Einkünfte sind in den genannten Ansässigkeitsstaaten (unter Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freizustellen. Die in den USA ansässigen Mitwirkenden an der inländischen Veranstaltung würden hingegen gemäß Artikel X des DBA-USA nur dann der inländischen Besteuerung unterliegen, wenn sie in…
…so unterliegen die an das Orchester gezahlten Vergütungen dem Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988. Die Steuerpflicht des Rechtsträgers des Orchesters gründet sich auf den Umstand, dass er als Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung anzusehen ist (EStR 2000 Rz 7942). Mit der…
…99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 bloß auf die Tätigkeit "als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen" bezieht. Aus abkommensrechtlicher Sicht sind zwar Vereine vom Gesellschaftsbegriff iSd Art. 3 Abs. 1 lit. b DBA Schweiz bzw. Art. 3 Abs. 1…
…nur darin gelegen, die Leistungskraft der Sportler zu stärken, ohne dass eine ausreichend unmittelbare Einflussnahme auf das sportliche Wettkampfereignis stattfindet, wird der Sporttrainer nicht als "Mitwirkender an einer Unterhaltungsdarbietung" anzusehen sein. In diesem Fall wäre der Lohnsteuerabzug nach dem progressiven Tarif (§ 70 Abs. 2 Z…
…Ist hingegen die Aufgabe eines Sporttrainers schwerpunktmäßig darin gelegen, die Leistungskraft der Sportler zu stärken, werden die Lohnbezüge nicht als Entgelt an einen "Mitwirkenden an einer Unterhaltungsdarbietung" anzusehen sein. Ob der eine oder andere Fall vorliegt, kann ohne Sachverhaltsermittlungen nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden…
…Gesellschaft 3 Musiker, Artisten, teilweise technisches Personal und Organisationsmitarbeiter nach Österreich entsendet, dann ist der griechische Produzent der Zirkusaufführungen Mitwirkender an inländischen Unterhaltungsdarbietungen und es unterliegen daher die an ihn gezahlten Vergütungen nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 der österreichischen Abzugsbesteuerung. Das ab…
…Theaterkapitalgesellschaften als Mitwirkende bei inländischen Theatergastspielen anzusehen, nicht aber die bloß durch Managementleistungen am Gastspiel mitwirkenden ausländische Künstleragenturen. Aus dem Erkenntnis ist zu schließen, dass der Begriff des "Mitwirkenden" sich daher auf natürliche und juristische Personen beschränkt, die an der inhaltlichen Gestaltung der Unterhaltungsdarbietung "beteiligt…
…Erkenntnisses vom 27.11.2003, 2000/15/0033, fallen ausländische Künstleragenturen nicht unter den Begriff "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung", sodass von den an die Künstleragentur gezahlten Vergütungen nur mehr der "Künstleranteil" der inländischen Abzugsbesteuerung unterliegt. Damit ist der Steuerpflichtige, dessen Einkünfte der Abzugsbesteuerung unterzogen…
…steuerpflichtig, da sie nicht "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" ist; steuerpflichtig sind nur die von der Agentur engagierten Mitwirkenden an der österreichischen Veranstaltung. Die Besteuerung ist daher kraft innerstaatlichem Recht auf jenen Teil der Vergütung einzuschränken, der an die Mitwirkenden an der österreichischen Veranstaltung weiterfließt…
…Recht nicht steuerpflichtig, da sie nicht "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" ist; steuerpflichtig sind nur die von der Agentur engagierten Mitwirkenden an der österreichischen Veranstaltung. Die Besteuerung ist daher kraft innerstaatlichem Recht auf jenen Teil der Vergütung einzuschränken, der an diese Mitwirkenden, wozu nach der…
…Denn nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes fallen ausländische Künstleragenturen nicht unter den Begriff "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung", sodass die Agentur keiner beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegt und daher von den an die Künstleragentur gezahlten Vergütungen nur mehr der "Künstleranteil" der inländischen Abzugsbesteuerung unterzogen werden…
…unmittelbaren DBA-Entlastung an der Quelle nicht entgegen. Denn die Entlastungssperre des § 5 Abs. 2 DBA-EVO betrifft nur Fälle, in denen nach inländischem Recht der "echte Künstlerdurchgriff" zu erfolgen hat (weil der Vertragspartner des österreichischen Veranstalters nicht als "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" steuerpflichtig…
…werten, die an der Unterhaltungsdarbietung "beteiligt" sind und die daher auf die inhaltliche Gestaltung einer Unterhaltungsdarbietung unmittelbaren Einfluss nehmen (Z 36 des DBA-Durchführungserlasses, AÖF Nr. 127/2006). Daher fallen auch die Rechtsträger der bei Festspielen auftretenden Chöre und Ballette unter den Begriff der "Mitwirkenden"…
…nur darauf an, ob diesen Personen "Künstlereigenschaft" zuzumessen ist oder nicht. Denn nach der ab 1994 geltenden gesetzlichen Neureglung ist bei allen von § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 erfassten Personen, sonach nicht nur bei Künstlern, sondern auch allen anderen "Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen" die…